Umweltzonen sind Gebiete, in denen wegen hoher Luftschadstoffbelastungen nur Kraftfahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasnormen einhalten. In der Umweltzone dürfen nur Autos mit bestimmten Schadstoff-Plakette fahren. Die Regelungen der Umweltzonen gelten für Pkw sowie für leichte (zum Beispiel Transporter) und schwere Nutzfahrzeuge (LKW und Busse).
Verkehrsschilder mit der Aufschrift „Umweltzone“ machen das Gebiet kenntlich: Auf einem Zusatzschild (unterhalb des Verkehrszeichens „Umweltzone“) werden die farbigen Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der Umweltzone freie Fahrt haben.
Schadstoffplaketten
So erhalten Sie eine Plakette
Ausnahmeregelungen
Es gelten mehrere Ausnahmeregelungen für das Befahren einer Umweltzone auch ohne eine Plakette.
Handwerkerparkausweis
Jeder in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Handwerkerparkausweis berechtigt zum Befahren der Umweltzonen in NRW.
Förderung für Nachrüstung und Neukauf
Nachrüstung und Neukauf von Fahrzeugen werden vom Bund und vom Land zum Teil finanziell unterstützt
bundesweite Übersicht der Umweltzonen (externer Link)
Mit einem Klick auf den jeweiligen Städtenamen erfahren Sie, welche Straßen die einzelnen Umweltzonen umfassen.
© Handwerkskammer Münster