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Eintragung in die Lehrlingsrolle

Der Ausbildungsbetrieb hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in die Lehrlingsrolle über die Innung, Kreishandwerkerschaft oder direkt bei der Handwerkskammer zu beantragen.

 

Diese Unterlagen müsssen dafür eingereicht werden:

  • die Vertragsniederschrift in 3-facher Ausfertigung
  • der Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle 
  • Wenn der Auszubildende jünger als 18 Jahre ist: die ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung

 

Um eine Verkürzung der Berufsausbildung zu erreichen, sind Zeugnisse und Unterlagen einzureichen, aus denen der Nachweis für eine Ausbildungszeitverkürzung hervorgeht oder die anrechnungsfähige Ausbildungsleistungen belegen.

 

Für die Eintragung in die Lehrlingsrolle ist eine Eintragungsgebühr an die Handwerkskammer zu entrichten. Sie beträgt zur Zeit

  • vor Ablauf des 1. Ausbildungsmonats: 30 Euro
  • nach Ablauf des 1. Ausbildungsmonats: 60 Euro.

Kontakt:

Franz-Josef Schulze-Hillert
Telefon: 0251 705-1784
E-Mail an: franz-josef.schulze-hillert(at)hwk-muenster.de


 

© Handwerkskammer Münster

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