Handwerksbetriebe sollten ihre elektronischen Rechnungen auf sicheren Wegen an ihre Kunden senden. Das empfiehlt die Handwerkskammer (HWK) Münster mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 12 U 9/24). Darin wird auf erhebliche Sicherheitsrisiken beim Versand von Rechnungen per E-Mail hingewiesen.
Simone Wendland (r.), Mitglied des Landtags NRW in der CDU-Fraktion, und HWK-Präsident Jürgen Kroos (l.) trafen sich zu einem Austausch in der Handwerkskammer Münster und tauschten sich über die Themen Ausbildung, Azubiwohnen, Schwarzarbeit und Unternehmensnachfolge aus.
Ab Mai 2025 müssen Lichtbilder für Personalausweise, Pässe und ausländerrechtliche Dokumente digital vorliegen und für Behörden abrufbar sein. Was für Fotografen und Kunden wichtig ist.