03.07.2025

Websites: HWK empfiehlt Anpassung des Impressums

Online-Hinweis bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen

Die Europäische Union wird ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 abschalten. Deshalb rät die Handwerkskammer (HWK) Münster Betrieben, die darauf in ihrer Internetpräsenz verlinken, den Hinweis unbedingt zu entfernen.

Hintergrund ist, dass die Plattform, die ursprünglich geschaffen wurde, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen einfacher und günstiger als vor Gericht zu klären, nur wenig genutzt wurde. Bereits seit dem 20. März 2024 können keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden. Mit der Abschaltung entfällt auch die zugrunde liegende ODR (Online Dispute Resolution)-Verordnung (Nr. 524/2013). Damit ist die bisherige Pflicht für Unternehmen obsolet, im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die OS-Plattform hinzuweisen und einen Link bereitzustellen. Wer diesen Hinweis dennoch beibehalte, riskiere eine Abmahnung wegen irreführender Geschäftspraktiken, warnt die HWK.

„Alle Unternehmen, die online Geschäfte mit Verbrauchern abwickeln, sollten ihre Online-Präsenzen und Dokumente überprüfen und anpassen“, empfiehlt HWK-Rechtsberaterin Julia Gerke. Konkret bedeutet dies: Verweise und Links zur OS-Plattform auf Websites, im Impressum, in den AGB und E-Mail-Signaturen müssen bis spätestens 20. Juli entfernt werden.

Wer in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung wegen eines fehlenden OS-Hinweises abgegeben habe, ergänzt die Juristin, solle prüfen, ob diese gekündigt werden müsse, damit sie nach dem Stichtag nicht weiterwirke. Änderungen würden am besten schriftlich dokumentiert, um im Streitfall den fristgerechten Anpassungsnachweis führen zu können.

Unabhängig von der Abschaltung der OS-Plattform gelten weiterhin die Vorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). „Unternehmen müssen transparent darüber informieren, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind“, informiert Gerke. Im Fall einer Teilnahme müssten auch Name und Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle angegeben werden. 

Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Münster können sich bei Fragen an die HWK wenden. Kontakt: Katja Frahm und Julia Gerke (T 0251 5203-301 und -234).