Nach dem Gesetz müssen Bauherren den Wärmeenergiebedarf ihrer Immobilie in einem vorgegebenen Umfang durch erneuerbare Energien (Solarenergie, Umweltwärme, geothermische Energie und Biomasse) oder Ersatzmaßnahmen (Nutzung von Abwärme, Nah- oder Fernwärme und Wärmedämmung) decken. Für den Nachweis, dass diese Anforderungen erfüllt sind, werden Sachkundige beauftragt, etwa die Gebäudeenergieberater. Sie prüfen die Nachweise, zum Beispiel Bescheinigungen von Anlagenherstellern und Abrechnungen von Brennstofflieferanten, und bestätigen die Erfüllung der Pflicht nach dem EEWärmeG.
Die Zulassung der Gebäudeenergieberater im Handwerk für diese Aufgaben erkennt deren hohe Qualifikation an, betont die Handwerkskammer Münster. Sie bietet in ihrem Bildungszentrum (HBZ) Gebäudeenergieberater-Lehrgänge an und nimmt die Abschlussprüfungen ab.
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