17.08.2026
Neue Werberegeln für Handwerksbetriebe
Ab dem 27. September 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Die sogenannten „EmpCo“-Regelungen sollen irreführende Geschäftspraktiken mit Umweltbezug stärker regulieren. Sie betreffen auch Handwerksbetriebe, die gegenüber Verbrauchern mit entsprechenden Aussagen oder Siegeln werben.
Betroffen sein können beispielsweise Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „ökologisch“ oder „energieeffizient“. Die neuen Anforderungen beziehen sich nicht nur auf Texte, sondern auch auf Bilder, grafische Elemente, Symbole sowie Marken-, Firmen- oder Produktbezeichnungen.
Die Handwerkskammer Münster empfiehlt Betrieben deshalb, Internetseiten, Social-Media-Auftritte, Flyer, Broschüren und Angebote rechtzeitig zu überprüfen und verwendete Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel auf ihre Zulässigkeit zu prüfen.
Einen kompakten Überblick über die neuen Anforderungen bietet die Praxisinformation des Handwerks „FAQ: ‚EmpCo‘-Regelungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln“. Sie erläutert, welche Aussagen betroffen sind, was bei Nachhaltigkeitssiegeln zu beachten ist und was Betriebe jetzt tun sollten. Ansprechpartnerin bei der HWK ist Nina Deißler, T 0251 5203-144. Den Download finden Sie unten auf dieser Webseite.
Pressemitteilung vom 17. August 2026