Mit der Dezember-Soforthilfe werden Handwerksbetrieben einmalig Kosten für Gas und Fernwärme vom Staat erstattet. Die meisten Betriebe erhalten die Dezember-Soforthilfen automatisch. Einige müssen hierfür jedoch ihren Energieversorger aktiv ansprechen und ihm mitteilen, dass sie anspruchsberechtigt sind. Diese Frist endet am 31. Dezember 2022.