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Auszeichnung für Ausbildungsbetriebe

Ihr Lehrling geht ins Ausland? Wir zeichnen Sie dafür aus!

 

Das Ziel

Auslandsaufenthalte sind für junge Menschen während ihrer beruflichen Ausbildung eine wertvolle Erfahrung, die sie persönlich weiterbringt, ihre Selbständigkeit erhöht und vor allem dem Ausbildungsbetrieb Nutzen bringt.

Darüber hinaus ist dies im Sinne des Zusammenwachsens Europas ein wichtiger Baustein zum Aufbau interkultureller Kompetenz und Erlernen von Fremdsprachen und Toleranz.

Betriebe, die im eigenen und im Interesse der Auszubildenden grenzüberschreitende Ausbildungsphasen unterstützen, möchten die Handwerkskammern in NRW auszeichnen und als Vorbilder herausstellen, um ihnen damit auch die Chance auf besonders leistungsfähige Auszubildende in der Zukunft zu verbessern.

Auslandsaufenthalte erhöhen die Attraktivität der dualen Berufsausbildung und erlangen eine immer höhere Bedeutung im Zuge der Glonalisierung der Märkte und der ausgeprägten, internationalen Zusammenarbeit der Betriebe.

  

Die Kriterien

Ausbildungsbetriebe können auf Vorschlag ausgezeichnet werden, deren Ausbildungsverhältnis bei einer Handwerkskammer in NRW eingetragen ist.

Der Ausbildungsbetrieb hat zweimal in der Vergangenheit aus Überzeugung

  • einen eigenen Auszubildenden ins Ausland für ein Praktikum oder eine berufsbezogene Weiterbildung entsandt, und zwar während der Arbeitszeit und für mindestens 2 Wochen während der Gesamtausbildungszeit des Auszubildenden, davon mindestens eine Woche in einem Betrieb

oder

  • einen Auszubildenden aus dem Ausland als Praktikanten oder Auszubildenden für mindestens 3 Monate aufgenommen.

 

Das Verfahren

Jeder kann einen Ausbildungsbetrieb der Kammer zur Auszeichnung vorschlagen. Selbstverständlich können sich Betriebe auch unmittelbar bei der Kammer melden. Das Verfahren ist völlig unkompliziert. Wenden Sie sich einfach an die unten genannte Ansprechpartnerin, oder füllen Sie den Anmedlebogen aus, den Sie hier herunterladen können.

 

Sie wurden bereits ausgezeichnet?

Dann veröffentlichen Sie es auf der Seite www.letsgo-handwerk.de. Dazu füllen Sie einfach die Einverständniserklärung aus, die Sie hier herunterladen können.

 

Zum Herunterladen:

Flyer_Auszeichnung_von_Betrieben.pdf

Flyer zur Auszeichnung

Anmeldung_Auszeichnung_fuer_Betriebe.pdf

Anmeldebogen für die Auszeichnung

Einverstaendniserklaerung.pdf

Einverständnis für die Veröffentlichung auf www.letsgo-handwerk.de

                   

 

Kontakt:

Karin Münstermann
Telefon: 0251 705-1790
E-Mail an: karin.muenstermann(at)hwk-muenster.de


 

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