Trotz massiver Bedenken des nordrhein-westfälischen Handwerks und überwiegender Ablehnung durch die betroffenen Vergabestellen ist das sogenannte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (Tariftreuegesetz) am 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Inhaltlich bringt das Gesetz neben der Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns von wenigstens 8,62 EUR auch die Verankerung von sogenannten vergabefremden Aspekten im bislang weitestgehend als Haushaltsrecht ausgestalteten Vergaberecht. So sind neben Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz zukünftig auch soziale Verhaltensnormen und Maßnahmen zur Frauenförderung im Rahmen der Vergabeverfahren zu beachten.
Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben soll durch noch zu erlassende allgemeine Verwaltungsvorschriften erfolgen, zu denen das Gesetz die Landesregierung ermächtigt hat. Bedingt durch die Auflösung des Landtages kann das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zum Erlass dieser allgemeinen Verwaltungsvorschriften allerdings derzeit nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat das federführende Wirtschaftsministerium durch Runderlass vom 17. April 2012 Übergangsregelungen zur Klarstellung und Konkretisierung der Vorgaben des Tariftreuegesetzes für die Vergabestellen des Landes festgelegt. Durch den Erlass wird unter anderem klargestellt, dass die Vorgaben zur Frauen- und Familienförderung nicht vor Inkrafttreten einer Rechtsverordnung zu vollziehen sind. Zur Umsetzung der weiteren Vorgaben werden abhängig von der Leistungsart und vom Auftragswert im Vergabeverfahren Eigenerklärungen zur Tariftreue beziehungsweise Mindestlohn und zu sozialen Kriterien gefordert. Den von der gesetzlichen Neuregelung ebenfalls betroffenen Kommunen wird aktuell die Anwendung der in dem Runderlass niedergelegten Übergangsregelung lediglich empfohlen.
www.vergabe.nrw.de
Zur Vergabeplattform des Landes NRW mit Informationen über die Übergangsregelung und die neuen gesetzlichen Vorgaben
www.tarifregister.nrw.de
Detaillierte Auskünfte zu den im Land NRW geltenden Tarifverträgen
www.zoll.de
Zur Internetseite der Zollverwaltung mit Informationen zu Mindestarbeitsbedingungen
Durch die Einführung des Tariftreuegesetzes wird – entgegen der immer wieder versprochenen Absicht zur Entbürokratisierung – die durch die bundeseinheitliche Neufassung der Vertrags- und Vergabeordnungen im Jahr 2009 deutlich reduzierten formalen Anforderungen an die Bieter wieder mit erheblichen bürokratischen Regelungen belastet. Insbesondere die Einbeziehung sogenannter vergabefremder Kriterien zur Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele dürfte insbesondere für mittelständische Betriebe ein nur schwer zu überwindendes Hindernis bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen darstellen. Nach Ansicht der Handwerkskammer Münster ist das unter den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stehende Vergaberecht nicht der geeignete Platz für die Durchsetzung derartiger allgemeinpolitischer Ziele.
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