07.10.2026

GoBD im Handwerk: So machen Sie Ihr Büro prüfungssicher und fit für die Zukunft.

Für viele Handwerksmeister ist die Arbeit auf der Baustelle das tägliche Brot, während der Papierkram im Büro oft als notwendiges Übel gilt. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung haben sich die Anforderungen an die Buchführung deutlich verändert. Wer heute noch Rechnungen in Word erstellt oder Belege unsortiert in Ordnern ablegt, riskiert bei der nächsten Betriebsprüfung erhebliche Probleme. Das zentrale Stichwort lautet: GoBD.

Porträt von Norbert Speier

Beitrag von Norbert Speier

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Was genau verbirgt sich hinter den GoBD?

Die Abkürzung steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Dabei handelt es sich um ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), also eine Verwaltungsvorschrift, die konkretisiert, wie steuerlich relevante Daten zu erfassen, zu verarbeiten und aufzubewahren sind, damit sie vom Finanzamt anerkannt werden.

Ziel ist eine möglichst hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ein Prüfer muss in der Lage sein, jeden Geschäftsvorfall lückenlos von der Entstehung bis zur steuerlichen Auswertung nachzuvollziehen.

Wen betrifft das? (Spoiler: fast alle)

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nur größere Betriebe mit Bilanzpflicht betroffen sind. Tatsächlich gelten die GoBD für jeden Unternehmer, der steuerlich relevante Aufzeichnungen führt. Das betrifft sowohl Ein-Personen-Betriebe als auch größere Handwerksunternehmen. Auch bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) müssen die Anforderungen an die ordnungsgemäße digitale Archivierung erfüllt werden.

Die sieben Grundsätze der GoBD

Damit Ihr Handwerksbetrieb bei einer Prüfung besteht, sollten folgende Prinzipien eingehalten werden:

Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Ein sachverständiger Dritter (z. B. ein Betriebsprüfer) muss die Buchführung innerhalb angemessener Zeit verstehen können.

Vollständigkeit: Kein Beleg darf verloren gehen. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen vollständig erfasst werden.

Richtigkeit: Die Aufzeichnungen müssen den tatsächlichen Geschäftsvorfällen entsprechen.

Zeitgerechte Erfassung: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu buchen. Bargeschäfte sollten in der Regel täglich erfasst werden; bei unbaren Vorgängen gilt eine zeitnahe Erfassung als erforderlich (in der Praxis oft innerhalb weniger Tage).

Ordnung: Eine systematische und nachvollziehbare Ablage ist erforderlich. Bar- und unbare Geschäftsvorfälle sind getrennt zu erfassen.

Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen dürfen nicht unbemerkt erfolgen. Jede Änderung muss dokumentiert oder ausgeschlossen sein. Wer beispielsweise Rechnungen in frei editierbaren Programmen ohne Protokollierung ändert, verstößt gegen diesen Grundsatz.

Sicherheit: Die Daten müssen vor Verlust (z. B. durch technische Defekte) und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Besonderheiten im Handwerk

Das Ende der Zettelwirtschaft: Mobiles Scannen

Gerade im Handwerk entstehen viele Belege unterwegs, etwa beim Materialeinkauf oder beim Tanken. Die GoBD erlauben die Digitalisierung von Belegen per Smartphone. Voraussetzung ist, dass die digitalisierten Dokumente vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar archiviert werden. Unter diesen Bedingungen kann das Papieroriginal in vielen Fällen vernichtet werden.

E-Rechnung ab 2025

Seit Januar 2025 besteht im B2B-Bereich die Pflicht, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Diese müssen in einem strukturierten Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegen. Die GoBD verlangen, dass solche Rechnungen im Originalformat digital archiviert werden. Ein Ausdruck auf Papier ist hierfür nicht ausreichend.

Die Verpflichtung zum Versand elektronischer Rechnungen wird stufenweise eingeführt.

Die Verfahrensdokumentation: Ihr internes Regelwerk

Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation vorzuhalten. Darin wird beschrieben, wie Belege im Unternehmen eingehen, verarbeitet, gespeichert und gesichert werden und wer dafür verantwortlich ist. Fehlt diese Dokumentation, kann die Buchführung formell beanstandet werden, was Schätzungen durch das Finanzamt begünstigt.

Warum Excel und Word nicht ausreichen

Viele Betriebe nutzen weiterhin Tabellenkalkulationen oder Textverarbeitungsprogramme für ihre Rechnungen. Das Problem: Änderungen lassen sich dort in der Regel nicht nachvollziehen. Damit erfüllen diese Lösungen nicht die Anforderungen an die Unveränderbarkeit. Erforderlich sind Systeme, die Änderungen protokollieren oder Dokumente revisionssicher archivieren.

Die Folgen bei Verstößen

Wer die GoBD nicht einhält, geht ein erhebliches Risiko ein. Formelle Mängel können dazu führen, dass die Buchführung verworfen wird. Die Folge sind häufig Hinzuschätzungen von Umsatz und Gewinn, Steuernachzahlungen sowie im Extremfall steuerstrafrechtliche Konsequenzen.

Fazit: Pflicht und Chance zugleich

Die GoBD bedeuten zunächst zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Richtig umgesetzt bieten sie jedoch klare Vorteile:

Schnelles Auffinden: Digitale Systeme ermöglichen den Zugriff auf Dokumente innerhalb weniger Sekunden.

Platzersparnis: Physische Aktenordner werden weitgehend überflüssig.

Sicherheit: Datensicherungen schützen vor Verlust durch Feuer, Wasser oder technische Defekte.

Zukunftssicherheit: Dein Betrieb ist gut auf weitere gesetzliche Anforderungen, insbesondere im Bereich der E-Rechnung, vorbereitet.

Ein abschließender Hinweis: Stimmen Sie die Umsetzung der GoBD und insbesondere die Erstellung der Verfahrensdokumentation eng mit Ihrem Steuerberater ab. So stelle  sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind und deine Prozesse zugleich praktikabel bleiben.