Gleichwertigkeitsfeststellung erworbener Berufsqualifikationen

Berufsanerkennung


Berufsanerkennung: Frau mit Büchern
Die Handwerkskammer ist zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und in Anerkennung von Prüfungen nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Bei uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner zur Anerkennung im Ausland erworbener Zeugnisse, wir helfen bei der Antragstellung für die Anerkennung von Prüfungszeugnissen und stehen bei Fragen zur Bewertung ausländischer Schulabschlüsse mit Rat und Tat zur Seite.

Außerdem engagieren wir uns im Projekt "ValiKom: Abschlussbezogene Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen". Im Rahmen dieses Projekts wird ein Validierungsverfahren entwickelt, mit dem beruflich relevante Kompetenzen, die nicht in formalen Bildungsprozessen erworben wurden, festgestellt werden können. Dieses wird anschließend durch die beteiligten Kammern erprobt und die Ergebnisse in einem Handlungsleitfaden für Kammern veröffentlicht.