Rund um den Betriebsstandort

Standortfragen

Wir helfen Ihnen, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen für Ihren Betriebsstandort zu treffen.

Die Karte zeigt das Münsterland in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, mit den Städten und Regionen in verschiedenen Blautönen hervorgehoben.

Bei vielen Anlässen ist es sinnvoll den derzeitigen oder künftig geplanten Betriebsstandort zu analysieren. So ist es möglich, rechtzeitig und ohne finanziellen Schaden Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Anlässe sind beispielsweise: 

  • Betriebsübernahme,
  • Änderung der Nutzung,
  • Bau- und Erweiterungsabsichten,
  • heranrückende Wohnbebauung,
  • Bauabsichten des Nachbarn oder in der Nachbarschaft,
  • Planen von Straßenbaumaßnahmen und
  • Eröffnungen von Bauleitplanverfahren.

Folgende Punkte sind zu prüfen: 

  • Baurechtliche Bestimmungen,
  • Umweltschutz,
  • Arbeitsschutz,
  • Nachbarrecht.

Gern unterstützen wir Sie bei der Standortwahl oder bei Standortproblemen!

Baurecht und Bauberatung

Erhalten Sie fundierte Unterstützung und rechtliche Klarheit für Ihre Bauprojekte: Unsere Expertise in Baurecht und Bauberatung begleitet Sie sicher durch alle Phasen des Bauvorhabens.

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Bauleitplanung

Erfahren Sie, wie Sie die Handwerkskammer Münster bei der Bauleitplanung unterstützen und Ihre Interessen in den Planungsprozess einbringen kann. 

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Hochwasserschutz

Schützen Sie Ihr Handwerksunternehmen effektiv vor Hochwasserschäden mit wertvollen Tipps und Empfehlungen der Handwerkskammer Münster und dem Projekt „X-Regio Weiterhin Sicher Arbeiten“.

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Baurecht und Bauberatung

  • Sie haben Fragen zur Baunutzungsverordnung, zum Baugesetzbuch oder zur Landesbauordnung?
  • Sie möchten mehr über die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben erfahren? Sie fragen sich, wer bauvorlageberechtigt ist?
  • Sie benötigen Informationen zu den Themen Bauleitung, Abstandsflächen, Schallschutz, Fachunternehmer oder Stellplatznachweis?
  • Fragen zum privaten Bauvertragsrecht, der VOB oder des Werkvertragsrechts beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Rechtsabteilung.
Auf der Baustelle arbeiten Bauarbeiter in Schutzhelmen. Ein Kranausleger hebt Lasten über moderne Gebäude im Hintergrund. Der Himmel ist blau.

Kontakt

Patrick Henke

Bauleitplanung

Die Handwerkskammer Münster wird als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Planentwürfen informiert und um Stellungnahme gebeten. Durch die Beteiligung der Handwerkskammer sollen Konflikte oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.

Die Handwerkskammer Münster informiert betroffene Handwerksbetriebe über die Bauleitplanung. So haben Handwerksunternehmen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern. Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Überplanung, heranrückende Wohnbebauung) berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Münster zu wenden. Die Planunterlagen können bei der jeweiligen Kommune zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Planentwürfen in Ihrer Gemeinde/Stadt? Sprechen Sie uns an, wir berücksichtigen berechtigte Interessen im Beteiligungsverfahren.

Ahlen

  • Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „Wohnbebauung Schwagersweg“, bis zum 26.08.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Wohnbebauung Am Stockpiper/ Rottmannstraße“, bis zum 20.08.2026


Altenberge

  • 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Kümper“, bis zum 11.09.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Eisenbahnstraße II“, bis zum 11.09.2026
  • 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenberge, bis zum 11.09.2026


Beckum

  • 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Neubeckumer Straße/ Grüner Weg“, bis zum 07.08.2026


Beelen

  • 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen, bis zum 27.08.2026


Billerbeck

  • 7. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“, bis zum 17.08.2026
  • 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck, bis zum 17.08.2026


Bocholt

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-7 „Ascheplatz des DJK Barlo“, bis zum 08.09.2026
  • 122. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Alter Ascheplatz DJK Barlo“, bis zum 08.09.2026


Borken

  • 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borken, bis zum 07.08.2026


Coesfeld

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Niemergsweide“, Teilaufhebung, bis zum 04.09.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Druffels Weg – Daruper Straße“, bis zum 04.09.2026


Dorsten

  • 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 216 „Nahversorgungszentrum Händelstraße“, bis zum 28.08.2026


Emsdetten

  • Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Westlich Rheiner Straße/ Hummertsbach“, bis zum 09.08.2026
  • Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2026 der Stadt Emsdetten, bis zum 09.08.2026


Gescher

  • 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Gescher, bis zum 14.08.2026


Greven

  • Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55.14 „Nahversorgungsstandort Emsdettener Landstraße“, bis zum 17.08.2026
  • 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greven, bis zum 17.08.2026
  • Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Greven, bis zum 17.08.2026


Gronau

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 302 „Zwischen Kurzer Weg und Schöttlkotter Damm“, bis zum 21.08.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 304 „Zwischen Graf-Arnold-Straße und Pommernstraße“, bis zum 21.08.2026


Haltern am See

  • Innenbereichssatzung „Brunnenweg“, Ortsteil Holtwick, bis zum 26.08.2026


Havixbeck

  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Baugebiet Masbeck“, bis zum 10.08.2026


Hörstel

  • 5. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Industriegebiet II“, bis zum 21.08.2026
  • 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 113 b „Riesenbeck West“, bis zum 21.08.2026
  • 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Gewerbegebiet Markengrenze“, bis zum 21.08.2026


Hopsten

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Rüschendorfer Esch – 2. BA“, bis zum 30.08.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Südlich Alter Kirchweg“, bis zum 30.08.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Biogas Halverde“, bis zum 30.08.2026
  • 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hopsten, bis zum 30.08.2026
  • 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hopsten, bis zum 30.08.2026


Horstmar

  • 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Im Lau III“, bis zum 21.08.2026


Ibbenbüren

  • 169. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ibbenbüren, bis zum 07.09.2026


Ladbergen

  • 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sandtoschlag“, bis zum 21.08.2026
  • 1. Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 31 „In der Laake“, bis zum 21.08.2026
  • 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen, bis zum 21.08.2026


Nordkirchen

  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Düsterkammer II“, bis zum 14.08.2026


Nottuln

  • 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“, bis zum 19.08.2026
  • 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Stiftsgärten“, bis zum 25.08.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Erweiterung Agravis“, bis zum 21.08.2026


Ochtrup

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19.04 „Baugebiet Appelhoff“, bis zum 24.08.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 TBIV „Gewerbe- und Industriegebiet Weiner“, bis zum 24.08.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 TBIIV „Gewerbe- und Industriegebiet Weiner“, bis zum 24.08.2026
  • 108. Änderung des Flächennutzungsplanes (TB IV) der Stadt Ochtrup, bis zum 24.08.2026


Olfen

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Alte Ziegelei“, bis zum 07.09.2026


Recke

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 b „Ortslage Recke Mitte“, bis zum 28.08.2026
  • 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Recke, bis zum 28.08.2026


Rosendahl

  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Holtwicker Straße 2-6“, bis zum 19.08.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Fünersfeld“, bis zum 19.08.2026
  • 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl, zum 19.08.2026


Saerbeck

  • 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „GE Nord II“, bis zum 01.09.2026


Sassenberg

  • 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wasserstraße“, bis zum 10.08.2026
  • 8. Änderung des Bebauungsplanes „Hauskämpe“, bis zum 20.08.2026


Schöppingen

  • 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schöppingen „Sondergebiet Windenergie im Bereich Gemen“, bis zum 17.08.2026


Tecklenburg

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gewerbegebiet Amazone“, bis zum 20.08.2026
  • 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tecklenburg, bis zum 20.08.2026


Velen

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. BS 47 „Siltings Feld“, bis zum 09.09.2026
  • 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Velen, bis zum 09.09.2026


Wadersloh

  • 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Wadersloh Süd II“ (Centraliapark), bis zum 21.08.2026
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Plattenkämpenweg“, bis zum 21.08.2026
  • 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wadersloh, bis zum 21.08.2026


Waltrop

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Feuer- und Rettungswache Waltrop“, bis zum 07.08.2026


Westerkappeln

  • 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Paradieschen“, bis zum 28.08.2026
Das Bild zeigt einen Zeichenkompass auf einem technischen Plan, der Architekturdetails und Maßangaben enthält.

Kontakt

Patrick Henke

Angelina Stöck

Hochwasserschutz

Unwetterkatastrophen richten nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Handwerksunternehmen große Schäden an. Keller oder ganze Betriebsgelände stehen unter Wasser. Darüber hinaus kommt es zu Produktionsausfällen, weil Strom und Gas abgeschaltet werden müssen oder Arbeitskräfte ausfallen. Die Handwerkskammer Münster und das Projekt „X-Regio Weiterhin Sicher Arbeiten" geben Unternehmen Tipps zum Schutz vor solchen Ereignissen und Empfehlungen für die Entwicklung eigener Gefahren- und Abwehrplanungen.

Zunächst sollten Handwerksbetriebe allgemein prüfen, wie groß das Risiko ist, dass Wasser eintritt und Schäden verursacht: Liegt der Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet oder einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet? Berücksichtigt der Alarm- und Gefahrenplan auch Hochwasser? Wie hoch darf der Wasserstand maximal steigen, ohne Betriebsbereiche zu gefährden? Ab 20 Zentimeter Überflutung ist keine Evakuierung mehr möglich. Auf welchen Wegen könnte Wasser eintreten (Oberflächenwasser, Abwasser, Kühlwasser, Grundwasser)? Wie groß ist das Risiko eines Schadens? Gibt es eine Versicherung beziehungsweise Rücklagen?

Zur Prävention: Wer ist für die Gefahrenabwehr im Unternehmen zuständig? Gibt es einen Evakuierungsplan für Menschen und Güter? Wie viel Zeit ist dafür erforderlich? Liegen eine Inventarliste und Fotos des Inventars vor? Welche Bereiche haben Priorität? Sind Notstromaggregate, Server und Archive über der maximalen Wasserhöhe installiert? Gibt es Backups wichtiger Daten und Systeme? Wie lange sind Strom, Wasser und Zufahrtswege voraussichtlich verfügbar? Es empfiehlt sich, bei Neu- und Umbaumaßnahmen Werkshallen und so weiter höher zu legen. Zudem sollte klar sein, wie bei Hochwasser ein Notfallbüro eingerichtet wird, um Geschäfts- und Informationsprozesse zu gewährleisten. Können bei Überschwemmung bestimmte Prozesse in sichere Gebiete verlagert werden? Ein Ansprechpartner für Hochwasser definiert seine Aktivitäten und übt diese.

Im Notfall ist es wichtig, dass der Informationsfluss über die anstehenden Maßnahmen gesichert bleibt. Sind Noteinrichtungen (Stromaggregate, Abdichtungen, Spuntwände, Sandsäcke und Pumpen) aufgebaut und einsatzfähig? Wie viele Mitarbeiter stehen noch zur Verfügung und wie ist die Notfallbesetzung? Wurde die Notfallplanung der tatsächlichen Situation angepasst? Ist das Betriebsgelände vollständig geräumt, das leerstehende Gelände gesichert und der zuständige Ansprechpartner des Unternehmens handlungsfähig? Ist der kontinuierliche Informationsaustausch mit Verwaltungen, Lieferanten und Kunden organisiert? Stehen Anlagen und Tore offen? (Geschlossene Tore können durch steigenden Wasserdruck mehr Schaden verursachen als durchströmendes Wasser.) Außerdem: Kann das Unternehmen bei der Hochwasserbekämpfung unterstützen, indem es Geräte und Personen bereitstellt?

Nach dem Notfall muss die Inventarisierung des Schadens und vor dem Betreten des Geländes die Sicherheitsüberprüfung organisiert werden. Funktionieren Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, Straßen und Telekommunikation wieder? Laufen Reinigung und Schadensbeseitigung plangemäß? Werden evakuierte Güter rückgeführt? Achtung: Nassgewordene Computer sollten nicht einfach eingeschaltet werden. Am besten prüft ein Fachmann zunächst, ob die Festplatte trockengeblieben ist und an einen anderen Computer angeschlossen werden kann. Spezialfirmen können nasses Papier gefriertrocknen. Auch die Produktion sollte gut geplant wiederaufgenommen und Kunden und Lieferanten über Produktion und Erreichbarkeit informiert werden.

Förderung

Das Bild zeigt das Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Hinweis auf eine Förderung des Deutschen Bundestages.

   

Das Bild zeigt das Logo des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie von Nordrhein-Westfalen.