Handwerksbetriebe sollten ihre elektronischen Rechnungen auf sicheren Wegen an ihre Kunden senden. Das empfiehlt die Handwerkskammer (HWK) Münster mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 12 U 9/24). Darin wird auf erhebliche Sicherheitsrisiken beim Versand von Rechnungen per E-Mail hingewiesen.