Rund um den Betriebsstandort
Standortfragen
Wir helfen Ihnen, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen für Ihren Betriebsstandort zu treffen.

Bei vielen Anlässen ist es sinnvoll den derzeitigen oder künftig geplanten Betriebsstandort zu analysieren. So ist es möglich, rechtzeitig und ohne finanziellen Schaden Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Anlässe sind beispielsweise:
- Betriebsübernahme,
- Änderung der Nutzung,
- Bau- und Erweiterungsabsichten,
- heranrückende Wohnbebauung,
- Bauabsichten des Nachbarn oder in der Nachbarschaft,
- Planen von Straßenbaumaßnahmen und
- Eröffnungen von Bauleitplanverfahren.
Folgende Punkte sind zu prüfen:
- Baurechtliche Bestimmungen,
- Umweltschutz,
- Arbeitsschutz,
- Nachbarrecht.
Gern unterstützen wir Sie bei der Standortwahl oder bei Standortproblemen!
Kontakt
Patrick Henke
- 0251 5203-121
- patrick.henke@hwk-muenster.de
Baurecht und Bauberatung
- Sie haben Fragen zur Baunutzungsverordnung, zum Baugesetzbuch oder zur Landesbauordnung?
- Sie möchten mehr über die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben erfahren? Sie fragen sich, wer bauvorlageberechtigt ist?
- Sie benötigen Informationen zu den Themen Bauleitung, Abstandsflächen, Schallschutz, Fachunternehmer oder Stellplatznachweis?
- Fragen zum privaten Bauvertragsrecht, der VOB oder des Werkvertragsrechts beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Rechtsabteilung.
Bauleitplanung
Die Handwerkskammer Münster wird als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Planentwürfen informiert und um Stellungnahme gebeten. Durch die Beteiligung der Handwerkskammer sollen Konflikte oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.
Die Handwerkskammer Münster informiert betroffene Handwerksbetriebe über die Bauleitplanung. So haben Handwerksunternehmen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern. Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Überplanung, heranrückende Wohnbebauung) berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Münster zu wenden. Die Planunterlagen können bei der jeweiligen Kommune zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Planentwürfen in Ihrer Gemeinde/Stadt? Sprechen Sie uns an, wir berücksichtigen berechtigte Interessen im Beteiligungsverfahren.
Bocholt
- 10. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7-3 „Ehemaliger Standort EDEKA-Markt“, bis zum 04.06.25
Everswinkel
- 28. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Vitusstraße“, bis zum 16.05.25
Gescher
- 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Feldstraße – Franz-Josef-Straße“, bis zum 16.05.25
- 30. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Neuen Kamp – Feldwiese“, bis zum 16.05.25
- 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Schultenrott“, bis zum 16.05.25
- Aufstellung der Außenbereichssatzung „Landhaus Capellen“, bis zum 20.06.25
Greven
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50.5 „Heimstättenweg/ Sandweg“, bis zum 20.05.25
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.4 „Gewerbegebiet Gutenbergstraße“, bis zum 29.05.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20.32 „Nordwalder Straße“, bis zum 30.05.25
Gronau
- 104. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sportgebiet Eper Bülten“, bis zum 16.05.25
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Modehaus Bruno Kleine“, bis zum 26.05.25
- 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gronau, bis zum 26.05.25
Haltern am See
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 136 „Hotel am See – Hullerner Straße“, bis zum 18.05.25
Havixbeck
- Aufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Gemeinde Havixbeck, bis zum 18.05.25
Hörstel
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Beyer-Deiting“, bis zum 16.05.25
Ibbenbüren
- 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ibbenbüren, bis zum 23.05.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „I-NOVA Park“, bis zum 23.05.25
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Bergkamp“, bis zum 30.05.25
Ladbergen
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Lütke Rott“, bis zum 18.05.25
- 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lütke Rott“, bis zum 18.05.25
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Espenhof“, bis zum 18.05.25
- 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen, bis zum 18.05.25
Legden
- 15. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Heying-Esch“, bis zum 19.05.25
Lienen
- 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Müggenkamp“, bis zum 23.05.25
- 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Auf der Höhe“, bis zum 23.05.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Malepartusweg“, bis zum 06.06.25
Mettingen
- 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettingen, bis zum 23.05.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Niestadtweg-Erweiterung“, bis zum 23.05.25
Ochtrup
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 C „Baugebiet östlich der Augustin-Wibbelt-Straße“, bis zum 06.06.25
- 126. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „östlich der Ausgustin-Wibbelt-Straße“, bis zum 06.06.25
Oelde
- 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oelde, bis zum 25.05.25
- 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a „Am Landhagen Nord – Gewerbegebiet“, bis zum 25.05.25
Ostbevern
- 16. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet östlich der Wischhausstraße“, bis zum 16.05.25
Saerbeck
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Industriegebiet Brochterbecker Damm“, bis zum 27.05.25
Sassenberg
- 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Reckstraße“, bis zum 16.05.25
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“, bis zum 16.05.25
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Füchtorfer Straße – nördliche Erweiterung“, bis zum 16.05.25
- 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg, bis zum 21.05.25
- 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Erholungsgebiet Feldmark“, bis zum 21.05.25
- 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg, bis zum 21.05.25
- 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Wöste“, bis zum 21.05.25
Steinfurt
- 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wehrkamp/ Klippkamp/ Auf dem Windhorst“, Stadtteil Borghorst, bis zum 10.06.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21a „westl. Hollicher Straße/ südl. Teil“, Stadtteil Borghorst, bis zum 10.06.25
Velen
- Aufstellung des Bebauungsplanes BS 47 „Siltings Feld“, bis zum 10.06.25
- 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Velen, bis zum 10.06.25
Wadersloh
- 34. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windräder im Eichelgarten“ der Gemeinde Wadersloh, bis zum 19.05.25
Westerkappeln
- 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Industriegebiet Velpe – Teil A“, bis zum 23.05.25
Wettringen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Welberger Damm I“, bis zum 20.05.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Ehemalige Ziegelei Rothenberge II“, bis zum 20.05.25
- 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wettringen, bis zum 20.05.25

Kontakt
Patrick Henke
- 0251 5203-121
- patrick.henke@hwk-muenster.de
Angelina Stöck
- 0251 5203-122
- angelina.stoeck@hwk-muenster.de
Hochwasserschutz
Unwetterkatastrophen richten nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Handwerksunternehmen große Schäden an. Keller oder ganze Betriebsgelände stehen unter Wasser. Darüber hinaus kommt es zu Produktionsausfällen, weil Strom und Gas abgeschaltet werden müssen oder Arbeitskräfte ausfallen. Die Handwerkskammer Münster und das Projekt „X-Regio Weiterhin Sicher Arbeiten" geben Unternehmen Tipps zum Schutz vor solchen Ereignissen und Empfehlungen für die Entwicklung eigener Gefahren- und Abwehrplanungen.
Zunächst sollten Handwerksbetriebe allgemein prüfen, wie groß das Risiko ist, dass Wasser eintritt und Schäden verursacht: Liegt der Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet oder einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet? Berücksichtigt der Alarm- und Gefahrenplan auch Hochwasser? Wie hoch darf der Wasserstand maximal steigen, ohne Betriebsbereiche zu gefährden? Ab 20 Zentimeter Überflutung ist keine Evakuierung mehr möglich. Auf welchen Wegen könnte Wasser eintreten (Oberflächenwasser, Abwasser, Kühlwasser, Grundwasser)? Wie groß ist das Risiko eines Schadens? Gibt es eine Versicherung beziehungsweise Rücklagen?
Zur Prävention: Wer ist für die Gefahrenabwehr im Unternehmen zuständig? Gibt es einen Evakuierungsplan für Menschen und Güter? Wie viel Zeit ist dafür erforderlich? Liegen eine Inventarliste und Fotos des Inventars vor? Welche Bereiche haben Priorität? Sind Notstromaggregate, Server und Archive über der maximalen Wasserhöhe installiert? Gibt es Backups wichtiger Daten und Systeme? Wie lange sind Strom, Wasser und Zufahrtswege voraussichtlich verfügbar? Es empfiehlt sich, bei Neu- und Umbaumaßnahmen Werkshallen und so weiter höher zu legen. Zudem sollte klar sein, wie bei Hochwasser ein Notfallbüro eingerichtet wird, um Geschäfts- und Informationsprozesse zu gewährleisten. Können bei Überschwemmung bestimmte Prozesse in sichere Gebiete verlagert werden? Ein Ansprechpartner für Hochwasser definiert seine Aktivitäten und übt diese.
Im Notfall ist es wichtig, dass der Informationsfluss über die anstehenden Maßnahmen gesichert bleibt. Sind Noteinrichtungen (Stromaggregate, Abdichtungen, Spuntwände, Sandsäcke und Pumpen) aufgebaut und einsatzfähig? Wie viele Mitarbeiter stehen noch zur Verfügung und wie ist die Notfallbesetzung? Wurde die Notfallplanung der tatsächlichen Situation angepasst? Ist das Betriebsgelände vollständig geräumt, das leerstehende Gelände gesichert und der zuständige Ansprechpartner des Unternehmens handlungsfähig? Ist der kontinuierliche Informationsaustausch mit Verwaltungen, Lieferanten und Kunden organisiert? Stehen Anlagen und Tore offen? (Geschlossene Tore können durch steigenden Wasserdruck mehr Schaden verursachen als durchströmendes Wasser.) Außerdem: Kann das Unternehmen bei der Hochwasserbekämpfung unterstützen, indem es Geräte und Personen bereitstellt?
Nach dem Notfall muss die Inventarisierung des Schadens und vor dem Betreten des Geländes die Sicherheitsüberprüfung organisiert werden. Funktionieren Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, Straßen und Telekommunikation wieder? Laufen Reinigung und Schadensbeseitigung plangemäß? Werden evakuierte Güter rückgeführt? Achtung: Nassgewordene Computer sollten nicht einfach eingeschaltet werden. Am besten prüft ein Fachmann zunächst, ob die Festplatte trockengeblieben ist und an einen anderen Computer angeschlossen werden kann. Spezialfirmen können nasses Papier gefriertrocknen. Auch die Produktion sollte gut geplant wiederaufgenommen und Kunden und Lieferanten über Produktion und Erreichbarkeit informiert werden.
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