Als Teilnehmer an Lehrgängen, die als sogenannte Aufstiegsfortbildung anerkannt sind, haben Sie Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Sie nehmen an einer Aufstiegsfortbildung teil, wenn Sie beispielsweise einen der folgenden Lehrgänge besuchen wollen:
Spezielle Fragen können Sie an jedem 1. Mittwoch eines Monats um 17:00 Uhr im HBZ Münster klären. Wir bieten:
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