Rund um den Betriebsstandort

Standortfragen

Wir helfen Ihnen, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen für Ihren Betriebsstandort zu treffen.

Bei vielen Anlässen ist es sinnvoll den derzeitigen oder künftig geplanten Betriebsstandort zu analysieren. So ist es möglich, rechtzeitig und ohne finanziellen Schaden Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Anlässe sind beispielsweise: 

  • Betriebsübernahme,
  • Änderung der Nutzung,
  • Bau- und Erweiterungsabsichten,
  • heranrückende Wohnbebauung,
  • Bauabsichten des Nachbarn oder in der Nachbarschaft,
  • Planen von Straßenbaumaßnahmen und
  • Eröffnungen von Bauleitplanverfahren.

Folgende Punkte sind zu prüfen: 

  • Baurechtliche Bestimmungen,
  • Umweltschutz,
  • Arbeitsschutz,
  • Nachbarrecht.

Gern unterstützen wir Sie bei der Standortwahl oder bei Standortproblemen!

Baurecht und Bauberatung

Erhalten Sie fundierte Unterstützung und rechtliche Klarheit für Ihre Bauprojekte: Unsere Expertise in Baurecht und Bauberatung begleitet Sie sicher durch alle Phasen des Bauvorhabens.

Mehr ...

Bauleitplanung

Erfahren Sie, wie Sie die Handwerkskammer Münster bei der Bauleitplanung unterstützen und Ihre Interessen in den Planungsprozess einbringen kann. 

Mehr ...

Hochwasserschutz

Schützen Sie Ihr Handwerksunternehmen effektiv vor Hochwasserschäden mit wertvollen Tipps und Empfehlungen der Handwerkskammer Münster und dem Projekt „X-Regio Weiterhin Sicher Arbeiten“.

Mehr ...

Baurecht und Bauberatung

  • Sie haben Fragen zur Baunutzungsverordnung, zum Baugesetzbuch oder zur Landesbauordnung?
  • Sie möchten mehr über die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben erfahren? Sie fragen sich, wer bauvorlageberechtigt ist?
  • Sie benötigen Informationen zu den Themen Bauleitung, Abstandsflächen, Schallschutz, Fachunternehmer oder Stellplatznachweis?
  • Fragen zum privaten Bauvertragsrecht, der VOB oder des Werkvertragsrechts beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Rechtsabteilung.

Kontakt

Patrick Henke

Bauleitplanung

Die Handwerkskammer Münster wird als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Planentwürfen informiert und um Stellungnahme gebeten. Durch die Beteiligung der Handwerkskammer sollen Konflikte oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.

Die Handwerkskammer Münster informiert betroffene Handwerksbetriebe über die Bauleitplanung. So haben Handwerksunternehmen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern. Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Überplanung, heranrückende Wohnbebauung) berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Münster zu wenden. Die Planunterlagen können bei der jeweiligen Kommune zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Planentwürfen in Ihrer Gemeinde/Stadt? Sprechen Sie uns an, wir berücksichtigen berechtigte Interessen im Beteiligungsverfahren.

Billerbeck

  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmiedestraße/ Rathausstraße/ Esch“, bis zum 16.01.25
  • Änderung einer Satzung mit örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung), bis zum 02.02.25

 
Castrop-Rauxel

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 „Nördliche Altstadt“, bis zum 15.01.25

 
Coesfeld

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121/3 „Coesfelder Promenade – Jakobiwall“, bis zum 27.01.25


Datteln

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5b „Hötting Süd“, bis zum 24.01.25

 
Ennigerloh

  • Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pestalozzi-Quartier“, bis zum 12.01.25


Gelsenkirchen

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 428 „Neue Zeche Westerholt, westlicher Teil“, bis zum 21.02.25


Gescher

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Solarpark nördlich der B 525“, bis zum 03.02.25
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Pankratiusstraße – Rottkamp“, bis zum 03.02.25
  • 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gescher, bis zum 03.02.25
  • 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gescher, bis zum 03.02.25


Gronau

  • 112. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie am Berge“ der Stadt Gronau, bis zum 02.02.25

 
Hopsten

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Rheiner Straße / Kanalstraße – 1. BA“, bis zum 31.01.25
  • 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hopsten, bis zum 31.01.25


Isselburg

  • 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Anholt BO 3, bis zum 09.02.25
  • 99. Änderung des Flächennutzungsplanes analog zum Bebauungsplan Anholt BO 3, bis zum 09.02.25
  • 7. Änderung des Bebauungsplanes Isselburg Nr. 13, bis zum 09.02.25
  • 103. Änderung des Flächennutzungsplanes analog zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Isselburg Nr. 13, bis zum 09.02.25


Lüdinghausen

  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Baumschulenweg-Ost“, bis zum 10.01.25
  • 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen, bis zum 10.01.25
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Freiflächenphotovoltaikanlege Ondrup, Stadtteil Seppenrade, bis zum 10.01.25
  • 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen, bis zum 10.01.25


Nordkirchen

  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“, bis zum 20.01.25
  • 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen, bis zum 20.01.25

 
Nottuln

  • 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Lerchenhain“, bis zum 28.01.25

 
Ochtrup

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44.03 „Baugebiet westlich der Straße Am Spieker“, bis zum 15.01.25
  • 113. Änderung des Flächennutzungsplanes „Baugebiet westlich der Straße Am Spieker“, bis zum 15.01.25


Recklinghausen

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 329 „Vinckestraße“, bis zum 06.01.25
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 317 „Ehemaliges Kufus-Gelände“, bis zum 15.01.25


Reken

  • 31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Östlich der Coesfelder/ Dorstener Straße“, bis zum 24.01.25
  • 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 315 „Gewerbepark Dorstener Straße/ Holtendorf“, bis zum 24.01.25
  • 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 403 „Nordendorf I“, bis zum 24.01.25


Saerbeck

  • 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Hanfteichweg“, bis zum 10.01.25


Sassenberg

  • 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wasserstraße/ Schürenstraße“, bis zum 17.01.25
  • 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg, bis zum 17.01.25

 
Stadtlohn

  • 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wessendorfer Str. – Hölderlinstr.“, bis zum 17.01.25

 
Steinfurt

  • 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Goldstraße Süd“, bis zum 17.01.25
  • 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Holtmannsweg/ Burkamp/ Ringstraße“, Ortsteil Borghorst, bis zum 17.02.25
  • 40. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6c „Windmühlenesch“, bis zum 17.01.25

 
Wadersloh

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Wohnpark Mauritz“, bis zum 10.01.25
  • 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wadersloh, bis zum 10.01.25
  • 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wadersloh, bis um 10.01.25

 

Kontakt

Patrick Henke

Angelina Stöck

Hochwasserschutz

Unwetterkatastrophen richten nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Handwerksunternehmen große Schäden an. Keller oder ganze Betriebsgelände stehen unter Wasser. Darüber hinaus kommt es zu Produktionsausfällen, weil Strom und Gas abgeschaltet werden müssen oder Arbeitskräfte ausfallen. Die Handwerkskammer Münster und das Projekt „X-Regio Weiterhin Sicher Arbeiten" geben Unternehmen Tipps zum Schutz vor solchen Ereignissen und Empfehlungen für die Entwicklung eigener Gefahren- und Abwehrplanungen.

Zunächst sollten Handwerksbetriebe allgemein prüfen, wie groß das Risiko ist, dass Wasser eintritt und Schäden verursacht: Liegt der Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet oder einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet? Berücksichtigt der Alarm- und Gefahrenplan auch Hochwasser? Wie hoch darf der Wasserstand maximal steigen, ohne Betriebsbereiche zu gefährden? Ab 20 Zentimeter Überflutung ist keine Evakuierung mehr möglich. Auf welchen Wegen könnte Wasser eintreten (Oberflächenwasser, Abwasser, Kühlwasser, Grundwasser)? Wie groß ist das Risiko eines Schadens? Gibt es eine Versicherung beziehungsweise Rücklagen?

Zur Prävention: Wer ist für die Gefahrenabwehr im Unternehmen zuständig? Gibt es einen Evakuierungsplan für Menschen und Güter? Wie viel Zeit ist dafür erforderlich? Liegen eine Inventarliste und Fotos des Inventars vor? Welche Bereiche haben Priorität? Sind Notstromaggregate, Server und Archive über der maximalen Wasserhöhe installiert? Gibt es Backups wichtiger Daten und Systeme? Wie lange sind Strom, Wasser und Zufahrtswege voraussichtlich verfügbar? Es empfiehlt sich, bei Neu- und Umbaumaßnahmen Werkshallen und so weiter höher zu legen. Zudem sollte klar sein, wie bei Hochwasser ein Notfallbüro eingerichtet wird, um Geschäfts- und Informationsprozesse zu gewährleisten. Können bei Überschwemmung bestimmte Prozesse in sichere Gebiete verlagert werden? Ein Ansprechpartner für Hochwasser definiert seine Aktivitäten und übt diese.

Im Notfall ist es wichtig, dass der Informationsfluss über die anstehenden Maßnahmen gesichert bleibt. Sind Noteinrichtungen (Stromaggregate, Abdichtungen, Spuntwände, Sandsäcke und Pumpen) aufgebaut und einsatzfähig? Wie viele Mitarbeiter stehen noch zur Verfügung und wie ist die Notfallbesetzung? Wurde die Notfallplanung der tatsächlichen Situation angepasst? Ist das Betriebsgelände vollständig geräumt, das leerstehende Gelände gesichert und der zuständige Ansprechpartner des Unternehmens handlungsfähig? Ist der kontinuierliche Informationsaustausch mit Verwaltungen, Lieferanten und Kunden organisiert? Stehen Anlagen und Tore offen? (Geschlossene Tore können durch steigenden Wasserdruck mehr Schaden verursachen als durchströmendes Wasser.) Außerdem: Kann das Unternehmen bei der Hochwasserbekämpfung unterstützen, indem es Geräte und Personen bereitstellt?

Nach dem Notfall muss die Inventarisierung des Schadens und vor dem Betreten des Geländes die Sicherheitsüberprüfung organisiert werden. Funktionieren Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, Straßen und Telekommunikation wieder? Laufen Reinigung und Schadensbeseitigung plangemäß? Werden evakuierte Güter rückgeführt? Achtung: Nassgewordene Computer sollten nicht einfach eingeschaltet werden. Am besten prüft ein Fachmann zunächst, ob die Festplatte trockengeblieben ist und an einen anderen Computer angeschlossen werden kann. Spezialfirmen können nasses Papier gefriertrocknen. Auch die Produktion sollte gut geplant wiederaufgenommen und Kunden und Lieferanten über Produktion und Erreichbarkeit informiert werden.

Förderung