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Ausbildungsprüfungen

Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder Abschlussprüfung. Voraussetzung für sie ist die Ablegung der Zwischenprüfung beziehungsweise des Teils 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit.

Prüfungen werden von der Handwerkskammer oder der zuständigen Innung durchgeführt.

Die allgemeinen Vorschriften über die Durchführung der Prüfungen finden Sie in der Gesellen- und Umschulungsprüfungsverordnung beziehungsweise Abschluss- und Umschulungsordnung der Handwerkskammer. Darin sind zum Beispiel geregelt:

  • die Zulassung zur Prüfung
  • die Befreiung von Prüfungsteilen und -fächern
  • das Verfahren bei Täuschungshandlungen
  • der Rücktritt von der Prüfung und
  • die Wiederholungsprüfung.

 

Für die Durchführung von Zwischen- und Gesellen- und Abschlussprüfungen gibt es bei der Handwerkskammer Prüfungsausschüsse für 15 Berufe.

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