Beiträge und Gebühren

Kammerbeitrag


Handwerkskammerbeitrag

Beitragsfestsetzung

Der Grundbeitrag für das Jahr 2024 beträgt:

1. Für Betriebe, für die ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt ist, nach dem Gewerbeertrag, anderenfalls nach dem Gewinn aus Gewerbebetrieb des Jahres 2021 bei einem

Gewinn / Ertrag Beitrag
a) bis 7.500 Euro 120 Euro
b) bis 18.000 Euro 180 Euro
c) über 18.000 Euro 240 Euro

2. Für die Betriebe in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG abweichend von Nummer 1: 480 Euro.

3. Für die Betriebe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft abweichend von Nummer 1: 480 Euro.

Der Zusatzbeitrag beträgt 0,65 Prozent des Gesamtertrages des Jahres 2021, der - außer bei Betrieben in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG und Kapitalgesellschaften - um 24.500 Euro vermindert wird. Der ermittelte Betrag wird bei Betrieben, die auch bei der Industrie- und Handelskammer beitragspflichtig sind, anteilig zugrunde gelegt.

4. Der Betriebsstättenbeitrag wird in Höhe des jeweils niedrigsten Grundbeitrages erhoben. Dieser beträgt für das Jahr 2024 bei Betriebsstätten von Betrieben in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft 480 Euro, bei Betriebsstätten von Betrieben in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG 480 Euro und bei Betriebsstätten aller anderen Betriebe 120 Euro.

Handwerkskammerbeitrag

Beitragsordnung und Erläuterungen zu den Beitragsveranlagungen

Die Handwerkskammer erhebt Beiträge für Tätigkeiten, deren Kosten nicht anderweitig gedeckt sind.


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Ausbildungsbeitrag


Ausbildungsbeitrag

Die Handwerkskammer Münster erhebt von jedem Betrieb, der in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen, zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Handwerke/Gewerbe eingetragen ist einen Ausbildungsbeitrag, soweit für das jeweilige Handwerk oder Gewerbe eine Ausbildungsordnung erlassen worden ist.

Ausbildungsbeitrag

Beitragsfestsetzung 2020

Der Grundbeitrag richtet sich nach dem Gewerbeertrag/Gewinn im Bemessungsjahr

Betriebe mit einem Gewerbeertrag/Gewinn
 
  • bis 7.500,00 Euro auch bei Gewerbeverlust oder Nullwert: 19,00 Euro
  • bis 18.000,00 Euro: 38,00 Euro
  • über 18.000,00 Euro: 76,00 Euro
  • Kapitalgesellschaften unabhängig vom Gewerbeertrag: 152,00 Euro
Die Berechnung des Zusatzbeitrages erfolgt maßgeblich nach den Kosten der Lehrgänge (technologischer Aufwand) und der Zahl der Lehrlinge im Verhältnis zur Zahl der Betriebe im jeweiligen Handwerk gemäß der Jahresstatistik für den Kammerbezirk Münster. Dadurch wird vermieden, dass Berufe mit extrem geringen Lehrlingszahlen zu einem verhältnismäßig hohen Zusatzbeitrag herangezogen werden. Ist der Betriebe mit mehreren Handwerken eingetragen wird der Zusatzbeitrag generell nur für ein Handwerk erhoben. Er wird für das Handwerk berechnet, welches den höchsten Zusatzbeitrag aufweist. Die anderen Eintragungen werden nicht zusätzlich berechnet.

Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt zwischen 0,00 Euro und 140,00 Euro und ist für das jeweilige Handwerk in der Anlage 4 der ÜLU-Satzung festgeschrieben.

ÜLU-Satzung

Diese Satzung regelt den Ausbildungsbeitrag der Handwerkskammer Münster.


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Gebührenordnung


Gebührenordnung

Die Handwerkskammer erhebt für Amtshandlungen und für die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder Tätigkeiten Gebühren und Auslagen nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.


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Gebührentarif

Für verschiedene Leistungen der Handwerkskammer Münster werden Verwaltungsgebühren erhoben.


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SEPA-Basis-Lastschriftmandat für Beiträge


SEPA-Basis-Lastschriftmandat für Beiträge


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Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster


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