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Gremien der Handwerkskammer Münster

Die Handwerkskammer erfüllt ihre Aufgaben in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften.

Oberstes Gremium ist die Vollversammlung mit 60 gewählten Mitgliedern; davon 40 Vertretern der Arbeitgeber und 20 Vertretern der Arbeitnehmer im Handwerk. Sie vertreten das gesamte Handwerk und handwerksähnliche Gewerbe. Die Vollversammlung tagt zweimal jährlich und fasst Beschlüsse in allen wesentlichen Belangen, die die Arbeit der Handwerkskammer und die Wahrnehmung der Interessen des Gesamthandwerks betreffen. Hierzu zählen auch die Festsetzung des Haushaltsplans, der Gebühren und Beiträge sowie der Vorschriften über die Berufsausbildung. Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse.

Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer.
Er besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzendem sowie zwei Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern.

Die Ausschüsse beraten die Vollversammlung und erarbeiten für diese Vorschläge und Stellungsnahmen.

Die laufenden Geschäfte werden vom Hauptgeschäftsführer geführt.

 

 

Vorstandsmitglieder, Hauptgeschäftsführer und stv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster

Der Vorstand mit der Spitze der Geschäftsführung der Handwerkskammer Münster (v.l.): Heinz Börding, Vizepräsident Franz Wieching, Hans-Walter Bugzel, Dieter Eixler, Präsident Hans Rath, Norbert Hoffmann, Vizepräsident Johannes Hund, Holger Augustin (hinten), Josef Trendelkamp (vorn), Hauptgeschäftsführer Hermann Eiling und stellvertretender Hauptgeschäftsführer Knut Heine

 


 

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