Förderporgramme


Förderprogramme

Mehrere Geldscheine, Münzen, ein Taschenrechner und eine Kalkulationstabelle auf einem Tisch

In Nordrheinwestfalen gibt es Fördergelder von der Beratung zum Start in die E-Mobilität über die Anschaffung von E-Fahrzeugen bis hin zum Aufbau von Ladesäulen.

Das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ umfasst folgende Bausteine:

Zuschüsse für Anschaffung von Elektrofahrzeugen (inklusive Leasing und Langzeitmiete!):
8.000 Euro pro Nutzfahrzeug mit einem Gewicht ab 2,3 bis 7,5 Tonnen.

Zuschüsse für Anschaffung von Elektrolastenfahrrädern:
25 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 2.500 Euro.

Zuschüsse für Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
 
  • unter 50 kW: 1.000 – 1.500 Euro pro Ladepunkt an Stellplätzen für Beschäftigte und Mietende
  • ab 50 kW: 200 – 250 Euro pro kW-Leistung
Die maximale Förderung gilt nur in Kombination mit einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage.

Zuschüsse für Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
 
  • unter 50 kW: 1.500 Euro pro Ladepunkt
  • ab 50 kW: 250 Euro pro kW Ladeleistung
Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexe
40 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro. Voraussetzungen und Föderbedingungen finden Sie hier.

Zuschüsse für eine Umsetzungsberatung:
Elektromobilität Vermieter, Flottenbetreiber, Arbeitgeber: 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 15.000 Euro.


Weiterführende Informationen:
 
Förderprogramme für NRW
Innovationsprämie für E-Autos
Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" (BMU)
Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Lastenfahrräder