Die Handwerkskammer hat zur Regelung, Überwachung und Förderung sowie zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis zu führen, in das die in ihrem Bezirk bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen werden. Dieses Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird "Lehrlingsrolle" genannt.
Die Mitarbeiter der Lehrlingsrolle helfen Ihnen gerne bei Fragen zu nachfolgenden Punkten:
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