Barrierefreie Webseiten: Pflicht und Chance für das Handwerk

Am Donnerstag, 5. Februar 2026, lädt die Handwerkskammer Münster von 10:00 - 11:30 Uhr ein zum Online-Seminar "Barrierefreie Webseiten: Pflicht und Chance für das Handwerk".

Bereits seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu, ihre Webseiten und Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Digitale Barrierefreiheit ist aber nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten alle vom Anwendungsbereich des Gesetzes betroffenen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Präsenzen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Doch Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet dem Handwerksunternehmen auch viele Chancen. So können Betriebe die neuen, wachsenden Zielgruppen erreichen, die Kundenbindung stärken und von einer nutzerfreundlicheren Kommunikation profitieren. Zusätzlich besitzen barrierefreie Internetauftritte ein besseres Suchmaschinen-Ranking und können somit mehrere SEO-Vorteile nutzen.

Barrierefreiheit wird sogar als Wachstumsfaktor betrachtet. Allein um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, sollten alle Online-Auftritte stets barrierefrei gestaltet werden.

In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung erfahren Sie u.a., wie digitale Barrierefreiheit in den Arbeitsprozess integriert werden kann.

Inhalte:

✅ Was bedeutet das BFSG für Handwerksbetriebe?
✅ Wie können Barrieren erkannt und beseitigt werden?
✅ Mit welchen Möglichkeiten können Webseiten geprüft werden?
✅ Welche Informationspflichten bestehen?
✅ Ihre Fragen zum BFSG

Die Referenten:

Sebastian Schulze

➔ Praxisnahe Einblicke aus Sicht eines Betroffenen: Welche Barrieren bestehen und wie können sie überwunden werden?


Christian Reuter (Zentralverband des Deutschen Handwerks – ZDH)
Rechtliche Sicht und Erklärung zum BFSG.

➔ Welche Pflichten ergeben sich für Handwerksbetriebe? Was müssen Sie konkret beachten, um gesetzeskonform zu handeln?

 

Agentur Gehirngerecht Digital
Digitale Barrierefreiheit in der praktischen Umsetzung.

➔ Zentrale Grundlagen, konkrete Beispiele aus dem Alltag und sofort anwendbare Maßnahmen, um digitale Angebote barrierefreier zu gestalten. Teilnehmende erhalten ein praxisnahes Verständnis dafür, warum digitale Barrierefreiheit für Handwerksbetriebe relevant ist und wie sie mit einfachen Schritten direkt Verbesserungen erzielen.


Das Wichtigste auf einen Blick:

📅 Termin: 05.02.2026 um 10 Uhr
📍 Ort: Online-Webinar (kostenlos)
⏰ Dauer: ca. 90 Minuten
🎯 Zielgruppe: Handwerksbetriebe unterschiedlicher Gewerke


Die Veranstaltung wird gemeinsam von den Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT/Digi-BIT) der Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Fachverbänden organisiert und durchgeführt.

Die Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT/Digi-BIT) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. 

Die Angebote für Handwerksbetriebe sind daher kostenfrei.