Verkehr

Förderprogramme

Nutzen Sie die staatlichen Unterstützungsprogramme.

Das Bild zeigt europäisches Geld: Euroscheine in verschiedenen Werten und Münzen, sowie einen Taschenrechner.

Für den Weg in die E-Mobilität kann man verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen. Diese reichen von der Beratung zum Start in die E-Mobilität über die Anschaffung bestimmter E-Fahrzeuge bis hin zum Aufbau von Ladeinfrastruktur.


Nicht-öffentlich zugängliche Ladestationen (progres.nrw)

Das Land NRW fördert die Errichtung von stationären, fabrikneuen Ladepunkten an Betriebsstätten

  • Ladeinfrastruktur für Beschäftigte: Maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 € pro Ladepunkt.
  • Für Nutzfahrzeuge maximal 40.000 € pro Ladepunkt.
  • Anforderungen: Alle Ladepunkte müssen technisch steuerbar sein und mit 100 % erneuerbare Energien betrieben werden.

 

Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzfahrzeuge (progres.nrw)

Gefördert wird die Errichtung von stationärer Schnellladeinfrastruktur (DC) mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW.

  • Zweckbindung: Die Infrastruktur muss zweckgebunden für das Laden von gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen errichtet werden.
  • Förderhöhe: Maximal 40.000 € pro Ladepunkt.

 

Grundinstallation (progres.nrw)

Vorbereitende Infrastruktur für Stellplatzkomplexe:

  • Förderhöhe: Maximal 20 % der förderfähigen Ausgaben bis zu 50.000  €.
  • Voraussetzung: Der Komplex muss mindestens 10 Stellplätze umfassen und mindestens 2 Jahre alt sein. Es muss zeitgleich mindestens ein Ladepunkt (mind. 11 kW) über progres.nrw beantragt und bewilligt werden.

 

Umsetzungskonzepte (progres.nrw)

Professionelle Planung für den Fuhrparkumstieg oder Ladeinfrastruktur-Aufbau:

  • Förderhöhe: Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 10.000 €
  • Das Konzept muss mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
    • Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen Fahrzeugen.
    • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnelladepunkten.
    • Beschaffung von mindestens einem rein batterieelektrischen Nutzfahrzeug.

 

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (progres.nrw)

Zutreffend für Unternehmen, die Ladepunkte für Kunden oder Dritte öffnen:

  • Förderhöhe: Maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 € je Ladepunkt

 

Darlehen NRW.BANK.Invest Zukunft

  • Darlehen bis 10 Mio. € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Für alle Unternehmen, Stiftungen und Angehörige der freien Berufe
  • Finanziert alle Investitionen in Transformation - von innovativen Technologien über digitale Prozesse bis zur Umstellung auf Erneuerbare Energien
  • Bis zu 20% Tilgungsnachlass für kleine und mittlere Unternehmen

 

KfW-Förderung Ladeinfrastruktur

  • 900 € pro Ladepunkt, nicht öffentlich
  • Kombinierbar mit Landesförderung
  • Für Unternehmen, Freiberufler, Körperschaften

 

KfW-Kredite „Nachhaltige Mobilität“

  • Kredit 268/269: bis 50 Mio. €
  • Für Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Flottenumstellung
  • Relevant für große Handwerksbetriebe

 

Bundesprogramm „E-Lastenfahrräder“ (BAFA)

  • Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
  • Diese müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen  
    • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
    • mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
    • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
    • serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein
  • Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.