07.07.2026

FAIRsorgt – NRW-Initiative für fairen Mutterschutz

Das Land Nordrhein-Westfalen macht Druck für gerechte Lösungen

Ministerin Neubaur: »Ein zeitgemäßer Mutterschutz für Selbständige gehört ins Gesetz – dafür setze ich mich mit Nachdruck ein.«

Wer angestellt ist, hat gesetzlichen Mutterschutz. Wer sich selbständig macht, hat keinen. Die Folge: Rund 27.000 selbständige Frauen in Deutschland geraten jedes Jahr in finanzielle Nöte, nur weil sie schwanger sind und ihr eigenes Unternehmen führen. Eine heute veröffentlichte Machbarkeitsstudie zeigt wie sich das ändern lässt – mit einer einmaligen, pauschalen Lohnersatzleistung für Selbständige während der Mutterschutzfrist. Nordrhein-Westfalen unterstützt das entwickelte Modell und wird dazu zeitnah weitere Initiativen in Richtung des Bundes starten.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: »Schwangerschaft darf kein Berufsrisiko sein – Punkt. Selbständige Mütter halten jeden Tag Betriebe am Laufen, sichern Arbeitsplätze, tragen Verantwortung. Und dann werden sie schwanger und fallen durchs Netz. Das ist nicht gerecht und es ist vor allem ökonomischer Unsinn. Mit „FAIRsorgt – NRW-Initiative für fairen Mutterschutz“ liegt jetzt ein fertiger Vorschlag auf dem Tisch, der sofort umgesetzt werden kann. Die Bundesregierung hat Besserung versprochen, jetzt muss sie liefern, NRW legt vor.«

Die Studie wurde vom NRW-Wirtschaftsministerium gefördert und vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) in Kooperation mit dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn durchgeführt.

Berthold Schröder, Präsident des WHKT: »Mit dem WHKT-Modell legen wir einen konkreten und praxistauglichen Vorschlag vor, wie Mutterschutz für selbständige Frauen künftig gestaltet werden kann. Jetzt liegt es in den Händen der Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass Selbständigkeit und Familie besser vereinbar werden.«

Dr. Florian Hartmann, Hauptgeschäftsführer des WHKT: »Unsere Studie macht deutlich, dass der Handlungsbedarf groß ist. Viele selbständige Handwerkerinnen als (werdende) Mütter müssen zwischen ihrer Gesundheit und der Existenz ihres Betriebs abwägen. Das WHKT-Modell bietet einen Lösungsansatz, der beide Perspektiven berücksichtigt.«

Dr. Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin des IfM Bonn: »Das heute vorgestellte Modell beruht auf Befragungen und Analysen unseres Institutes. Es ist gelungen, einen praxisnahen Vorschlag für die gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes für Selbständige zu entwickeln, der die unterschiedlichen Bedarfe der Selbständigen abdeckt. Das Modell stellt damit eine gute Grundlage für die zukünftige Gesetzgebung in diesem Bereich dar.«


Die Kernpunkte des Modells:

  • Baustein 1: Basis-Mutterschaftausgleich; Pauschalbetrag von 5.000 Euro als Einmalzahlung zur Abdeckung laufender Kosten sowie von Verdienstausfällen.
  • Baustein 2: Einkommensbasierte Aufstockung auf 100% des vorherigen Nettoeinkommens zur vollständigen Absicherung des bisherigen Einkommens (optional bei Vorlage entsprechender Nachweise).
  • Baustein 3: Finanzielle Unterstützung für die Anstellung von Ersatzarbeitskräften als betriebliche Absicherung.

Die Finanzierung eines Mutterschaftsausgleich ist möglich über eine Umlagefinanzierung aller Selbständigen, über den Bundeshaushalt aus Steuermitteln oder eine Mischform.

  • Geschätzter Aufwand für die persönliche Absicherung (Baustein 1 und 2): 135–190 Mio. Euro (pro Jahr bei einer Leistung zw. 5.000–7.000 Euro pro Frau insgesamt, ausgehend von ca. 27.000 selbständig erwerbstätigen Frauen die pro Jahr schwanger werden)
  • Geschätzter Aufwand für eine zusätzliche Betriebliche Unterstützung (Baustein 3): Bis zu 135 Mio. Euro (pro Jahr, d.h. zusätzlich bis zu 5.000 Euro pro Frau)
     

Die Ergebnisse der Studie sind abrufbar unter www.machbarmachen-handwerk.de/aktuelles.

 

Pressemitteilung des WHKT vom 7. Juli 2026