Ausbildungsberechtigung


Ausbildungsberechtigung

Fachkräfte finden: SHK Helmig; Ausbilder erklärt Auszubildenden eine Anlage
Ausbildungsberechtigt ist, wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat. Darüber hinaus sind auch andere Qualifikationen für die Berechtigung zur Ausbildung, abhängig vom ausgeübten Handwerksbereich, möglich.

Wer die Eignung kraft Gesetz nicht besitzt, kann die fachliche Eignung nach § 22b Abs. 5 HwO oder § 30 Abs. 6 BBiG widerruflich zuerkannt bekommen.

Die Landesregierung hat den Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für diese Entscheidung übertragen.

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Unsere Ausbildungsberater informieren Sie gern über die Möglichkeiten zur Erlangung der Ausbildungsberechtigung.

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