Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Lehrwerkstätten des Handwerks ergänzt die betriebliche Ausbildung insbesondere in den Bereichen, die eine systematische und produktionsunabhängige Vermittlung der Ausbildungsinhalte erfordern.
Sie sichert daher
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Lehrling für die Teilnahme an den vorgeschriebenen ÜLU-Kursen freizustellen.
Die Kosten für die ÜLU-Kurse (inklusive Fahrt- und Übernachtungskosten) trägt der Ausbildungsbetrieb.
Daneben erhebt die Handwerkskammer Münster einen Ausbildungsbeitrag.
Zur Webseite des Heinz-Piest-Instituts, das die Rahmenlehrpläne für die einzelnen ÜLU-Kurse erstellt.
Rechtsvorschriften zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
|
Flyer_UEberbetriebliche_Lehrlingsunterweisung.pdf Flyer zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung |
© Handwerkskammer Münster