Zusatzqualifikationen im Handwerk

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Auszubildenden im Handwerk stehen bundesweit fast 2.000 Zusatzqualifikationen offen. Sie bieten die Möglichkeit, bereits in der Lehre zusätzlich zum Ausbildungsstoff weitere Kenntnisse zu erlangen und nachzuweisen - und erhöhen somit die Chancen auf einen erfolgreichen Berufsstart.

Zahlreiche Zusatzqualifikationen knüpfen ausschließlich an Handwerksberufe an, viele sind sogar speziell auf einen einzigen Ausbildungsberuf hin angelegt, zum Beispiel: Fachenglisch für Augenoptiker, Kreative Gestaltung im Malerhandwerk, Fachhochschulreife für Metallbauer oder spezielle Friseurseminare.

Handwerksbetriebe können diese Modelle für die Gewinnung angehender Nachwuchskräfte gezielt nutzen.

Auf diesem Internet-Portal können Sie sich über Zusatzqualifikationen in der dualen Ausbildung informieren:
www.ausbildungplus.de (externer Link)

BerufsAbitur


BerufsAbitur

BerufsAbitur – duale Berufsausbildung und Hochschulreife bedeutet, dass Auszubildende
 
  • nach 4 Jahren sowohl den Gesellenbrief als auch die allgemeine Hochschulreife oder
  • nach 3 Jahren den Gesellenbrief und die Fachhochschulreife
erwerben können.
 
Die Vorteile für Auszubildende sind

 
  • Mit dem Doppelabschluss steht die Tür offen für berufliche und wissenschaftliche Karrieren.
  • Durch die inhaltliche Abstimmung der einzelnen Zweige werden die Ziele in deutlich verkürzter Zeit erreicht.
  • Mit der Ausbildungsvergütung verdienen die Auszubildenden vom ersten Tag an eigenes Geld.
 
Und was bringt das dem Betrieb?
  • Betriebe können sich Schülern und Eltern als attraktiver Ausbildungsbetrieb präsentieren. Zukünftige Nachwuchskräfte sind gefragt.
  • Freie Ausbildungsplätze können mit motivierten jungen Menschen besetzt werden. Es werden leistungsorientierte BewerberInnen mit mittleren Bildungsabschluss gewonnen.
  • Fördern Sie Ihre Auszubildende in vielfältiger Weise. So können Sie schon während der Berufsausbildung Talente an den Betrieb binden.
 
Und wie läuft das BerufsAbitur konkret ab?
 
Zwischen dem Betrieb und dem Auszubildenden wird ein regulärer Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen. Der Berufsschulunterricht wird um Zusatzunterricht in Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften ergänzt. Zum Ende der Ausbildung nach drei Jahren wird ergänzend zum Gesellenbrief die Fachhochschulreife erworben.
Im Anschluss führt der Weg über die Fachoberschule zum Abitur. Die Klasse 13 der Fachoberschule am Berufskolleg dauert 1 Jahr in Vollzeit und 2 Jahre berufsbegleitend. Im Anschluss wird die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erworben.

 

Kontakt

Carsten Haack

Telefon 0251 705-1754
carsten.haack@hwk-muenster.de

Betriebsasisstent/in


Zusatzqualifikation Betriebsasisstent/in im Handwerk


Die Zusatzqualifikation Betriebsassistent/in richtet sich an Auszubildende, die mindestens über einen guten mittleren Schulabschluss verfügen und sich bereits während ihrer Lehrzeit intensiv mit kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Themen beschäftigen wollen.

Über einen Zeitraum von drei Jahren werden Inhalte aus folgenden Bereichen vermittelt:
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen
  • Vertrags-, Arbeits- und Sozialrecht
  • Kommunikation und Verkaufstechnik
  • Wirtschaftsenglisch
Mit den bestandenen Prüfungen
  • Geprüfte Fachfrau / Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung
  • Wirtschaftsenglisch
  • Gesellenprüfung
sind Sie berechtigt, die Bezeichnung Betriebsassistent/in im Handwerk zu führen.

Die bestandene Prüfung zur/zum Geprüften Fachfrau / Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung wird als Teil III der Meisterprüfung im Handwerk anerkannt.

Der Abschluss zur/zum Geprüften Fachfrau / Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung plus 1 Jahr kaufmännische Berufspraxis berechtigt zudem zur Aufstiegsfortbildung geprüfter Betriebswirt / geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung.

Anmeldung

Die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in" wird über das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg in Münster angeboten und die Anmeldung ist dort direkt vorzunehmen. Das Anmeldeformular finden sie hier.

Der Anmeldung sind beizufügen
  • Das unterschriebene Anmeldeformular
  • Lebenslauf mit Passfoto
  • Kopie vom Abschlusszeugnis
  • Kopie vom Ausbildungsvertrag

Kontakt


Informationen erhalten Sie über das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg unter Tel.: 0251 / 3929050 oder per Mail.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer:

Carsten Haack

Telefon 0251 705-1754
carsten.haack@hwk-muenster.de

Europaassistent/in


Europaassistent/-in (HWK)

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/-in (HWK)" eröffnet Schulabgängern, die mindestens (Ausnahmen sind möglich) die Fachoberschulreife bzw.den Hauptschulabschluss B haben, schon während der Ausbildung die Möglichkeit, anerkannte internationale Kompetenzen aufzubauen. Über einen Zeitraum von anderthalb bis zwei Jahren werden im Berufskolleg zusätzlich folgende Inhalte vermittelt:

  • Fremdsprache
  • Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht
  • Interkulturelle Kompetenzen
  • Europa- und Länderkunde
Zusätzlich absolvieren die Auszubildenden ein mindestens dreiwöchiges Praktikum im Ausland.
 
Im Anschluss an den vorbereitenden Unterricht und das Auslandspraktikum legen sie eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Münster ab. Mit Bestehen der Gesellenprüfung erhalten sie dann die staatlich anerkannte Zusatzqualifikation "Europaassistent/in (HWK)".
 

Europaassistent/-in PLUS (HWK)

 

Sie möchten

  • mehr Ausland
  • vertiefte Kompetenzen
  • weitere Perspektiven?

Dann legen Sie los und

  • gehen für mindestens vier Monate ins Ausland. Eine Aufteilung der vier Monate in Teilabschnitte ist möglich.
  • erstellen eine schriftliche Arbeit zu Ihrem Auslandsaufenthalt in englischer Sprache.
  • erreichen das Sprachniveau B1.

Auch diese Qualifizierung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Münster ab.


 

Berufskollegs, die die Zusatzqualifikationen anbieten

www.max-born-berufskolleg.de
Max-Born Berufskolleg Recklinghausen
Ansprechpartner: Herr Grenz
Tel.: 02361 30675-0; E-Mail: gez@max-born-berufskolleg.de

www.btg-ge.de
Berufskolleg für Technik und Gestaltung Gelsenkirchen
Ansprechpartnerin: Frau Bage
Tel.: 0209 45031-0; E-Mail: bage@btg-ge.de

www.berufskolleg-gladbeck.de
Berufskolleg Gladbeck
Ansprechpartner: Herr Schmieszek
Tel.: 02043 928623; E-Mail: bkg@berufskolleg-gladbeck.de

www.rvw-berufskolleg.de
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg Lüdinghausen
Ansprechpartner: Herr Kuhle
Tel.: 02591 2398-0; E-Mail: rvw-bk-lh@kreis-coesfeld.de

www.hbbk.net
Hans-Böckler-Berufskolleg Haltern
Ansprechpartner: Herr Vennemeyer
Tel.: 02364 9247-0; E-Mail: christian.vennemeyer@hbbk-marl.de

www.berufskolleg-borken.de
Berufskolleg Borken
Ansprechpartner: Herr Wichert
Tel.: 02861 90990-0; E-Mail: post@berufskolleg-borken.de

www.les-muenster.de
Ludwig-Erhard-Berufskolleg
Ansprechpartnerin: Frau Klöcker
Tel.: 0251 97405-0; E-Mail: info@lebk-muenster.de.de

www.berufskolleg-koenigstrasse.de
Berufskolleg Königstraße - Europaschule
Ansprechpartnerin: Frau Steinhauer
Tel.: 0209 / 97690-0, E-Mail: steinhauer.n@bkkoe.de

www.bwv-ahaus.de
Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung, Ahaus
Ansprechpartnerin: Frau Dietl
Tel.: 02561 42903; E-Mail: dt@bwv.krbor.de

www.kstlinfo.de
Kaufmännische Schulen Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt
Ansprechpartner: Herr Lumme
Tel.: 05451 50920; E-Mail: martin.lumme@kstlinfo.de

http://bk-beckum.kreis-warendorf.de
Berufskolleg Beckum des Kreises Warendorf - Europaschule
Ansprechpartner: Herr Wekeiser
Tel.: 02521 8203-0; E-Mail: verwaltung@bkbeckum.de


Weitere Informationen zum Angebot erhalten Sie bei der Handwerkskammer Münster.

Weitere Links

Die Website zur Zusatzqualifikation Europaassistent/in:
http://www.europaassistent.de (externer Link)

Zum Herunterladen
 

Zum Herunterladen für Lehrer
Weitere Downloads auf www.letzsgo-netz.de (externer Link)
 

Kontakt


Andreas Bendel

Telefon 0251 705-1464
andreas.bendel@hwk-muenster.de


Julia Wedderkopf

Telefon 0251 705-1460
Fax 0251 705-551460
julia.wedderkopf@hwk-muenster.de

Grenzüberschreitende Verbundausbildung


Grenzüberschreitende Verbundausbildung (GVA)


Auszubildende können bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland absolvieren. Der heimische Ausbildungsbetrieb vereinbart mit einem oder mehreren Betrieben im Ausland, die Auszubildenden gemeinsam, also im Verbund, auszubilden und stimmt den genauen Verlauf und die Inhalte ab.

Hier werden Betriebe, Auszubildende und Berufskollegs Schritt für Schritt durch die Grenzüberschreitende Verbundausbildung geführt: Was Betriebsinhaber, Auszubildende und Lehrpersonen zu den Zusatzqualifikationen meinen, erfahren Sie in einem Kurzvideo.
Checkliste

Die Checkliste zeigt beteiligten Betrieben, Berufskollegs und Auszubildenden auf, welche Schritte bei einer grenzüberschreitenden Verbundausbildung erforderlich sind, unterteilt nach vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt.
Musterbewerbungsschreiben

Das Bewerbungsschreiben ist ein Beispiel für ein Anschreiben an einen potenziellen Gastbetrieb im Ausland. Es enthält alle Aspekte, die bei einer Bewerbung „auf größere Distanz“ wesentlich sind. Denn es gilt, die Bewerbung aussagekräftig zu gestalten, da in der Regel ein persönliches Vorstellungsgespräch aufgrund der räumlichen Distanz nicht stattfinden kann. Das Musterbewerbungsschreiben gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Norwegisch und Polnisch.

Raster zur Selbstbeurteilung

Mithilfe des Rasters zur Selbstbeurteilung lassen sich individuelle Niveaus von Sprachkenntnissen einfach und verständlich und jeweils aktuell benennen. Es handelt sich um einen gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats.
Mustervertrag

Dauert ein Auslandsaufenthalt mehr als vier Wochen, sollte zwischen den beteiligten Betrieben und dem/der Auszubildenden ein Vertrag geschlossen werden, der die Rahmenbedingungen der Ausbildungsphase im Ausland regelt. Der Mustervertrag ist ein Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen dem deutschen Betrieb, dem ausländischen Betrieb und dem/der Auszubildenden. Einzelne Klauseln können je nach Bedarf hinzugefügt, geändert oder gestrichen werden. Den Mustervertrag gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Norwegisch und Polnisch
Ausbildungsplan

Wenn ein Ausbildungsabschnitt im Ausland länger als vier Wochen dauert, so ist nach § 41 a (3) der Handwerksordnung (HwO) ein mit der zuständigen Stelle abgestimmter Ausbildungsplan erforderlich. Darin vereinbaren der entsendende und der aufnehmende Betrieb, welche Inhalte während der Auslandsphase vermittelt werden sollen. Grundlage ist die Ausbildungsordnung des Entsendelandes. Der Ausbildungsplan ist der zuständigen Stelle, z. B. der Handwerkskammer, vorzulegen. Der Ausbildungsplan wurde aus deutscher Perspektive entworfen. Betrieben/Ausbildungseinrichtungen in anderen Ländern soll er als Vorlage dienen. Er kann bei der Entsendung eigener Auszubildender auf die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasst werden. Den Ausbildungsplan gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Norwegisch und Polnisch.

Lehrvereinbarung

In der Lehrvereinbarung legen Auszubildende/r und Berufskolleg fest, auf welche Weise der schulische Lernstoff während des Auslandsaufenthaltes vermittelt wird. Es werden die Inhalte und die Kommunikationsformen abgestimmt. Die Lehrvereinbarung wurde aus deutscher Perspektive entworfen. Berufskollegs in anderen Ländern soll sie als Vorlage dienen. Sie kann bei der Entsendung eigener Auszubildender auf die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasst werden.
Zertifikat

Das Zertifikat dient dazu Lernergebnisse, die der/die Auszubildende im Rahmen von Auslandsaufenthalten erworben hat, zu dokumentieren und zu bewerten. Es wird zum Ende des Auslandsaufenthaltes durch den Gastbetrieb und die/den Auszubildende/n ausgefüllt und von Beiden unterzeichnet.
Betriebliche Auswertung Gastbetrieb

Der Fragebogen dient dem Gastbetrieb zur abschließenden Bewertung der GVA-Maßnahme. Im Zentrum stehen Fragen zum Aufwand und Nutzen für den eigenen Betrieb und den Auszubildenden sowie Fragen zur Begleitung und Unterstützung durch verantwortliche Institutionen. Auch der Kompetenzgewinn des Auszubildenden soll mit Hilfe des Fragebogens reflektiert werden.
Betriebliche Auswertung Entsendebetrieb

Der Fragebogen dient dem Entsendebetrieb zur abschließenden Bewertung der GVA-Maßnahme. Im Zentrum stehen Fragen zum Aufwand und Nutzen für den eigenen Betrieb und den Auszubildenden sowie Fragen zur Begleitung und Unterstützung durch verantwortliche Institutionen. Auch der Kompetenzgewinn des Auszubildenden soll mit Hilfe des Fragebogens reflektiert werden.
Content-Pool

Die Anpassung / Erstellung von E-Learning-Modulen kann darüber hinaus mit Hilfe verschiedenster Tools realisiert werden:
  • mit Autorentools (Freeware oder kostenpflichtig, z. B. eXe, HotPotato)
  • Skript inkl. Fotos / Grafiken als PDF Dokument
  • mit einem Content Management System, z. B. im Rahmen des schuleigenen Internetauftritts
  • mit Web 2.0 Applikationen (schuleigenes Wiki, Blog etc.)
Eine Übersicht verschiedener Autoren-Tools ergänzt den Content-Pool.
Feedbackfragebogen

Der Feedbackfragebogen dient der Sammlung von Erfahrungen, die Lehrpersonen mit GVA gemacht haben. Der Feedbackfragebogen richtet sich nur an Lehrpersonen. Bisher wurde der Fragebogen als Leitfaden für Interviews genutzt.

Kontakt


Andreas Bendel

Telefon 0251 705-1464
andreas.bendel@hwk-muenster.de

Assistent/in für Energie und Ressourcen


Assistent/in für Energie und Ressourcen im Handwerk


Lernstarke Auszubildende ab dem ersten Lehrjahr in allen handwerklichen Berufen können die Zusatzqualifikation "Assistent/in für Energie und Ressourcen im Handwerk" erlangen.

Mit dieser Weiterbildung während der Ausbildung unterstützen sie ihren Ausbildungsbetrieb dabei, im Arbeitsalltag mit Energien und Ressourcen effizient und umweltverträglich umzugehen. Die Teilnehmer erlangen so die notwendigen Kompetenzen, um ihrem Betrieb zu helfen, Geld einzusparen und seine Position am Markt zu verbessern. Die Teilnehmer schaffen sich selbst ein attraktives zusätzliches Tätigkeitsfeld und verbessern ihre beruflichen Chancen.

Die Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Berufskolleg. Die Gruppe der Teilnehmer setzt sich also aus Auszubildenden verschiedener Ausbildungsberufe zusammen. Sie wird inhaltlich von den durchführenden Berufskollegs auf die Gewerke der Teilnehmer/innen abgestimmt.

Der Zeitaufwand beläuft sich auf etwa drei Schulstunden pro Woche (240 Stunden insgesamt). Diese werden vom jeweiligen Berufskolleg organisiert und erfolgen zusätzlich zum regulären Berufsschulunterricht, außerhalb der Arbeitszeit. Zurzeit wird der Unterricht in den Abendstunden erteilt.
 

Inhalte der Zusatzqualifizierung:


Die Teilnehmer erweitern Ihre Kompetenzen in den Bereichen
  • Messen und Beschaffen von Energien
  • Ermitteln von Energieeinsparmöglichkeiten im Betrieb
  • Ökologischer und effizienter Einsatz von Material, Wasser und Transportmitteln
  • Umweltschonendes Verhalten im Betrieb
  • Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen
  • Grundkenntnisse von relevanten Normen und Gesetzen
  • Kommunikations- und Motivationstechniken
Die Handwerkskammer Münster hat diese Qualifizierung zusammen mit der Handwerkskammer Düsseldorf und der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) entwickelt und erprobt.

Weitere Infos: www.energie-assistenten.de

 

Berufskollegs im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region, die diese Qualifizierung anbieten:


Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen
Telefon: 02361/30 675-0
Webseite: max-born-berufskolleg.de

Technische Schulen des Kreises Steinfurt – Berufskolleg
Telefon: 02551/86 36-0
Webseite: www.tssteinfurt.de