08.01.2026

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 01.01.2026

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit dem 01.01.2026 – mit Ausnahme von Getränken – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat hierzu Informationen für die Betriebe der Lebensmittelgewerke zusammengestellt.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) ab dem 01.01.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % abgesenkt. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.

Auch Handwerksbetriebe profitieren

Von der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes profitieren aber nicht nur Restaurants, Kantinen, Bars und Cafés, sondern auch Handwerksbetriebe wie Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Eishersteller, die für Ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter.

Der ZDH hat für die Betriebe ein Merkblatt zu der Thematik zusammengestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Zur Internetseite des ZDH