Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweis Beitrag
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO für natürliche Personen, die unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
Sehr geehrtes Mitglied,
die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Hans Hund und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
[[icon class="glyphicon glyphicon-pfeil-rechts"]]www.hwk-muenster.de/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der obengenannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.
Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-218
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten entsprechend den ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten zur Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe und dem Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung (HwO) (Verzeichnisse), sowie dem Führen der Handwerksrolle bzw. der Verzeichnisse nach §§ 19, 90 Abs.3 HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO und der Anlage D I, II und IV zur HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausstellung einer Handwerkskarte im Rahmen eines zulassungspflichtigen Handwerks ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 10 Abs. 2 HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausstellung einer Handwerkskarte in den übrigen Fällen ist Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 18,19 HwO (Anlage B1 und B2) bzw. § 90 Abs.4 HwO (Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung).
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten weiter zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §§ 90, 91, 111 HwO und zur Geltendmachung von Abgaben, z. B. von Gebühren oder für den Beitrag zur Handwerkskammer nach § 113 HwO. Zu den vorgenannten gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere auch die Betriebs- und Rechtsberatung im gesetzlich erlaubten Rahmen, sowie das Betreiben einer Inkassostelle und die Betreuung auf steuerlichen Gebiet im gesetzlich erlaubten Rahmen, soweit diese Aufgaben auch tatsächlich durch die HWK wahrgenommen werden. Wenn die HWK die Organisation für die Teilnahme an Messen und die Repräsentanz auf solchen Messen übernimmt, gehört auch diese Tätigkeit zu den gesetzlichen Aufgaben der HWK.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu den weiter genannten Zwecken sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91, 111, 113 HwO sowie das Satzungsrecht der HWK (Kammersatzung, Beitragsordnung, Gebührenordnung und Gebührentarif).
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer weiteren rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der für die rechtliche Verpflichtung einschlägigen Rechtsnorm.
Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung wir gesetzlich nach der HwO verpflichtet sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann z. B. Ihr Antrag auf Eintragung in eines unserer Verzeichnisse nicht weiterbearbeitet werden und Sie können von der zuständigen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen müssen Sie darüber hinaus damit rechnen, von Amts wegen mit einer erhöhten Gebühr in eines der Verzeichnisse der HWK eingetragen zu werden.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben der HWK verarbeitet.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen. Wenn Sie uns eine Einwilligungserklärung für die Offenlegung der Daten erteilt haben, legen wir die Daten den in der Einwilligungserklärung genannten Stellen offen.
Eine Offenlegung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage der §§ 5a Abs.1, 6 Abs. 3 HwO oder bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung an andere Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Dritten, die ein glaubhaftes Interesse an einer Einzelauskunft aus einem der Verzeichnisse der HWK – sog. „Rollendaten“ - gemäß § 6 HwO darlegen, werden Ihre personenbezogenen Daten in dem dort geregelten gesetzlichen Rahmen ebenfalls übermittelt bzw. offengelegt.
Die HWK beabsichtigt darüber hinaus, Interessenten in listenmäßiger Form Daten aus der Handwerksrolle nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 HwO zur Verfügung zu stellen. Nach der vorgenannten Bestimmung ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle an nichtöffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der HWK erforderlich ist oder wenn der Auskunftsbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Ein solcher Grund besteht nicht, wenn Vor- und Familienname des Betriebsinhabers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebs verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk, oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Die Übermittlung dieser Daten ist nicht zulässig, wenn der Gewerbetreibende widersprochen hat.
Wenn Sie Mitglied der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sind oder eine Eintragung in das dortige Verzeichnis erfolgen soll, sind wir gesetzlich verpflichtet, der IHK die Eintragung in eines unserer Verzeichnisse und das Teilungsverhältnis zwischen der HWK und der IHK mitzuteilen.
Darüber hinaus können wir gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 10 HwO Ihre personenbezogenen Daten an die für Sie zuständige Innung oder gemäß § 87 Nr. 10 HwO an die für Sie zuständige Kreishandwerkerschaft übermitteln, wenn diese von der HWK erlassene Vorschriften und Anordnungen umsetzen sollen.
Sofern Abgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, legt die HWK Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben offen. Darüber hinaus können im Einzelfall Daten an eine unabhängige Stelle außerhalb der HWK zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Daten den entsprechenden Fördergebern offengelegt werden.
Der Post- und Zahlungsverkehr der HWK erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden.
Wenn Sie einen Betriebsleiter beschäftigen, dürfen die Handwerkskammern sich gemäß § 5a Abs.2 HwO gegenseitig unterrichten, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
-
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
-
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
-
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
-
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 21 DS-GVO zur Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK bzw. dem Führen dieser Verzeichnisse durch die HWK besteht gemäß § 14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) nicht, da die HWK gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO i. V. m. der Anlage D I, II und IV zur HwO zur Verarbeitung verpflichtet ist.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und Abs. 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91, 111, 113 HwO und dem Satzungsrecht (Kammersatzung, Beitragsordnung, Gebührenordnung und Gebührentarif) der HWK zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das vorgenannte Recht aus Art. 21 DS-GVO haben Sie unabhängig von dem oben genannten Widerspruchsrecht nach § 6 Abs. 2 HwO.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtlichen oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Die aus einem der Verzeichnisse der Handwerkskammer gelöschten personenbezogenen Daten werden gemäß § 14 Abs. 5 HwO nach der Löschung für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren in einer gesonderten Datei gespeichert. Soweit Sie eine Einwilligungserklärung gemäß 6 Abs. 1 a) DS-GVO für eine darüberhinausgehende Verarbeitung abgegeben haben, werden diese Daten dauerhaft bis auf Widerruf gespeichert. Eine Einzelauskunft aus dieser Datei wird zukünftig jedermann erteilt, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, soweit Sie kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung haben.
Wenn Sie uns darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
Datenschutzhinweis Handwerksrolleneintragung
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO für natürliche Personen, die unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
Sehr geehrtes Mitglied,
die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Hans Hund und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
[[icon class="glyphicon glyphicon-pfeil-rechts"]]www.hwk-muenster.de/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der obengenannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.
Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-218
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten entsprechend den ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten zur Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe und dem Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung (HwO) (Verzeichnisse), sowie dem Führen der Handwerksrolle bzw. der Verzeichnisse nach §§ 19, 90 Abs.3 HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO und der Anlage D I, II und IV zur HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausstellung einer Handwerkskarte im Rahmen eines zulassungspflichtigen Handwerks ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 10 Abs. 2 HwO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Ausstellung einer Handwerkskarte in den übrigen Fällen ist Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 18,19 HwO (Anlage B1 und B2) bzw. § 90 Abs.4 HwO (Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung).
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten weiter zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §§ 90, 91, 111 HwO und zur Geltendmachung von Abgaben, z. B. von Gebühren oder für den Beitrag zur Handwerkskammer nach § 113 HwO. Zu den vorgenannten gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere auch die Betriebs- und Rechtsberatung im gesetzlich erlaubten Rahmen, sowie das Betreiben einer Inkassostelle und die Betreuung auf steuerlichen Gebiet im gesetzlich erlaubten Rahmen, soweit diese Aufgaben auch tatsächlich durch die HWK wahrgenommen werden. Wenn die HWK die Organisation für die Teilnahme an Messen und die Repräsentanz auf solchen Messen übernimmt, gehört auch diese Tätigkeit zu den gesetzlichen Aufgaben der HWK.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu den weiter genannten Zwecken sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91, 111, 113 HwO sowie das Satzungsrecht der HWK (Kammersatzung, Beitragsordnung, Gebührenordnung und Gebührentarif).
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer weiteren rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der für die rechtliche Verpflichtung einschlägigen Rechtsnorm.
Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung wir gesetzlich nach der HwO verpflichtet sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann z. B. Ihr Antrag auf Eintragung in eines unserer Verzeichnisse nicht weiterbearbeitet werden und Sie können von der zuständigen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen müssen Sie darüber hinaus damit rechnen, von Amts wegen mit einer erhöhten Gebühr in eines der Verzeichnisse der HWK eingetragen zu werden.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben der HWK verarbeitet.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen. Wenn Sie uns eine Einwilligungserklärung für die Offenlegung der Daten erteilt haben, legen wir die Daten den in der Einwilligungserklärung genannten Stellen offen.
Eine Offenlegung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage der §§ 5a Abs.1, 6 Abs. 3 HwO oder bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung an andere Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Dritten, die ein glaubhaftes Interesse an einer Einzelauskunft aus einem der Verzeichnisse der HWK – sog. „Rollendaten“ - gemäß § 6 HwO darlegen, werden Ihre personenbezogenen Daten in dem dort geregelten gesetzlichen Rahmen ebenfalls übermittelt bzw. offengelegt.
Die HWK beabsichtigt darüber hinaus, Interessenten in listenmäßiger Form Daten aus der Handwerksrolle nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 HwO zur Verfügung zu stellen. Nach der vorgenannten Bestimmung ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle an nichtöffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der HWK erforderlich ist oder wenn der Auskunftsbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Ein solcher Grund besteht nicht, wenn Vor- und Familienname des Betriebsinhabers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebs verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk, oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Die Übermittlung dieser Daten ist nicht zulässig, wenn der Gewerbetreibende widersprochen hat.
Wenn Sie Mitglied der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sind oder eine Eintragung in das dortige Verzeichnis erfolgen soll, sind wir gesetzlich verpflichtet, der IHK die Eintragung in eines unserer Verzeichnisse und das Teilungsverhältnis zwischen der HWK und der IHK mitzuteilen.
Darüber hinaus können wir gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 10 HwO Ihre personenbezogenen Daten an die für Sie zuständige Innung oder gemäß § 87 Nr. 10 HwO an die für Sie zuständige Kreishandwerkerschaft übermitteln, wenn diese von der HWK erlassene Vorschriften und Anordnungen umsetzen sollen.
Sofern Abgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, legt die HWK Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben offen. Darüber hinaus können im Einzelfall Daten an eine unabhängige Stelle außerhalb der HWK zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Daten den entsprechenden Fördergebern offengelegt werden.
Der Post- und Zahlungsverkehr der HWK erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden.
Wenn Sie einen Betriebsleiter beschäftigen, dürfen die Handwerkskammern sich gemäß § 5a Abs.2 HwO gegenseitig unterrichten, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
-
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
-
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
-
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
-
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 21 DS-GVO zur Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK bzw. dem Führen dieser Verzeichnisse durch die HWK besteht gemäß § 14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) nicht, da die HWK gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO i. V. m. der Anlage D I, II und IV zur HwO zur Verarbeitung verpflichtet ist.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und Abs. 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91, 111, 113 HwO und dem Satzungsrecht (Kammersatzung, Beitragsordnung, Gebührenordnung und Gebührentarif) der HWK zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das vorgenannte Recht aus Art. 21 DS-GVO haben Sie unabhängig von dem oben genannten Widerspruchsrecht nach § 6 Abs. 2 HwO.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtlichen oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Die aus einem der Verzeichnisse der Handwerkskammer gelöschten personenbezogenen Daten werden gemäß § 14 Abs. 5 HwO nach der Löschung für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren in einer gesonderten Datei gespeichert. Soweit Sie eine Einwilligungserklärung gemäß 6 Abs. 1 a) DS-GVO für eine darüberhinausgehende Verarbeitung abgegeben haben, werden diese Daten dauerhaft bis auf Widerruf gespeichert. Eine Einzelauskunft aus dieser Datei wird zukünftig jedermann erteilt, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, soweit Sie kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung haben.
Wenn Sie uns darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
Datenschutzhinweis Betriebsleitererklärung
Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
1. Verantwortlicher
„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Hans Hund und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
https://www.hwk-muenster.de/de/uber-uns/impressum
2. Datenschutzbeauftragter
Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der obengenannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.
Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-218
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Eintragung des Betriebes, für den Sie als Betriebsleiter fungieren, in die Handwerksrolle sowie dem Führen der Handwerksrolle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Eintragung und Führung der Handwerksrolle ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO und der Anlage D I zur HwO.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten weiter zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §§ 90, 91 HwO. Zu den vorgenannten gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere auch die Betriebs- und Rechtsberatung im gesetzlich erlaubten Rahmen, sowie das Betreiben einer Inkassostelle und die Betreuung auf steuerlichen Gebiet im gesetzlich erlaubten Rahmen, soweit diese Aufgaben auch tatsächlich durch die HWK wahrgenommen werden. Wenn die HWK die Organisation für die Teilnahme an Messen und die Repräsentanz auf solchen Messen übernimmt, gehört auch diese Tätigkeit zu den gesetzlichen Aufgaben der HWK.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu den weiter genannten Zwecken sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91 HwO sowie das Satzungsrecht der HWK.
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer weiteren rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der für die rechtliche Verpflichtung einschlägigen Rechtsnorm.
Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung wir gesetzlich nach der HwO verpflichtet sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann der Antrag auf Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK nicht weiterbearbeitet werden und Sie müssen damit rechnen, dass der Betrieb, für den Sie als Betriebsleiter fungieren, nicht in die Handwerksrolle der HWK eingetragen werden kann.
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken.
4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?
Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen. Wenn Sie uns eine Einwilligungserklärung für die Offenlegung der Daten erteilt haben, legen wir die Daten den in der Einwilligungserklärung genannten Stellen offen.
Eine Offenlegung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage der §§ 5a Abs.1, 6 Abs. 3 HwO oder bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung an andere Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Dritten, die ein glaubhaftes Interesse an einer Einzelauskunft aus einem der Verzeichnisse der HWK – sog. „Rollendaten“ - gemäß § 6 HwO darlegen, werden Ihre personenbezogenen Daten in dem dort geregelten gesetzlichen Rahmen ebenfalls übermittelt bzw. offengelegt.
Die HWK beabsichtigt darüber hinaus, Interessenten in listenmäßiger Form Daten aus der Handwerksrolle nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 HwO zur Verfügung zu stellen. Nach der vorgenannten Bestimmung ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle an nicht-öffentliche Stellen unbeschadet von § 8 Abs. 4 HwO zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer erforderlich ist oder wenn der Auskunftbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Ein solcher Grund besteht nicht, wenn Vor- und Familienname des Betriebsinhabers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Die vorgenannte listenmäßige Übermittlung von Daten ist nicht zulässig, wenn die betroffene Person widersprochen hat. Von der Datenübermittlung ausgeschlossen sind die Wohnanschriften der Betriebsinhaber und der Betriebsleiter sowie deren elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer, Telefonnummer.
Darüber hinaus können wir gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 10 HwO Ihre personenbezogenen Daten an die für Sie zuständige Innung oder gemäß § 87 Nr. 10 HwO an die für Sie zuständige Kreishandwerkerschaft übermitteln, wenn diese von der HWK erlassene Vorschriften und Anordnungen umsetzen sollen.
Weiter können im Einzelfall Daten einer unabhängigen Stelle außerhalb der HWK zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer offengelegt werden. Wenn der Betrieb, für den Sie als Betriebsleiter fungieren, mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nimmt, können ihre personenbezogenen Daten an die Fördergeber dieser Leistungen übermittelt werden.
Der Postverkehr der HWK erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden können.
Darüber hinaus dürfen die Handwerkskammern sich gemäß § 5a Abs. 2 HwO gegenseitig unterrichten, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 21 DS-GVO zur Eintragung in die Handwerksrolle bzw. dem Führen der Handwerksrolle durch die HWK besteht gemäß § 14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) nicht, da die HWK gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO i. V. m. der Anlage D I zur HwO zur Verarbeitung verpflichtet ist.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 und Abs. 4 DS-GVO i. V. m. §§ 90, 91 HwO und dem Satzungsrecht der HWK zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das vorgenannte Recht aus Art. 21 DS-GVO haben Sie unabhängig von dem oben genannten Widerspruchsrecht nach § 6 Abs. 2 HwO.
7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
8. Ihr Beschwerderecht
Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtlichen oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Die aus einem der Verzeichnisse der Handwerkskammer gelöschten personenbezogenen Daten werden gemäß § 14 Abs. 5 HwO nach der Löschung für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren in einer gesonderten Datei gespeichert. Soweit Sie eine Einwilligungserklärung gemäß 6 Abs. 1 a) DS-GVO für eine darüberhinausgehende Verarbeitung abgegeben haben, werden diese Daten dauerhaft bis auf Widerruf gespeichert. Eine Einzelauskunft aus dieser Datei wird zukünftig jedermann erteilt, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, soweit Sie kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung haben.
Wenn Sie uns darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.