Schweißtechnik


Ausbildung zum Schweißer

Schweißtechnik


Wir beraten Sie zur Schweißtechnik. Außerdem erhalten Sie von uns Informationen über die einzelnen schweißtechnischen Qualifikationsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

Zu "Euro-Normen in der Schweißtechnik", die neue DIN EN 1090, bietet die Handwerkskammer Münster Informationsveranstaltungen an. Dabei geht es um die Fragen:

 
  • Wie sieht idealerweise ein schweißtechnisch qualifizierte Betrieb aus?
  • Welche Forderungen stellt die WPK nach DIN EN 1090 an die Unternehmen?
  • Welche produktionstechnologische und personellen Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, um erfolgreich nach DIN EN 1090 zertifiziert zu werden?
  • Wie ist das Dokumentenmanagement zu organisieren?
  • Wie läuft eine Zertifizierung/Betriebsprüfung ab?

Verzeichnis der nach DIN EN 1090 zertifizierten Betriebe und notifizierten Sellen (externer Link)
Webseite der DVS Media (externer Link)

 

CE-Kennzeichnungspflicht für Stahlkonstruktionen


Seit dem 01.07.2014 gilt auch für Schweißkonstruktionen die im bauaufsichtlichen Bereich zur Anwendung kommen die CE-Kennzeichnungspflicht (Leistungserklärung). Am 30.06.2014 endete die Koexistenzperiode für solche Stahlkonstruktionen. Darunter ist zu verstehen, dass seit diesem Termin Schweißkonstruktionen nur nach dem Deutschen Regelwerk DIN 18800 Teil 7 bzw. nach dem neuen Europäischen Regelwerk DIN EN 1090-1 hergestellt werden dürfen. Seit dem 01.07.2014 sind somit nur noch Betriebe autorisiert, die solche Stahlkonstruktionen anzufertigen, die über eine zertifizierte Werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen. Die zertifizierte Werkseigene Produktionskontrolle berechtigt Stahl- und Metallbauer dann für ihre errichteten Tragwerke ein CE-Zeichen (Leistungserklärung) auszustellen.

Es ist darauf zu achten, dass die Statik für eine Stahlkonstruktion nach dem Eurocode 3 ausgelegt wurde. Denn seit dem 01.07.2013 darf eine Berechnung von Stahlträgerwerken nur noch nach dem Eurocode erfolgen. Betriebe, die früher nach der Herstellerqualifikation A Schweißkonstruktionen hergestellt haben, müssen seit dem 01.07.2014, falls sie diese Arbeiten weiter ausüben möchten, ebenfalls ihre Werkseigene Produktionskontrolle zertifizieren lassen.

Da für die Zertifizierung der Werkseigenen Produktionskontrolle Vorarbeiten zu leisten sind, sollten für die Einführung der DIN EN 1090 entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Zertifizierung der Werkseigenen Produktionskontrolle erfolgt durch notifizierte Stellen (siehe oben).

 

Überarbeitete Stahlbaunorm für das Metallbauerhandwerk DIN EN 1090-2 im September neu erschienen

 
Seit Oktober 2011 existiert mit der DIN EN 1090-2 eine europäische Norm für die Ausführung von Stahltragwerken. Diese ist in allen Bundesländern eingeführt und daher im bauaufsichtlichen Segment, also insbesondere bei der Herstellung von tragenden Metall- und Stahlbaukonstruktionen von den Firmen zu berücksichtigen. Das überarbeitete Regelwerk enthält etliche Änderungen, Aktualisierungen, Vereinfachungen, Klarstellungen, Streichungen und Ergänzungen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Normenumfang sich nicht geändert hat. Das Regelwerk umfasst nach wie vor knapp über 200 Seiten. Abgesehen von hauptsächlich redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Überschriften oder Streichungen ist das Inhaltsverzeichnis nahezu unverändert geblieben. Im überarbeiteten Regelwerk ist der Anhang B „Leitfaden zur Bestimmung der Ausführungsklassen“ gestrichen worden. Die Hinweise zur Auswahl der Ausführungsklasse sind im Euro-Code aufgenommen worden. Es ist nun die Aufgabe der Planer, die Ausführungsklassen zu definieren.

Anpassungen gibt es im Kapitel 5. Wurde in der alten Norm noch von Konstruktionsmaterialien gesprochen, werden diese im neuen Regelwerk als Ausgangsprodukte definiert. Zu den Ausgangsprodukten zählen alle Einzelprodukte, die zur Erstellung von Stahlkonstruktionen verwendet werden.

In der Tabelle 1 „Prüfbescheinigungen“ hat es Änderungen gegeben. Hier wird unterschieden zwischen Baustahl, CrNi-Stahl und mechanischen Verbindungsmitteln. Forderte das alte Regelwerk für einen Werkstoff S235 J2 eine Prüfbescheinigung 3.1, ist nach der neuen Ausgabe für diesen Werkstoff eine Materialbescheinigung 2.2 ausreichend.

Die Tabelle 12 „Qualifizierung von Schweißverfahren“ ist ebenfalls überarbeitet worden. Diese sieht z. T. Vereinfachungen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können z. B. in den Ausführungsklassen EXC3 und EXC4 Standardschweißanweisungen nach DIN EN ISO 15612 ausreichend sein. Verfahrensprüfungen nach der DIN EN ISO 15614 sind dann nicht, wie es im alten Regelwerk noch der Fall war, erforderlich.

Die Tabelle 9 „Qualität der Schnittfläche“ die durch thermisches Schneiden hergestellt worden ist, wurde überarbeitet. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die vorgeschriebenen Qualitäten z. T. reduziert worden sind. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Qualitätsanforderungen für die Schnittflächen nur Gültigkeit haben, die als freie Schnittkanten verbleiben (d. h. später nicht in einer Schweißnaht integriert werden). Das neue Regelwerk ist seit September 2018 anzuwenden.

Die Tabelle 24 „Zusätzliche zerstörungsfreie Prüfungen“ ist neu definiert worden. Sämtliche Inhalte zu den kaltgeformten (dünnwandigen) Bauteilen aus Stahl und Aluminium sind aus der DIN EN 1090-2 herausgenommen worden. Diese finden sich nun in den Teilen -4 und -5.

 

Kontakt


Hans-Dieter Weniger

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
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