Der Ausbildungsbetrieb hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in die Lehrlingsrolle über die Innung, Kreishandwerkerschaft oder direkt bei der Handwerkskammer zu beantragen.
Diese Unterlagen müsssen dafür eingereicht werden:
Um eine Verkürzung der Berufsausbildung zu erreichen, sind Zeugnisse und Unterlagen einzureichen, aus denen der Nachweis für eine Ausbildungszeitverkürzung hervorgeht oder die anrechnungsfähige Ausbildungsleistungen belegen.
Für die Eintragung in die Lehrlingsrolle ist eine Eintragungsgebühr an die Handwerkskammer zu entrichten. Sie beträgt zur Zeit
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