Sachverständige

Sachverständige


Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Im Bezirk der Handwerkskammer Münster sind circa 200 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt dem Gericht das für die Entscheidung des Rechtsstreits notwendige Fachwissen und unterstützt so im Rahmen von Gerichtsverfahren den Richter, ein gemessen an technischen Normen und handwerklichen Erfahrungen fachlich richtiges Urteil zu sprechen.

Bei Privatgutachten wird ein Sachverständiger zur Begutachtung eventuell Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung herangezogen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen.

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Nutzen Sie die NRW-weite Sachverständigen-Datenbank des Handwerks - eine Datenbank von allen Handwerkskammern der Bundesrepublik Deutschland. Sie bietet die Gewähr für höchste Aktualität, da die ständige Datenpflege der Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks für jeden Handwerkskammerbezirk von der jeweiligen Handwerkskammer durchgeführt wird.

Bei der Suche kann neben der Eingabe eines Stichwortes festgelegt werden, aus welchem Umkreis um welchen Ort die Sachverständigen kommen sollen. In der Regel werden daraufhin mehrere Sachverständige zu dem gewünschten Themengebiet eines speziellen Handwerks mit allen Kontaktdaten als Suchergebnis angezeigt.

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Bewerbung


Bewerbung als Sachverständiger


Zu den wichtigsten Aufgaben des öffentlich bestellten Sachverständigen gehört die Begutachtung von Waren, Leistungen und Preisen von Handwerkern. Der Sachverständige des Handwerks ist das Aushängeschild für die Leistungsfähigkeit dieser Wirtschaftsgruppe. Sein fachliches Können und seine Integrität sind nicht nur wichtig für sein persönliches Ansehen, sondern für das Ansehen des Handwerks insgesamt.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt im Interesse der Öffentlichkeit. Sie lässt eine besondere Qualifikation erkennen, die der Aussage eines Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht.

Einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung hat daher nur derjenige Bewerber, dessen besondere Fachkenntnisse, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit vorher überprüft und damit außer jedem Zweifel ist und der die in der Sachverständigenordnung aufgestellten Voraussetzungen - insbesondere die persönliche Eignung und den Nachweis der besonderen Sachkunde - erfüllt.

Zu diesen zum Teil unabdingbaren Auswahlkriterien gehört, dass der Bewerber
 
  • grundsätzlich in die Handwerksrolle eingetragen ist, das heißt im Regelfall die Meisterprüfung abgelegt oder eine andere Qualifikation zum Beispiel als Ingenieur, erworben hat,
  • besonders sachkundig und befähigt ist, Gutachten zu erstatten,
  • über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügt,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und
  • Gewähr für die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie
  • für die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet.

Bei Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen muss stets die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass das Gutachten eigenen wirtschaftlichen oder sonstigen beruflichen Zwecken unterliegt. Der Sachverständige muss sich immer im Klaren darüber sein, dass an seine Redlichkeit und Objektivität ganz besonders hohe Ansprüche gestellt werden.

Die Akademie Schloss Raesfeld e.V. bietet Vorbereitungsseminare für die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.akademie-des-handwerks.de
 

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