Innovative Mobilität


Innovative Mobilität

E-Auto an der Ladestation

1 Zukunft der Mobilität

Steigendes Güterverkehrsaufkommen und wachsende Staubelastung durch Pkw-Verkehr zwingen zum Umdenken hin zu einer „Verkehrswende“. Deshalb wird nicht nur im Bund, sondern auch in Ländern und Kommunen verstärkt über eine nachhaltige Mobilitätspolitik diskutiert.

Eine Verbesserung der Verkehrssituation und eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten des Umweltverbunds liegt auch im Interesse des Handwerks. Kurz- und mittelfristig wird es jedoch für viele Einsatzbereiche im Handwerk kaum Alternativen zum Kfz geben. Deshalb sind hier alternative Antriebe wichtig. Damit kann bereits jetzt jeder einen Teil zur Verkehrswende beitragen:


 

2 Zukunftssicher mobil durch technische Lösungen

Elektrofahrzeuge

Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind laut Elektromobilitätsgesetz (EmoG) alle reinen batterieelek­trischen Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride, die maximal 50 g/km CO2 ausstoßen oder im reinen Elektro-Betrieb eine Mindestreichweite von 30 km (ab 2018 40 km) erreichen. Diese Definition ist wichtig für gesetzlich festgelegte Privilegien sowie eventuelle finanzielle Förderung beim Kauf.

Das Angebot der im Markt verfügbaren Elektrofahrzeuge wächst dynamisch: es umfasst derzeit mehr als 50 verschiedene Typen, berücksichtigt man sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge als auch  Plug-In Hybride. Einen regelmäßig aktualisierter Überblick über verfügbare Modelle gibt es hier.
 
Bevorrechtigungen / Förderung von Elektrofahrzeugen

Das Elektromobilitätsgesetz (EMoG) ermöglicht Regelungen im Straßenverkehr zur Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen, „um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern“. Das Gesetz ist die Ermächtigung für die Kommunen, Bevorrechtigungen auszusprechen. Das kann etwa das Parken und die Parkgebühren im öffentlichen Raum betreffen oder die Nutzung öffentlicher Straßen für besondere Zwecke oder auch Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten.

Die Bundesregierung hat sich im April 2016 mit der Automobilindustrie auf eine Kaufprämie geeinigt, die neben dem Ausbau der Lade-Infrastruktur mehr E-Mobile auf die Straße bringen soll. Die Konditionen für die Förderung werden immer wieder angepasst.
 
Aktuell sind die Kernpunkte der Kaufprämienförderung:

Innovationsprämie beim Kauf eines rein elektrischen Pkw
 
  • 6.000 € bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenkaufpreis von unter 40.000 €
  • 5000 € bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenkaufpreis von über 40.000 €
Innovationsprämie beim Kauf eines Plug-in-Hybrids
 
  • 4.500 € bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenkaufpreis von unter 40.000 €
  • 3.750 € bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenkaufpreis von über 40.000 €
Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. BAFA - Elektromobilität. Dort finden Sie auch eine Positivliste der förderfähigen Modelle. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anträge im 'Windhund-Verfahren', mindestens aber für 300.000 Fahrzeuge.

Als Kaufanreiz wurde weiterhin beschlossen und eingeführt:
 
  • 10 Jahre Befreiung von der Kfz-Steuer
  • Arbeitgeber darf Ladestrom verschenken (kein „geldwerter Vorteil“)
  • Ausbau des Bundes-Fuhrparks auf 20% elektrischer Pkw
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur mit 200 Mio. € für Schnelllade-Technik / 100 Mio. € für Normalladen
Mehr Informationen zur Förderung von Elektromobilität finden Sie hier ElektroMobilität NRW

Brennstoffzellen-Fahrzeuge – Strom on-board erzeugt

Auch bei den Brennstoffzellenfahrzeugen erfolgt der Antrieb über Elektromotoren. Ein Brennstoffzellenfahrzeug erzeugt seinen Strom aber direkt an Bord. In der Brennstoffzelle wird chemisch gebundene Energie - meistens Wasserstoff - unter Zugabe von Luftsauerstoff in elektrische Energie umgewandelt und in einer Batterie zwischengespeichert. Da Wasserstoff als kleinstes Element durch fast alle Tankmaterialien diffundiert, ist die Langzeitspeicherfähigkeit problematisch. Vorteil ist, dass bei der Reaktion im sogenannten Stack reines Wasser entsteht.

Ein Brennstoffzellen-Fahrzeug lässt sich fast genauso schnell mit Wasserstoff betanken, wie ein Verbrenner mit Benzin – und eine Tankfüllung reicht für 500–600 km. Bisher gibt es bundesweit allerdings nur sehr wenige öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen.

Die Herstellung von Wasserstoff erfolgt bisher vor allem aus fossilem Erdgas – und ist damit nicht CO2-neutral. Für eine bessere Umweltbilanz sollten zur Gewinnung vor allem Erneuerbare Energien genutzt werden – oder aber Wasserstoff, der in der chemischen Industrie häufig als Abfallprodukt anfällt.

Gasbetriebene Fahrzeuge

Auch mit komprimiertem oder verflüssigtem Gas kann ein Verbrennungsmotor angetrieben werden. Neben umgerüsteten Benzinern gibt es heute auch serienmäßige gasbetriebene Fahrzeuge. Bei der Verbrennung von Erdgas entstehen hauptsächlich Wasserdampf und Kohlendioxid, Schadstoffe hingegen entstehen kaum. Im Vergleich zu den Antriebsarten Benzin oder Diesel gelten Erdgas-Fahrzeuge daher als besonders umweltfreundlich. Eine zusätzliche Steigerung der Umweltfreundlichkeit wurde durch die Zugabe von Bio-Gas aus tierischer oder pflanzlicher Produktion erreicht.

Über den Umweltaspekt hinaus kommen für den Betreiber eines Erdgasfahrzeugs finanzielle Vorteile hinzu: bis 2026 gilt für Erdgas ein vergünstigter Mineralölsteuersatz. Je nach Region werden zudem Anschaffungsprämien für Erdgasfahrzeuge gewährt, welche einen zusätzlichen Kaufanreiz darstellen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier Erdgas als Kraftstoff – umsteigen und Vorteile erfahren

Lastenfahrräder

Für den innerstädtischen Bereich bietet sich eine umweltfreundliche und wirtschaftlich lohnende Alternative zu Kraftfahrzeugen an: das Fahrrad. Neben dem konventionellen Fahrrad werden heute Lastenfahrräder in einer Vielzahl von Varianten angeboten, ausgestattet sowohl mit als auch ohne Elektroantrieb.

Bei den elektrisch angetriebenen Varianten wird zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike unterschieden:

Beim Pedelec unterstützt der Elektromotor die Muskelkraft des Fahrers. In der Regel leistet der Motor maximal 250 Watt und ist auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h begrenzt. S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) gehören zu den Kleinkrafträdern und haben eine maximale Leistung von 500 Watt.

Das zulassungs-, versicherungs- und helmpflichtige S-Pedelec kann bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h elektrisch und ohne Muskelkraft gefahren werden. Darüber hinaus unterstützt der Motor die Muskelkraft des Fahrers bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen.

Bei E-Bikes wird der Elektroantrieb – ähnlich wie bei Mofas - durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker gesteuert und ohne Muskelkraft betrieben. Die Leistung beträgt maximal 500 Watt, die Höchst­geschwindigkeit beträgt je nach Bike-Klasse max. 20 km/h, bis zu 25 km/h, bis zu 45 km/h und über 45 km/h. Entsprechend ergeben sich Vorschriften bzgl. Helmpflicht, Versicherungspflicht, Führerschein und Radwegnutzung.

Die Anschaffung von Lastenfahrrädern wird ebenfalls finanziell gefördert. Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier Elektrolastenräder | Elektromobilität.NRW (elektromobilitaet.nrw)


 

3 Effizienzverbesserung durch organisatorische Maßnahmen


Warenlogistik – wie viele Fahrten sind nötig?

Der Transport von Werkzeugen, Material und Produkten betrifft nicht nur den Weg vom Betrieb zum Arbeits-/Zielort, sondern auch die Anlieferung vom Großhandel und den innerbetrieblichen Transport. Das Ziel einer vorausschauenden Warenlogistik sollte es sein, Transporte und damit verbundene Transportkosten zu reduzieren. Das benötigte Material sollte immer in der richtigen Menge zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zur Verfügung stehen.

Wichtig dafür ist eine termingerechte und strukturierte Bestellung, Lagerhaltung, Kommissionierung und Auslieferung. So können unnötige Wege, Handhabungsvorgänge, Rückfragen und Nachbe­stellungen vermieden werden. Es lohnt sich, die zugehörigen Prozesse im Betrieb zu hinterfragen. In vielen Fällen sind Abläufe und Zuständigkeiten nicht klar geregelt. In der Folge werden Bestellungen vergessen oder erfolgen zu spät, so dass Mitarbeiter dann selbst zum Großhandel fahren und Material besorgen müssen. Hier können durch eine Optimierung der Organisation Kraftstoff- und Arbeitskosten gespart werden. Wenn eben möglich sollte das Material direkt zum Einsatzort geliefert werden - das spart eine zusätzliche Anlieferung und das Ein-/Ausladen/Zwischenlagern im Betrieb.

Effizienzverbesserung mit System – das Fuhrpark- und Logistikmanagement

Wichtig für die Senkung der Kosten des Fuhrparks ist eine Analyse der bestehenden Transportaufgaben und des vorhandenen Fuhrparks. Eine kritische Bedarfsanalyse hilft, Einsparpotenziale zu finden, die dann entsprechend einer ermittelten Priorität umzusetzen sind. Für so eine Analyse des Ist-Zustands müssen alle mobilitätsbezogenen Daten wie Kraftstoffverbräuche und Nebenkosten (Versicherung, Steuer, Wartung) erfasst werden. Wichtig sind aber auch Informationen zur zeitlichen Auslastung, zur Beladung der Fahrzeuge und natürlich die Auflistung der eingesetzten Fahrzeuge und ihr Alter.

Um eine umweltschonende, wirtschaftliche und zuverlässige Logistik zu realisieren, empfiehlt sich ein auf die Betriebsgröße angepasstes Logistikmanagement. Die systematische Organisation der Logistik von Personen und Materialien hilft z.B. zusätzliche Besorgungsfahrten oder mehrfache Anreisen zum Kunden zu verringern. Als Nebeneffekt führt dies zu einer besseren Qualität der erbrachten Leistungen und einer positiveren Wahrnehmung des Betriebes seitens des Kunden. Andere Beispiele zeigen, dass durch Auslastungssteigerungen vorhandener Fahrzeuge bzw. die Anschaffung eines Anhängers ein oder mehrere Fahrzeuge eingespart werden konnten.

Grundsätzlich sollte eine Optimierung nicht kurzfristig angelegt sein, sondern als Ergebnis eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses verstanden werden, das auch Veränderungen der Belegschaft, des Fuhrparks und des Einsatzgebiets berücksichtigt. Die beste Möglichkeit sich diesen Veränderungen anzupassen ist eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des Mobilitätsverhaltens.


Kontakt:

Thomas Rohloff

Telefon 0251 5203-306
thomas.rohloff@hwk-muenster.de