Verkehr
Förderprogramme
Nutzen Sie die staatlichen Unterstützungsprogramme.
Für den Weg in die E-Mobilität kann man verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen. Diese reichen von der Beratung zum Start in die E-Mobilität über die Anschaffung bestimmter E-Fahrzeuge bis hin zum Aufbau von Ladeinfrastruktur.
Nicht-öffentlich zugängliche Ladestationen (progres.nrw)
Das Land NRW fördert die Errichtung von stationären, fabrikneuen Ladepunkten an Betriebsstätten
- Ladeinfrastruktur für Beschäftigte: Maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 € pro Ladepunkt.
- Für Nutzfahrzeuge maximal 40.000 € pro Ladepunkt.
- Anforderungen: Alle Ladepunkte müssen technisch steuerbar sein und mit 100 % erneuerbare Energien betrieben werden.
Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzfahrzeuge (progres.nrw)
Gefördert wird die Errichtung von stationärer Schnellladeinfrastruktur (DC) mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW.
- Zweckbindung: Die Infrastruktur muss zweckgebunden für das Laden von gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen errichtet werden.
- Förderhöhe: Maximal 40.000 € pro Ladepunkt.
Grundinstallation (progres.nrw)
Vorbereitende Infrastruktur für Stellplatzkomplexe:
- Förderhöhe: Maximal 20 % der förderfähigen Ausgaben bis zu 50.000 €.
- Voraussetzung: Der Komplex muss mindestens 10 Stellplätze umfassen und mindestens 2 Jahre alt sein. Es muss zeitgleich mindestens ein Ladepunkt (mind. 11 kW) über progres.nrw beantragt und bewilligt werden.
Umsetzungskonzepte (progres.nrw)
Professionelle Planung für den Fuhrparkumstieg oder Ladeinfrastruktur-Aufbau:
- Förderhöhe: Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 10.000 €
- Das Konzept muss mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
- Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen Fahrzeugen.
- Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnelladepunkten.
- Beschaffung von mindestens einem rein batterieelektrischen Nutzfahrzeug.
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (progres.nrw)
Zutreffend für Unternehmen, die Ladepunkte für Kunden oder Dritte öffnen:
- Förderhöhe: Maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 € je Ladepunkt
Darlehen NRW.BANK.Invest Zukunft
- Darlehen bis 10 Mio. € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
- Für alle Unternehmen, Stiftungen und Angehörige der freien Berufe
- Finanziert alle Investitionen in Transformation - von innovativen Technologien über digitale Prozesse bis zur Umstellung auf Erneuerbare Energien
- Bis zu 20% Tilgungsnachlass für kleine und mittlere Unternehmen
KfW-Förderung Ladeinfrastruktur
- 900 € pro Ladepunkt, nicht öffentlich
- Kombinierbar mit Landesförderung
- Für Unternehmen, Freiberufler, Körperschaften
KfW-Kredite „Nachhaltige Mobilität“
- Kredit 268/269: bis 50 Mio. €
- Für Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Flottenumstellung
- Relevant für große Handwerksbetriebe
Bundesprogramm „E-Lastenfahrräder“ (BAFA)
- Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
- Diese müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen
-
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
- mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
- serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein
- Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.