Rund um den Betriebsstandort
Standortfragen
Wir helfen Ihnen, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen für Ihren Betriebsstandort zu treffen.
Bei vielen Anlässen ist es sinnvoll den derzeitigen oder künftig geplanten Betriebsstandort zu analysieren. So ist es möglich, rechtzeitig und ohne finanziellen Schaden Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Anlässe sind beispielsweise:
- Betriebsübernahme,
- Änderung der Nutzung,
- Bau- und Erweiterungsabsichten,
- heranrückende Wohnbebauung,
- Bauabsichten des Nachbarn oder in der Nachbarschaft,
- Planen von Straßenbaumaßnahmen und
- Eröffnungen von Bauleitplanverfahren.
Folgende Punkte sind zu prüfen:
- Baurechtliche Bestimmungen,
- Umweltschutz,
- Arbeitsschutz,
- Nachbarrecht.
Gern unterstützen wir Sie bei der Standortwahl oder bei Standortproblemen!
Kontakt
Patrick Henke
- 0251 5203-121
- patrick.henke@hwk-muenster.de
Baurecht und Bauberatung
- Sie haben Fragen zur Baunutzungsverordnung, zum Baugesetzbuch oder zur Landesbauordnung?
- Sie möchten mehr über die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben erfahren? Sie fragen sich, wer bauvorlageberechtigt ist?
- Sie benötigen Informationen zu den Themen Bauleitung, Abstandsflächen, Schallschutz, Fachunternehmer oder Stellplatznachweis?
- Fragen zum privaten Bauvertragsrecht, der VOB oder des Werkvertragsrechts beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Rechtsabteilung.
Bauleitplanung
Die Handwerkskammer Münster wird als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Planentwürfen informiert und um Stellungnahme gebeten. Durch die Beteiligung der Handwerkskammer sollen Konflikte oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.
Die Handwerkskammer Münster informiert betroffene Handwerksbetriebe über die Bauleitplanung. So haben Handwerksunternehmen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern. Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Überplanung, heranrückende Wohnbebauung) berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Münster zu wenden. Die Planunterlagen können bei der jeweiligen Kommune zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Planentwürfen in Ihrer Gemeinde/Stadt? Sprechen Sie uns an, wir berücksichtigen berechtigte Interessen im Beteiligungsverfahren.
Borken
- 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borken, bis zum 09.01.26
Coesfeld
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 „Wohngebiet Jansweg/ Bergstraße/ Coesfelder Straße“, bis zum 06.01.26
Dülmen
- Aufstellung des Bebauungsplanes „Nosterkamp – Neuaufstellung“; bis zum 17.12.25
Gescher
- 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“, Büren-Sundern, bis zum 23.01.26
- 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“, Estern-Rott, bis zum 23.01.26
- 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“, Tungerloh-Pröbsting, bis zum 23.01.26
- 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“, Tungerloh-Capellen, bis zum 23.01.26
Greven
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16.3 „Spiel- und Freizeithof Wigger“, bis zum 23.01.26
- 33. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Spiel- und Freizeithof Wigger“, bis zum 23.01.26
Hopsten
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Agri-PV Hopsten-Staden“, bis zum 16.12.25
- 74. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Agri-PV Hopsten-Staden“, bis zum 16.12.25
Lienen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Nördlich Schweger Straße“, bis zum 18.12.25
- 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lienen, bis zum 18.12.25
Lotte
- 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lotte, bis zum 17.12.25
Neuenkirchen - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Feldhof – Neuaufstellung“, bis zum 24.12.25
Ochtrup
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23e „Gewerbegebiet zwischen K73 und Hauptstraße“, bis zum 02.01.26
- 119. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ochtrup, bis zum 02.01.26
Ostbevern
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Energiepark Hülsheide“, bis zum 05.01.26
- 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostbevern, bis zum 05.01.26
Recklinghausen
- 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Recklinghausen, bis zum 19.12.25
Sassenberg
- 9. Änderung des Bebauungsplanes „Graffelder Esch“, bis zum 12.01.26
Steinfurt
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gewerbegebiet Ostendorf/ nördlich Siemensstraße“, bis zum 22.12.25
- Aufstellunng des Bebauungsplanes Nr. 86 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Dumte/ Aafeld“, Borghorst, bis zum 16.01.26
- 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinfurt, bis zum 16.01.26
Vreden
-
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Hof Schulze-Wissing“, bis zum 23.01.26
Kontakt
Patrick Henke
- 0251 5203-121
- patrick.henke@hwk-muenster.de
Angelina Stöck
- 0251 5203-122
- angelina.stoeck@hwk-muenster.de
Hochwasserschutz
Unwetterkatastrophen richten nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Handwerksunternehmen große Schäden an. Keller oder ganze Betriebsgelände stehen unter Wasser. Darüber hinaus kommt es zu Produktionsausfällen, weil Strom und Gas abgeschaltet werden müssen oder Arbeitskräfte ausfallen. Die Handwerkskammer Münster und das Projekt „X-Regio Weiterhin Sicher Arbeiten" geben Unternehmen Tipps zum Schutz vor solchen Ereignissen und Empfehlungen für die Entwicklung eigener Gefahren- und Abwehrplanungen.
Zunächst sollten Handwerksbetriebe allgemein prüfen, wie groß das Risiko ist, dass Wasser eintritt und Schäden verursacht: Liegt der Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet oder einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet? Berücksichtigt der Alarm- und Gefahrenplan auch Hochwasser? Wie hoch darf der Wasserstand maximal steigen, ohne Betriebsbereiche zu gefährden? Ab 20 Zentimeter Überflutung ist keine Evakuierung mehr möglich. Auf welchen Wegen könnte Wasser eintreten (Oberflächenwasser, Abwasser, Kühlwasser, Grundwasser)? Wie groß ist das Risiko eines Schadens? Gibt es eine Versicherung beziehungsweise Rücklagen?
Zur Prävention: Wer ist für die Gefahrenabwehr im Unternehmen zuständig? Gibt es einen Evakuierungsplan für Menschen und Güter? Wie viel Zeit ist dafür erforderlich? Liegen eine Inventarliste und Fotos des Inventars vor? Welche Bereiche haben Priorität? Sind Notstromaggregate, Server und Archive über der maximalen Wasserhöhe installiert? Gibt es Backups wichtiger Daten und Systeme? Wie lange sind Strom, Wasser und Zufahrtswege voraussichtlich verfügbar? Es empfiehlt sich, bei Neu- und Umbaumaßnahmen Werkshallen und so weiter höher zu legen. Zudem sollte klar sein, wie bei Hochwasser ein Notfallbüro eingerichtet wird, um Geschäfts- und Informationsprozesse zu gewährleisten. Können bei Überschwemmung bestimmte Prozesse in sichere Gebiete verlagert werden? Ein Ansprechpartner für Hochwasser definiert seine Aktivitäten und übt diese.
Im Notfall ist es wichtig, dass der Informationsfluss über die anstehenden Maßnahmen gesichert bleibt. Sind Noteinrichtungen (Stromaggregate, Abdichtungen, Spuntwände, Sandsäcke und Pumpen) aufgebaut und einsatzfähig? Wie viele Mitarbeiter stehen noch zur Verfügung und wie ist die Notfallbesetzung? Wurde die Notfallplanung der tatsächlichen Situation angepasst? Ist das Betriebsgelände vollständig geräumt, das leerstehende Gelände gesichert und der zuständige Ansprechpartner des Unternehmens handlungsfähig? Ist der kontinuierliche Informationsaustausch mit Verwaltungen, Lieferanten und Kunden organisiert? Stehen Anlagen und Tore offen? (Geschlossene Tore können durch steigenden Wasserdruck mehr Schaden verursachen als durchströmendes Wasser.) Außerdem: Kann das Unternehmen bei der Hochwasserbekämpfung unterstützen, indem es Geräte und Personen bereitstellt?
Nach dem Notfall muss die Inventarisierung des Schadens und vor dem Betreten des Geländes die Sicherheitsüberprüfung organisiert werden. Funktionieren Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, Straßen und Telekommunikation wieder? Laufen Reinigung und Schadensbeseitigung plangemäß? Werden evakuierte Güter rückgeführt? Achtung: Nassgewordene Computer sollten nicht einfach eingeschaltet werden. Am besten prüft ein Fachmann zunächst, ob die Festplatte trockengeblieben ist und an einen anderen Computer angeschlossen werden kann. Spezialfirmen können nasses Papier gefriertrocknen. Auch die Produktion sollte gut geplant wiederaufgenommen und Kunden und Lieferanten über Produktion und Erreichbarkeit informiert werden.
Förderung