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Lehrlingsrolle

Die Handwerkskammer hat zur Regelung, Überwachung und Förderung sowie zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis zu führen, in das die in ihrem Bezirk bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen werden. Dieses Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird "Lehrlingsrolle" genannt.


Die Mitarbeiter der Lehrlingsrolle helfen Ihnen gerne bei Fragen zu nachfolgenden Punkten:

  • Eintragung in die Lehrlingsrolle
  • Änderung bzw. Löschung von Lehrverträgen
  • Lehrvertragsinhalten
  • Lehrzeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub
  • Eintragungsvoraussetzungen
  • Ausbildungsberechtigung
  • Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Anrechnung von vorangegangenen Ausbildungszeiten
  • Eintragungsgebühren
  • Ausbildungszahlen (Statistik)

Kontakt:

Franz-Josef Schulze-Hillert
Telefon: 0251 705-1784
E-Mail an: franz-josef.schulze-hillert(at)hwk-muenster.de


 

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