Ladungssicherung


Ladungssicherung

Ladungssicherung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Ladung zu sichern ist, wie und womit sagt er nicht. Regeln und Normen der Technik beschreiben die grundsätzlichen und besonderen Methoden der Ladungssicherung. Der Anwender trifft jedoch selber die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen angewandt werden. 

Grundsätzlich ist es ratsam, Ladelücken zu vermeiden und somit den erforderlichen Aufwand für die Ladungssicherung zu minimieren. Der Fahrzeugaufbau soll ebenfalls zur Ladungssicherung dienen. 

Zum Verzurren einer Ladung können verschiedene Zurrmittel eingesetzt werden. So gibt es neben den Zurrgurten (einteilige oder zweiteilige Zurrgurte) verschiedene rutschhemmende Materialien (zum Beispiel so genannte Anitrutschmatten), die das Rutschen der Ladung verhindern sollen. 

Sinn des Transportes ist es jedoch, dass die Ladung unbeschädigt den Empfänger erreichen soll. Dabei gilt immer als Grundbedingung, dass die Lastverteilung stimmt und dass das Fahrzeug nicht überladen sein darf.
Transport von Gefahrgut auf der Straße durch Handwerksbetriebe

Handwerker setzen bei ihrer Arbeit häufig Gefahrstoffe ein und müssen sich vor deren schädlichen Einflüssen schützen. Dafür gilt die Gefahrstoffverordnung. Wenn Gefahrstoffe transportiert werden sind sie Gefahrgut. Für die Dauer des Transports auf der Straße müssen sie sich an die Vorschriften des aktuellen ADR halten. 

Hinweis zum Transport von Gefahrengut finden Sie unter anderem in den unten verlinkten externen Broschüren.
 

Kontakt

Patrick Henke

Telefon 0251 5203-121
patrick.henke@hwk-muenster.de