Personal
Inklusion
Nutzen Sie unser Beratungsangebot zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb
Wirtschaftlich denken. Menschlich handeln. Zukunft gestalten.
Was bedeutet Inklusion?
Es bedeutet, Menschen mit Behinderung als gleichwertige Arbeitskräfte in den Arbeitsalltag zu integrieren - sei es auf einzelnen Arbeitsplätzen, durch die Gründung einer Inklusionsabteilung oder eines Inklusionsunternehmens. Dabei geht es nicht um Wohltätigkeit, sondern um Potenziale, die oft ungenutzt bleiben.
Warum ist das wichtig?
Nur rund 3 % der Behinderungen sind angeboren, die überwiegende Mehrheit entsteht im Laufe des Lebens - durch Krankheit oder Unfall. Inklusion geht uns alle an. Sie ist kein Randthema, sondern eine Investition in die Zukunft und vor allem eine wirtschaftliche Chance. Menschen mit Behinderung sind in der Regel zuverlässige, motivierte Mitarbeitende und häufig sehr leistungsfähig - wenn der Arbeitsplatz stimmt. Meist reichen kleine Anpassungen in Organisation und Ausstattung, um die Teilhabe zu ermöglichen.
Was Betriebe besonders interessiert:
Wie komme ich schnell zur passenden Förderung? Wer ist zuständig und wann stelle ich welchen Antrag? Was ist eine Inklusionsabteilung? Wer unterstützt mich und wie? Wir lassen Sie nicht allein und stellen Ihnen zwei Wege vor - mit klaren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und verbindlicher Begleitung:
- EAA - Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber - Ihr Lotse, wenn es um einzelne Arbeits- oder Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung geht.
- Unternehmensberatung für Inklusionsbetriebe - Für größere Lösungen wie Inklusionsabteilungen oder Inklusionsunternehmen mit mindestens drei neu zu schaffenden Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung übernimmt die spezialisierte Beratung der Kammer mit über 20 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich.
EAA - Ihr Lotse für Förderungen, Verfahren und Umsetzung
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) ist Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um inklusive Beschäftigung - kostenfrei, neutral und vertraulich. Wir lotsen Sie durch Zuständigkeiten und Verfahren, klären Fragen zu Einstellung, Ausbildung, Arbeitsplatzgestaltung sowie BEM, und begleiten Sie bei der Antragstellung bis in die Umsetzung - Schritt für Schritt:
- Erstberatung & Kurz-Check: Wir klären, welche Ziele Sie verfolgen (Neueinstellung, Ausbildung, Beschäftigungssicherung), und informieren Sie umfassend
- Förderungen & Zuständigkeiten: Wir erklären wer wofür zuständig ist, welche Förderungen für Sie relevant sind und stellen den Kontakt zu den zuständigen Kostenträgern her
- Einstellung & Ausbildung: Von inklusivem Recruiting über Regel‑ und Fachpraktiker‑Ausbildung bis zur Begleitung vor Vertragsabschluss
- Umsetzung & Begleitung: Wir bleiben an Ihrer Seite, bis die vereinbarten Schritte im Betrieb sichtbar sind
- BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement: Als integrierter Teil der EAA‑Leistung beraten wir beim Aufbau von Strukturen zum BEM, unterstützt bei BEM-Gesprächen, stellt Kontakte zu externen Stellen (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder LWL-Inklusionsamt Arbeit) her und klären, welche finanzielle Unterstützungen Betriebe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes beantragen können
- Fachpraktiker-Ausbildung: Für junge Menschen mit Behinderung gibt es die Möglichkeit einer Fachpraktiker-Ausbildung. Sie orientiert sich am jeweiligen Handwerksberuf, ist aber stärker praktisch ausgerichtet und berücksichtigt individuelle Lernbedarfe.
Weitere Informationen: www.hwk-muenster.de/fachpraktiker
Wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Kontakt EAA:
Annette Averesch
- 0251 5203-321
- annette.averesch@hwk-muenster.de
Jörg Janzen
- 0209 38077-44
- joerg.janzen@hwk-muenster.de
Claudia Stremming
- 0251 5203-433
- claudia.stremming@hwk-muenster.de
Zornitza Ivanov
- 0251 5203-233
- zornitza.ivanov@hwk-muenster.de
Unternehmensberatung für Inklusionsbetriebe - von der Idee bis zur wirtschaftlichen Stabilität
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Inklusion strukturell zu verankern – entweder innerhalb bestehender Betriebe (als Inklusionsabteilung eine kleine organisatorische Einheit mit mindestens drei neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für besonders betroffene Menschen mit Behinderung) oder als rechtlich selbstständige Organisationsform (Inklusionsunternehmen ein voll wettbewerbliches Unternehmen mit mindestens 30% besonders betroffenen Mitarbeitenden mit Behinderung).
In enger Zusammenarbeit mit dem LWL‑Inklusionsamt Arbeit begleiten wir branchenübergreifend in Westfalen‑Lippe bei der Planung, Gründung, Erweiterung und Professionalisierung - mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit und gelebter Teilhabe im Betrieb.
Unsere Leistungen für Sie:
- Strategie & Konzept - Entwicklung einer Inklusionsstrategie, die zu Ihrem Geschäft passt - inkl. Personalkonzept, Aufgabenprofilen und Qualifizierung
- Betriebswirtschaftliche Planung - Businessplan, Finanzierung & Investitionen, Kostenrechnung & Controlling, Führung & Organisation - inkl. Stellungnahmen und Förderfahrplan
- Begleitung im Alltag - Unterstützung bei Netzwerkaufbau, Wissens‑ und Erfahrungstransfer sichern; regelmäßige Workshops und Tagungen für kontinuierliche Weiterentwicklung
- Auch für Gründungswillige: Wir beraten und begleiten Menschen mit Behinderung, die ein Unternehmen gründen möchten, bei der betriebswirtschaftlichen Planung.
Wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Kontakt Unternehmensberatung für Inklusionsbetriebe:
Annette Averesch
- 0251 5203-321
- annette.averesch@hwk-muenster.de
Jörg Janzen
- 0209 38077-44
- joerg.janzen@hwk-muenster.de
Claudia Stremming
- 0251 5203-433
- claudia.stremming@hwk-muenster.de
Zornitza Ivanov
- 0251 5203-233
- zornitza.ivanov@hwk-muenster.de
Praxisbeispiele
Erfolgreiche Beispiele aus der Region zeigen: Inklusion funktioniert und lohnt sich. Hier die zwei Best-Practice-Beispiele und neu das LWL-Werbevideo.
Metallbau Apelrath GmbH
Video blockiert
Dieses Video wurde von Cookiebot blockiert. Um es anzeigen zu lassen, müssen Sie Marketing-Cookies akzeptieren.
Autohaus Voss GmbH & Co. KG
Video blockiert
Dieses Video wurde von Cookiebot blockiert. Um es anzeigen zu lassen, müssen Sie Marketing-Cookies akzeptieren.
Kooperationen & Landesinitiativen
Inklusionsinitiative NRW
Praxisnahe Kurz‑Webinare, Arbeitgeber‑Infos und Ansprechstellen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung - komprimiert und alltagstauglich für Betriebe.
NRW inklusiv (MAGS)
Das Inklusionsportal des Landes mit dem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv“, Programmen, Beratungsangeboten und Hintergrundinformationen.
Netzwerk im Münsterland
Wir arbeiten eng mit dem LWL‑Inklusionsamt Arbeit, der Agentur für Arbeit, der IHK Nord Westfalen, dem IFD und der Stadt Münster. Darüber hinaus sind wir mit über 40 weiteren Partnern aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft Teil des Aktionsbündnisses "Inklusion Münsterland", das mit dem Motto „5 Prozent mehr Inklusion sind 5000% mehr Potenzial“ aufzeigen möchte, dass Menschen mit Behinderung wertvolle Teammitglieder sind.
FAQ
v Ist die Beratung wirklich kostenlos? Ja – sowohl die Beratung der Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber EAA als auch die Unternehmensberatung für Inklusionsbetriebe der HWK Münster sind kostenfrei
v Wie starte ich am besten? - Rufen Sie oder schreiben Sie uns gerne an (Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber EAA oder Unternehmensberatung für Inklusionsbetriebe). Wir vereinbaren ein Erstgespräch, klären Ziele und legen die nächsten Schritte fest
v Welche Förderungen gibt es? - Rufen Sie oder schreiben Sie uns gerne an (Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber EAA oder Unternehmensberatung für Inklusionsbetriebe). Wir vereinbaren ein Erstgespräch, klären Ziele und beraten Sie individuell zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten
v Welche Arbeitsplatzanpassungen sind typischerweise notwendig? - In der Praxis: Arbeitsorganisation (klare Abläufe, Aufgabenprofil, Arbeiten in Teams), Zeitmodelle (z. B. angepasste Pausen), Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie, Werkzeuge), digitale Assistenz (Software/Apps). Die konkrete Umsetzung hängt vom Arbeitsplatz ab – wir beraten dazu individuell
v Wer ist wofür zuständig - und wie behalte ich den Überblick? - Je nach Fall sind z. B. LWL‑Inklusionsamt Arbeit, Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienste oder Deutsche Rentenversicherung beteiligt. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber EAA übernimmt die Lotsenfunktion und begleitet Sie durch Verfahren und Anträge
v Was genau leistet die Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber EAA im Alltag? - Erstberatung, Vor‑Ort‑Termine, Klärung der Zuständigkeiten, Unterstützung bei Einstellung/Ausbildung, Arbeitsplatzgestaltung & Technik, Begleitung bei Anträgen, Betriebseingliederungsmanagement (BEM)‑Unterstützung, Umsetzungsbegleitung
v Was sind Inklusionsabteilungen und Inklusionsunternehmen?
o Inklusionsabteilung: Gedankliche Einheit im bestehenden Unternehmen; Schaffung von mindestens drei neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für besonders betroffene Menschen mit Behinderung; niederschwellige Möglichkeit Inklusion in der Organisation zu verankern -> sprechen Sie uns an!
o Inklusionsunternehmen: Rechtlich selbstständiges Unternehmen mit mindestens 30 % besonders betroffenen Mitarbeitenden mit Behinderung; arbeitsbegleitende, behinderungsspezifische Unterstützung ist fest verankert
v Wie lange dauert die Umsetzung? - Abhängig von Ziel und Ausgangslage. Typisch: Erstgespräch → Vor‑Ort‑Analyse → Konzept/Planung → Antrag/Entscheidung → Umsetzung. Wir geben eine realistische Zeitleiste im Ersttermin
v Unterstützen Sie auch beim BEM (Betriebseingliederungsmanagement)? - Ja. Als integrierte Leistung der Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber EAA unterstützen wir beim Aufbau eines BEM‑Prozesses, individuell und kostenfrei
v Was ist mit Qualifizierung und Begleitung im Betrieb? - Wir besprechen Onboarding, arbeitsbegleitende Unterstützung und Jobcoaching - individuell und strukturiert
v Lohnt sich Inklusion auch für kleine Betriebe? - Ja. Gerade kleine und mittlere Unternehmen bieten oft gute Voraussetzungen (familiäres Betriebsklima, kurze Wege). Wir richten die Umsetzung individuell auf Ihren Betrieb aus
v Kann Menschen mit Behinderung gekündigt werden? – Ja! Es ist ein Antrag beim LWL zu stellen, das Verfahren ist klar geregelt und sorgt für Rechtssicherheit im Betrieb