Personal

Inklusion

Nutzen Sie unser Beratungsangebot zur Eingliederung von Meschen mit Behinderung in Ihren Betrieb.

Menschen mit Behinderungen sind in der Regel sehr zuverlässige und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In vielen Fällen wirkt sich die Behinderung überhaupt nicht auf die Leistungsfähigkeit im Job aus.

Für Arbeitgeber gibt es umfangreiche Fördermöglichkeiten beispielsweise für Investitionen oder Arbeitsplatzanpassungen in der Verwaltung oder in der Produktion. Damit kann erreicht werden, dass Menschen mit Behinderungen voll einsatzfähig sind.

Unser Angebot umfasst die Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln, die Begleitung von Inklusionsbetrieben und die Unterstützung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement.

Darüber hinaus sind wir mit über 40 weiteren Partnern Teil des Aktionsbündnisses "Inklusion Münsterland", das mit dem Motto „5 Prozent mehr Inklusion sind 5000% mehr Potenzial“ aufzeigen möchte, dass Menschen mit Behinderungen wertvolle Teammitglieder sind.

Fördermöglichkeiten, Hilfen, Zuschüsse

Insbesondere die Neueinstellung oder Ausbildung eines schwerbehinderten Menschen kann gefördert werden. Investitionen, die aus Gründen des technischen Fortschritts und der Steigerung der Produktivität erforderlich sind, können bezuschusst werden. Je nach Einzelfall können Einstellungsprämien und Lohnkostenzuschüsse gewährt werden. Sollte es das Handicap erfordern, ist der Einsatz von technischen Arbeitshilfen unterstützungsfähig.

Die Inklusionsberaterin der Handwerkskammer Münster, Annette Averesch, informiert und begleitet Betriebe bei der Neueinstellung, Beschäftigung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen. Das LWL-Inklusionsamt Arbeit fördert diese Fachberatung für Inklusion.

Wenn in Ihrem Betrieb bereits schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind oder Sie die Einstellung überlegen, wenden Sie sich bitte an die Inklusionsberater für betriebswirtschaftliche Förderung.

Unser Beratungsangebot: 

  • Hilfe bei der Beantragung der Förderungen
  • Kontaktaufnahme zu den zuständigen Kostenträgern
  • Informationen über alle Fördermöglichkeiten bei Neueinstellung, Ausbildung und bei bestehenden Arbeitsverhältnissen
  • Allgemeine Informationen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Hilfe bei der Suche eines geeigneten Bewerbers.

Kontakt

Betriebswirtschaftliche Förderung

Claudia Stremming

Jörg Janzen

Arbeitgeberbezogene Förderung

Annette Averesch

Beratung für Inklusionsbetriebe

Unternehmen, die Arbeitsplätze für geistig, psychisch und besonders schwer betroffene, behinderte Menschen schaffen möchten, werden von unserem Beratungsteam bei der Konzepterstellung und Umsetzung unterstützt und über Fördermittel und deren Beantragung informiert.

Für bereits bestehende Inklusionsbetriebe ist die betriebswirtschaftliche Begleitung durch die Unternehmensberatung der Handwerkskammer Münster sinnvoll.

Themenbereiche sind hier unter anderem:

  • Analyse
  • Controlling
  • Finanzierung
  • Geschäftsplan
  • Investition
  • Kostenrechnung
  • Liquidität
  • Marketing
  • Personal und Unternehmensführung

Wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Bitte beachten Sie auch unseren Info-Flyer "Betriebswirtschaftliche Stärkung von Inklusionsbetrieben und schwerbehinderten Existenzgründerinnen und -gründern".

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ist ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Mitarbeiters zu erhalten.

Ein gut gemachtes und im Ergebnis erfolgreiches BEM fördert die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten. Fehlzeiten gehen zurück, Kosten sinken. Mit dem BEM präsentiert sich ein Unternehmen bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und nach außen als fairer und vorausblickender Partner.

Die Inklusionsberatung der Handwerkskammer Münster berät ihre Mitgliedsbetriebe beim Aufbau von Strukturen zum BEM, unterstützt bei BEM-Gesprächen, stellt Kontakte zu externen Stellen (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Inklusionsamt) her und klärt, welche finanzielle Unterstützungen Betriebe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes beantragen können.

Eine erste Übersicht, wie Sie als Arbeitgeber im Falle der Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handeln können, finden Sie in der Checkliste "Betriebliches Eingliederungsmanagement".

Best-Practice-Beispiele

Metallbau Apelrath GmbH

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Autohaus Voss GmbH & Co. KG

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