Die Handwerkskammer: Bildung, Beratung, Service


HWK-Gebäude Münster außen

Foto: HWK Münster

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Hand­werks­kammer Münster die Interessen der selbstständigen Handwerker und deren Beschäftigten wahr. Als modernes Dienstleistungszentrum bietet die ­Kammer ein umfangreiches Informations-, Beratungs- und Weiter­bildungsangebot.

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Service-Zeiten

Sie erreichen uns montags bis donnerstags
von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr.

Darüber hinaus nach Vereinbarung unter
Telefon 0251 5203-0
Telefax 0251 5203-106
E-Mail info@hwk-muenster.de

Die Handwerkskammer: Bildung, Beratung, Service

Bildung - Beratung - Service: das ist für die Handwerkskammer Münster ein Auftrag, der verpflichtet.

Als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts setzt sich die Handwerkskammer Münster für die Interessen des Handwerks ein. Sie versteht sich zudem als Dienstleistungszentrum für ihre Mitglieder, die Handwerksbetriebe und deren Beschäftigte und Lehrlinge im Kammerbezirk Münster.

Aufgaben


Aufgaben

Die Kammer erbringt eine Vielzahl von Aufgaben, die in § 91 der Handwerksordnung festgelegt sind.
Dazu gehören:
 
  • die Förderung der Interessen des Handwerks
  • die Unterstützung der Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge, Gutachten und Berichte
  • die Führung der Handwerksrolle
  • die Führung der Lehrlingsrolle
  • die Regelung der Berufsausbildung und Überwachung ihrer Durchführung
  • der Erlass von Gesellen-, Fortbildungs- und Meisterprüfungsordnungen
  • die Errichtung von Gesellen-, Fortbildungs- und Meisterprüfungsausschüssen
  • die Förderung der technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung der Meister und Gesellen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit des Handwerks
  • die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
  • die Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Handwerks
  • die Förderung der Formgestaltung im Handwerk
  • die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Kunden

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Rechtsaufsicht


Rechtsaufsicht

Handwerkskammern unterliegen der Rechtsaufsicht der obersten Landesbehörde – in NRW dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.