Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweis Beitrag
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Sehr geehrtes Mitglied,
die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Jürgen Kroos und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
www.hwk-muenster.de/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der obengenannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.
Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-218
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten entsprechend den ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten zur Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe und dem Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung (HwO) (Verzeichnisse), sowie dem Führen der Handwerksrolle bzw. der Verzeichnisse nach §§ 19, 90 Abs.3 HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO und der Anlage D I, II und IV zur HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausstellung einer Handwerkskarte im Rahmen eines zulassungspflichtigen Handwerks ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 10 Abs. 2 HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausstellung einer Handwerkskarte in den übrigen Fällen ist Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 18,19 HwO (Anlage B1 und B2) bzw. § 90 Abs.4 HwO (Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung).
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten weiter zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §§ 90, 91, 111 HwO und zur Geltendmachung von Abgaben, z. B. von Gebühren oder für den Beitrag zur Handwerkskammer nach § 113 HwO. Zu den vorgenannten gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere auch die Betriebs- und Rechtsberatung im gesetzlich erlaubten Rahmen, sowie das Betreiben einer Inkassostelle und die Betreuung auf steuerlichen Gebiet im gesetzlich erlaubten Rahmen, soweit diese Aufgaben auch tatsächlich durch die HWK wahrgenommen werden. Wenn die HWK die Organisation für die Teilnahme an Messen und die Repräsentanz auf solchen Messen übernimmt, gehört auch diese Tätigkeit zu den gesetzlichen Aufgaben der HWK.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu den weiter genannten Zwecken sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91, 111, 113 HwO sowie das Satzungsrecht der HWK (Kammersatzung, Beitragsordnung, Gebührenordnung und Gebührentarif).
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer weiteren rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der für die rechtliche Verpflichtung einschlägigen Rechtsnorm.
Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung wir gesetzlich nach der HwO verpflichtet sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann z. B. Ihr Antrag auf Eintragung in eines unserer Verzeichnisse nicht weiterbearbeitet werden und Sie können von der zuständigen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen müssen Sie darüber hinaus damit rechnen, von Amts wegen mit einer erhöhten Gebühr in eines der Verzeichnisse der HWK eingetragen zu werden.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben der HWK verarbeitet.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen. Wenn Sie uns eine Einwilligungserklärung für die Offenlegung der Daten erteilt haben, legen wir die Daten den in der Einwilligungserklärung genannten Stellen offen.
Eine Offenlegung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage der §§ 5a Abs.1, 6 Abs. 3 HwO oder bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung an andere Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Dritten, die ein glaubhaftes Interesse an einer Einzelauskunft aus einem der Verzeichnisse der HWK – sog. „Rollendaten“ - gemäß § 6 HwO darlegen, werden Ihre personenbezogenen Daten in dem dort geregelten gesetzlichen Rahmen ebenfalls übermittelt bzw. offengelegt.
Die HWK beabsichtigt darüber hinaus, Interessenten in listenmäßiger Form Daten aus der Handwerksrolle nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 HwO zur Verfügung zu stellen. Nach der vorgenannten Bestimmung ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle an nichtöffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der HWK erforderlich ist oder wenn der Auskunftsbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Ein solcher Grund besteht nicht, wenn Vor- und Familienname des Betriebsinhabers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebs verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk, oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Die Übermittlung dieser Daten ist nicht zulässig, wenn der Gewerbetreibende widersprochen hat.
Wenn Sie Mitglied der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sind oder eine Eintragung in das dortige Verzeichnis erfolgen soll, sind wir gesetzlich verpflichtet, der IHK die Eintragung in eines unserer Verzeichnisse und das Teilungsverhältnis zwischen der HWK und der IHK mitzuteilen.
Darüber hinaus können wir gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 10 HwO Ihre personenbezogenen Daten an die für Sie zuständige Innung oder gemäß § 87 Nr. 10 HwO an die für Sie zuständige Kreishandwerkerschaft übermitteln, wenn diese von der HWK erlassene Vorschriften und Anordnungen umsetzen sollen.
Sofern Abgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, legt die HWK Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben offen. Darüber hinaus können im Einzelfall Daten an eine unabhängige Stelle außerhalb der HWK zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Daten den entsprechenden Fördergebern offengelegt werden.
Der Post- und Zahlungsverkehr der HWK erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden.
Wenn Sie einen Betriebsleiter beschäftigen, dürfen die Handwerkskammern sich gemäß § 5a Abs.2 HwO gegenseitig unterrichten, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
-
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
-
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
-
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
-
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 21 DS-GVO zur Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK bzw. dem Führen dieser Verzeichnisse durch die HWK besteht gemäß § 14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) nicht, da die HWK gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO i. V. m. der Anlage D I, II und IV zur HwO zur Verarbeitung verpflichtet ist.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und Abs. 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91, 111, 113 HwO und dem Satzungsrecht (Kammersatzung, Beitragsordnung, Gebührenordnung und Gebührentarif) der HWK zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das vorgenannte Recht aus Art. 21 DS-GVO haben Sie unabhängig von dem oben genannten Widerspruchsrecht nach § 6 Abs. 2 HwO.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtlichen oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Die aus einem der Verzeichnisse der Handwerkskammer gelöschten personenbezogenen Daten werden gemäß § 14 Abs. 5 HwO nach der Löschung für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren in einer gesonderten Datei gespeichert. Soweit Sie eine Einwilligungserklärung gemäß 6 Abs. 1 a) DS-GVO für eine darüberhinausgehende Verarbeitung abgegeben haben, werden diese Daten dauerhaft bis auf Widerruf gespeichert. Eine Einzelauskunft aus dieser Datei wird zukünftig jedermann erteilt, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, soweit Sie kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung haben.
Wenn Sie uns darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
Datenschutzhinweis Handwerksrolleneintragung
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Sehr geehrtes Mitglied,
die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Jürgen Kroos und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
www.hwk-muenster.de/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der obengenannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.
Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-218
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten entsprechend den ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten zur Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe und dem Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung (HwO) (Verzeichnisse), sowie dem Führen der Handwerksrolle bzw. der Verzeichnisse nach §§ 19, 90 Abs.3 HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO und der Anlage D I, II und IV zur HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausstellung einer Handwerkskarte im Rahmen eines zulassungspflichtigen Handwerks ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 10 Abs. 2 HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausstellung einer Handwerkskarte in den übrigen Fällen ist Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 18,19 HwO (Anlage B1 und B2) bzw. § 90 Abs.4 HwO (Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung).
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten weiter zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §§ 90, 91, 111 HwO und zur Geltendmachung von Abgaben, z. B. von Gebühren oder für den Beitrag zur Handwerkskammer nach § 113 HwO. Zu den vorgenannten gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere auch die Betriebs- und Rechtsberatung im gesetzlich erlaubten Rahmen, sowie das Betreiben einer Inkassostelle und die Betreuung auf steuerlichen Gebiet im gesetzlich erlaubten Rahmen, soweit diese Aufgaben auch tatsächlich durch die HWK wahrgenommen werden. Wenn die HWK die Organisation für die Teilnahme an Messen und die Repräsentanz auf solchen Messen übernimmt, gehört auch diese Tätigkeit zu den gesetzlichen Aufgaben der HWK.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu den weiter genannten Zwecken sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91, 111, 113 HwO sowie das Satzungsrecht der HWK (Kammersatzung, Beitragsordnung, Gebührenordnung und Gebührentarif).
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer weiteren rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der für die rechtliche Verpflichtung einschlägigen Rechtsnorm.
Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung wir gesetzlich nach der HwO verpflichtet sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann z. B. Ihr Antrag auf Eintragung in eines unserer Verzeichnisse nicht weiterbearbeitet werden und Sie können von der zuständigen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen müssen Sie darüber hinaus damit rechnen, von Amts wegen mit einer erhöhten Gebühr in eines der Verzeichnisse der HWK eingetragen zu werden.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben der HWK verarbeitet.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen. Wenn Sie uns eine Einwilligungserklärung für die Offenlegung der Daten erteilt haben, legen wir die Daten den in der Einwilligungserklärung genannten Stellen offen.
Eine Offenlegung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage der §§ 5a Abs.1, 6 Abs. 3 HwO oder bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung an andere Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Dritten, die ein glaubhaftes Interesse an einer Einzelauskunft aus einem der Verzeichnisse der HWK – sog. „Rollendaten“ - gemäß § 6 HwO darlegen, werden Ihre personenbezogenen Daten in dem dort geregelten gesetzlichen Rahmen ebenfalls übermittelt bzw. offengelegt.
Die HWK beabsichtigt darüber hinaus, Interessenten in listenmäßiger Form Daten aus der Handwerksrolle nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 HwO zur Verfügung zu stellen. Nach der vorgenannten Bestimmung ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle an nichtöffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der HWK erforderlich ist oder wenn der Auskunftsbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Ein solcher Grund besteht nicht, wenn Vor- und Familienname des Betriebsinhabers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebs verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk, oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Die Übermittlung dieser Daten ist nicht zulässig, wenn der Gewerbetreibende widersprochen hat.
Wenn Sie Mitglied der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sind oder eine Eintragung in das dortige Verzeichnis erfolgen soll, sind wir gesetzlich verpflichtet, der IHK die Eintragung in eines unserer Verzeichnisse und das Teilungsverhältnis zwischen der HWK und der IHK mitzuteilen.
Darüber hinaus können wir gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 10 HwO Ihre personenbezogenen Daten an die für Sie zuständige Innung oder gemäß § 87 Nr. 10 HwO an die für Sie zuständige Kreishandwerkerschaft übermitteln, wenn diese von der HWK erlassene Vorschriften und Anordnungen umsetzen sollen.
Sofern Abgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, legt die HWK Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben offen. Darüber hinaus können im Einzelfall Daten an eine unabhängige Stelle außerhalb der HWK zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Daten den entsprechenden Fördergebern offengelegt werden.
Der Post- und Zahlungsverkehr der HWK erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden.
Wenn Sie einen Betriebsleiter beschäftigen, dürfen die Handwerkskammern sich gemäß § 5a Abs.2 HwO gegenseitig unterrichten, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
-
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
-
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
-
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
-
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 21 DS-GVO zur Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK bzw. dem Führen dieser Verzeichnisse durch die HWK besteht gemäß § 14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) nicht, da die HWK gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO i. V. m. der Anlage D I, II und IV zur HwO zur Verarbeitung verpflichtet ist.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und Abs. 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91, 111, 113 HwO und dem Satzungsrecht (Kammersatzung, Beitragsordnung, Gebührenordnung und Gebührentarif) der HWK zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das vorgenannte Recht aus Art. 21 DS-GVO haben Sie unabhängig von dem oben genannten Widerspruchsrecht nach § 6 Abs. 2 HwO.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtlichen oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Die aus einem der Verzeichnisse der Handwerkskammer gelöschten personenbezogenen Daten werden gemäß § 14 Abs. 5 HwO nach der Löschung für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren in einer gesonderten Datei gespeichert. Soweit Sie eine Einwilligungserklärung gemäß 6 Abs. 1 a) DS-GVO für eine darüberhinausgehende Verarbeitung abgegeben haben, werden diese Daten dauerhaft bis auf Widerruf gespeichert. Eine Einzelauskunft aus dieser Datei wird zukünftig jedermann erteilt, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, soweit Sie kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung haben.
Wenn Sie uns darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
Datenschutzhinweis Betriebsleitererklärung
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Jürgen Kroos und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
https://www.hwk-muenster.de/de/uber-uns/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der obengenannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.
Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-218
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Eintragung des Betriebes, für den Sie als Betriebsleiter fungieren, in die Handwerksrolle sowie dem Führen der Handwerksrolle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Eintragung und Führung der Handwerksrolle ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO und der Anlage D I zur HwO.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten weiter zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §§ 90, 91 HwO. Zu den vorgenannten gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere auch die Betriebs- und Rechtsberatung im gesetzlich erlaubten Rahmen, sowie das Betreiben einer Inkassostelle und die Betreuung auf steuerlichen Gebiet im gesetzlich erlaubten Rahmen, soweit diese Aufgaben auch tatsächlich durch die HWK wahrgenommen werden. Wenn die HWK die Organisation für die Teilnahme an Messen und die Repräsentanz auf solchen Messen übernimmt, gehört auch diese Tätigkeit zu den gesetzlichen Aufgaben der HWK.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu den weiter genannten Zwecken sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91 HwO sowie das Satzungsrecht der HWK.
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer weiteren rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der für die rechtliche Verpflichtung einschlägigen Rechtsnorm.
Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung wir gesetzlich nach der HwO verpflichtet sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann der Antrag auf Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK nicht weiterbearbeitet werden und Sie müssen damit rechnen, dass der Betrieb, für den Sie als Betriebsleiter fungieren, nicht in die Handwerksrolle der HWK eingetragen werden kann.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken.
Sollten Sie uns zum Zweck der Prüfung Ihrer Erklärung Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DS-GVO übermitteln, verarbeiten wir diese ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Erklärung im Rahmen des Antragsverfahrens zur Eintragung in die Handwerksrolle. Die Verarbeitung beruht auf Art. 9 Abs. 2 f) DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO und der Anlage D I zur HwO.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen. Wenn Sie uns eine Einwilligungserklärung für die Offenlegung der Daten erteilt haben, legen wir die Daten den in der Einwilligungserklärung genannten Stellen offen.
Eine Offenlegung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage der §§ 5a Abs.1, 6 Abs. 3 HwO oder bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung an andere Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Dritten, die ein glaubhaftes Interesse an einer Einzelauskunft aus einem der Verzeichnisse der HWK – sog. „Rollendaten“ - gemäß § 6 HwO darlegen, werden Ihre personenbezogenen Daten in dem dort geregelten gesetzlichen Rahmen ebenfalls übermittelt bzw. offengelegt.
Die HWK beabsichtigt darüber hinaus, Interessenten in listenmäßiger Form Daten aus der Handwerksrolle nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 HwO zur Verfügung zu stellen. Nach der vorgenannten Bestimmung ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle an nicht-öffentliche Stellen unbeschadet von § 8 Abs. 4 HwO zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer erforderlich ist oder wenn der Auskunftbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Ein solcher Grund besteht nicht, wenn Vor- und Familienname des Betriebsinhabers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Die vorgenannte listenmäßige Übermittlung von Daten ist nicht zulässig, wenn die betroffene Person widersprochen hat. Von der Datenübermittlung ausgeschlossen sind die Wohnanschriften der Betriebsinhaber und der Betriebsleiter sowie deren elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer, Telefonnummer.
Darüber hinaus können wir gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 10 HwO Ihre personenbezogenen Daten an die für Sie zuständige Innung oder gemäß § 87 Nr. 10 HwO an die für Sie zuständige Kreishandwerkerschaft übermitteln, wenn diese von der HWK erlassene Vorschriften und Anordnungen umsetzen sollen.
Weiter können im Einzelfall Daten einer unabhängigen Stelle außerhalb der HWK zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer offengelegt werden. Wenn der Betrieb, für den Sie als Betriebsleiter fungieren, mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nimmt, können ihre personenbezogenen Daten an die Fördergeber dieser Leistungen übermittelt werden.
Der Postverkehr der HWK erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden können.
Darüber hinaus dürfen die Handwerkskammern sich gemäß § 5a Abs. 2 HwO gegenseitig unterrichten, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 21 DS-GVO zur Eintragung in die Handwerksrolle bzw. dem Führen der Handwerksrolle durch die HWK besteht gemäß § 14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) nicht, da die HWK gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO i. V. m. der Anlage D I zur HwO zur Verarbeitung verpflichtet ist.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und Abs. 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91 HwO und dem Satzungsrecht der HWK zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das vorgenannte Recht aus Art. 21 DS-GVO haben Sie unabhängig von dem oben genannten Widerspruchsrecht nach § 6 Abs. 2 HwO.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtlichen oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Die aus einem der Verzeichnisse der Handwerkskammer gelöschten personenbezogenen Daten werden gemäß § 14 Abs. 5 HwO nach der Löschung für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren in einer gesonderten Datei gespeichert. Soweit Sie eine Einwilligungserklärung gemäß 6 Abs. 1 a) DS-GVO für eine darüberhinausgehende Verarbeitung abgegeben haben, werden diese Daten dauerhaft bis auf Widerruf gespeichert. Eine Einzelauskunft aus dieser Datei wird zukünftig jedermann erteilt, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, soweit Sie kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung haben.
Wenn Sie uns darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
Datenschutzhinweis Sonderbewilligungen
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Jürgen Kroos und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
https://www.hwk-muenster.de/de/uber-uns/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der obengenannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.
Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-218
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze. Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die Bearbeitung des von Ihnen gestellten Antrags und zur Geltendmachung von Abgaben, z. B. der Verwaltungsgebühr für das Verwaltungsverfahren.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 8 HwO, 91 HwO i. V. m. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der Handwerkskammer Münster.
Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung des gesetzlichen Zwecks nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Soweit Sie uns keine Daten oder nur teilweise Daten zur Verfügung stellen, kann Ihr Antrag ggf. nicht weiterbearbeitet werden und Sie können von der zuständigen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausüben.
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der einschlägigen Rechtsnorm.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben der HWK verarbeitet.
Sollten Sie uns zum Zweck der Prüfung Ihres Antrags Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DS-GVO übermitteln, verarbeiten wir diese ausschließlich zur Bearbeitung und Bescheidung Ihres Antrags. Die Verarbeitung beruht auf Art. 9 Abs. 2 f) DS-GVO i. V. m. §§ 7a ff. HwO.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen.
Öffentliche Stellen, die am Verwaltungsverfahren beteiligt sind, können gemäß § 5a Abs.1 HwO über das Ergebnis unterrichtet werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Weiter können Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde der HWK offengelegt werden. Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten anderen Stellen bei Vorliegen einer entsprechenden Einwilligungserklärung offengelegt werden, insbesondere dann, wenn die zur selbständigen Ausübung des zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine fachkundliche Überprüfung nachgewiesen werden sollen. (Letzteres gilt nicht bei Verfahren nach § 7b HwO)
Sofern Sie eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung wünschen, werden Ihre personenbezogenen Daten auch diesen Stellen offengelegt.
Falls der zu erlassende Bescheid Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 VwVfG NW enthält, können Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung dieser Nebenbestimmungen anderen Stellen offengelegt werden.
Sofern Abgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, legt die HWK Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben offen. Darüber hinaus können im Einzelfall Daten an eine unabhängige Stelle außerhalb der HWK zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Daten den entsprechenden Fördergebern offengelegt werden.
Der Post- und Zahlungsverkehr der HWK erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden.
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 8, 91 HwO i. V. m. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der Handwerkskammer zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtliche oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
Datenschutzhinweis Online-Veranstaltungen
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ im Sinne der DS-GVO für die Datenverarbeitung ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Jürgen Kroos und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
www.hwk-muenster.de/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der im Impressum genannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren. Diese Kontaktdaten können auch auf der Internetpräsenz unter www.hwk-muenster.de eingesehen werden.
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Ihr obliegenden gesetzlichen Aufgaben nach der Handwerksordnung (HwO).
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 91 HwO und § 2 der Satzung der HWK.
Ohne die Erhebung bzw. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der der Handwerkskammer obliegenden gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, deren Verarbeitung bzw. Erhebung zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nach der HwO erforderlich sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann unsere Geschäftsbeziehung nicht weiterverfolgt werden und Sie müssen damit rechnen, dass die von Ihnen gewünschte Veranstaltung mit Fernkommunikationsmitteln nicht stattfinden kann.
Wenn die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der für die rechtliche Verpflichtung einschlägigen Rechtsnorm.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken.
Für die Durchführung der von Ihnen gewünschten Fernkommunikationsmaßnahme setzt die HWK darüber hinaus die Software „Webex“ der Fa. Cisco ein. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt daher auch zur inhaltlichen und technischen Abwicklung der angebotenen Fernkommunikationsmaßnahme, insbesondere um Ihnen Software für die Durchführung von Fernkommunikationsmaßnahmen wie Video-Konferenzen, Teamarbeiten, Online-Veranstaltungen, Online-Kurse und Online-Meetings zur Verfügung stellen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist auch in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO i. V. m. den oben genannten Normen.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn dies für die Abwicklung unseres Rechtsverhältnisses sowie zu den unter 4. genannten Zwecken erforderlich ist.
Zu den Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten gehören folgende Stellen:
- Cisco International Limited, 9-11 New Square Park, Bedford Lakes, Feltham, England TW14 8HA, United Kingdom (im folgenden Cisco)
- Teilnehmer und Beteiligte an der von Ihnen gewünschten Fernkommunikationsmaßnahme
Die HWK hat mit Cisco einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages hat sich Cisco u. a. verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Anforderungen der DS-GVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet wird.
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten im Zuge der Nutzung der Software Webex den Unterauftragnehmern von Cisco offengelegt.
Cisco setzt diese weiteren Unterauftragnehmer zur Erfüllung der dortigen vertraglichen Verpflichtungen ein. Eine Aufstellung der aktuellen Unterauftragnehmer ergibt sich aus der Anlage zu dieser Information. Hinsichtlich des Einsatzes der Unterauftragnehmer gilt dasselbe Datenschutzniveau, das auch zwischen der HWK und Cisco vereinbart worden ist. Cisco hat sich verpflichtet, die HWK über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragnehmer zu informieren.
Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:
- Auditoren
- Dozenten
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 91 HwO und § 2 der Satzung der HWK zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, vertraglichen oder auf Verwaltungsrecht beruhenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet. Dies gilt nicht für die in dieser Information und Ihren Anlagen näher beschriebenen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Fa. Cisco. Cisco erbringt seine Leistungen u. a. aus den USA. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten findet damit auch in einem Drittland statt. Die HWK hat mit Cisco einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DS-GVO abgeschlossen. Ein angemessenes Datenschutzniveau ist weiter durch den Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert.

Datenschutzhinweis Meisterprüfung (zulassungspflichtige Berufe)
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist der jeweils für Sie zuständige Meisterprüfungsausschuss, Bismarckallee 1, 48151 Münster, (MPA) gesetzlich vertreten durch den jeweiligen Vorsitzenden. Die HWK unterstützt die Meisterprüfungsausschüsse durch das Führen der laufenden Geschäfte. Die Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie dem folgenden Impressum entnehmen.
https://www.hwk-muenster.de/de/uber-uns/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Der Meisterprüfungsausschuss hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter den vorgenannten Kontaktdaten der HWK Münster mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter Meisterprüfungsausschuss“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse
datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.
Datenschutzbeauftragter der Meisterprüfungsausschüsse
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-106
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Der MPA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die Beantragung, Durchführung, Verwaltung, Beendigung und Dokumentation des jeweiligen Prüfungsverfahrens.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 45 ff. HwO, die Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV), sowie die jeweils fachlich einschlägigen Verordnungen über das Meisterprüfungsbild in den Teilen I und II des betreffenden Handwerks und die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO).
Der MPA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten weiter als Annexaufgabe (Öffentlichkeitsarbeit) zu den vorgenannten Vorschriften und unter Beachtung des § 22 des Datenschutzgesetzes der Landes NRW für die Durchführung einer Öffentlichen Auszeichnung bzw. Ehrung (Meisterfeier).
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der MPA unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der für die rechtliche Verpflichtung einschlägigen Rechtsnorm.
Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung wir gesetzlich nach der HwO verpflichtet sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann z. B. Ihr Antrag auf Durchführung eines Prüfungsverfahrens ggf. nicht bearbeitet werden.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben der HWK verarbeitet.
Sollten Sie uns zum Zweck Ihres Prüfungsverfahrens Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DS-GVO übermitteln, verarbeiten wir diese ausschließlich zur Zulassung und Durchführung Ihrer Prüfung. Die Verarbeitung beruht auf Art. 9 Abs. 2 f) DS-GVO i. V. m. § 49 HwO i. V. mit der jeweils einschlägigen Prüfungsverordnung.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen. Wenn Sie uns eine Einwilligungserklärung für die Offenlegung der Daten erteilt haben, legen wir die Daten den in der Einwilligungserklärung genannten Stellen offen.
Sofern Abgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, werden Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben offengelegt. Der Post- und Zahlungsverkehr erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden.
Im Rahmen der Durchführung einer Öffentlichen Auszeichnung bzw. Ehrung (Meisterfeier) werden Ihre personenbezogenen Daten der Handwerkskammer Münster zur Durchführung dieser Auszeichnung bzw. Ehrung (Meisterfeier) offengelegt.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, werden Ihre personenbezogenen Daten den dort genannten Stellen offengelegt.
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 45 ff. HwO, der Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV), sowie den jeweils fachlich einschlägigen Verordnungen über das Meisterprüfungsbild in den Teilen I und II des betreffenden Handwerks und der Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO) inklusive der Annexaufgabe der Öffentlichkeitsarbeit zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW wenden. Sie erreichen den Landesbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtlichen oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Der Nachweis über das Ablegen von Teilen der Meisterprüfung oder der Meisterprüfung wird in entsprechender Anwendung des § 28 Abs.2 HwO in einer gesonderten Datei gespeichert, so lange und soweit dies für den Nachweis des Ablegens von Teilen der Meisterprüfung oder der Meisterprüfung erforderlich ist, höchstens jedoch 60 Jahre.
Wenn Sie uns darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
Datenschutzhinweis Meisterprüfung (zulassungsfreie Berufe)
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Jürgen Kroos und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
https://www.hwk-muenster.de/de/uber-uns/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der obengenannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse
datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.
Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-106
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die Beantragung, Durchführung, Verwaltung, Beendigung und Dokumentation des jeweiligen Prüfungsverfahrens.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 51a ff. HwO, die Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV), sowie die jeweils fachlich einschlägigen Verordnungen über das Meisterprüfungsbild in den Teilen I und II des betreffenden Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbe und die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO).
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten weiter als Annexaufgabe (Öffentlichkeitsarbeit) zu den vorgenannten Vorschriften und unter Beachtung des § 22 des Datenschutzgesetzes der Landes NRW für die Durchführung einer Öffentlichen Auszeichnung bzw. Ehrung (Meisterfeier).
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der für die rechtliche Verpflichtung einschlägigen Rechtsnorm.
Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung wir gesetzlich nach der HwO verpflichtet sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann z. B. Ihr Antrag auf Durchführung eines Prüfungsverfahrens ggf. nicht bearbeitet werden.
Die HWK verarbeitet die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten weiter für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §§ 90, 91 HwO. Zu diesen gesetzlichen Aufgaben der HWK gehört insbesondere die Förderung der wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Gesamtinteressen der in den Verzeichnissen der HWK eingetragenen Unternehmen und Ihrer Beschäftigten durch Öffentlichkeitsarbeit sowie die politische Interessenvertretung gegenüber der öffentlichen Hand, Interessenverbänden, Parteien, Verbrauchern und juristischen und natürlichen Personen wahrzunehmen und die ihnen dienenden Einrichtungen bzw. Interessenvertretungen zu fördern. Weiter gehören zu den gesetzlichen Aufgaben insbesondere Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der Berufsbildung, insbesondere der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung, sowie der technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Weiterbildung, insbesondere das Ablegen von Sachkundenachweisen und Sachkundeprüfungen nach gesetzlichen Vorschriften, nach Vorschriften der Unfallversicherungsträger oder nach technischen Normvorschriften zu bewerben und anzubieten. Zu den gesetzlichen Aufgaben gehört auch die technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Aus-, Fort- und Weiterbildung der Meister, Gesellen, Auszubildenden und der weiteren Beschäftigten der in den Verzeichnissen der HWK eingetragenen Unternehmen zur Erhaltung und Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit zu sichern und zu bewerben, die erforderlichen Einrichtungen hierfür zu schaffen oder zu unterstützen und zu diesem Zweck u. a. ein Berufsbildungszentrum zu unterhalten.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu den weiter genannten Zwecken sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91 HwO sowie das Satzungsrecht der HWK (Kammersatzung).
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben der HWK verarbeitet.
Sollten Sie uns zum Zweck Ihres Prüfungsverfahrens Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DS-GVO übermitteln, verarbeiten wir diese ausschließlich zur Zulassung und Durchführung Ihrer Prüfung. Die Verarbeitung beruht auf Art. 9 Abs. 2 f) DS-GVO i. V. m. § 51a Abs. 5 f. HwO i. V. m. der jeweils einschlägigen Prüfungsverordnung.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen. Wenn Sie uns eine Einwilligungserklärung für die Offenlegung der Daten erteilt haben, legen wir die Daten den in der Einwilligungserklärung genannten Stellen offen.
Sofern Abgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, werden Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben offengelegt. Der Post- und Zahlungsverkehr erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, werden Ihre personenbezogenen Daten den dort genannten Stellen offengelegt.
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 51a ff. HwO, der Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV), sowie den jeweils fachlich einschlägigen Verordnungen über das Meisterprüfungsbild in den Teilen I und II des betreffenden Handwerks und der Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO) inklusive der Annexaufgabe der Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammer nach §§ 90, 91 HwO zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW wenden. Sie erreichen den Landesbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtlichen oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Der Nachweis über das Ablegen von Teilen der Meisterprüfung oder der Meisterprüfung wird in entsprechender Anwendung des § 28 Abs.2 HwO in einer gesonderten Datei gespeichert, so lange und soweit dies für den Nachweis des Ablegens von Teilen der Meisterprüfung oder der Meisterprüfung erforderlich ist, höchstens jedoch 60 Jahre.
Wenn Sie uns darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.