Bildung - Beratung - Service: das ist für die Handwerkskammer Münster ein Auftrag, der verpflichtet.
Als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts setzt sich die Handwerkskammer Münster für die Interessen des Handwerks ein. Sie versteht sich zudem als Dienstleistungszentrum für ihre Mitglieder, die Handwerksbetriebe und deren Beschäftigte und Lehrlinge im Kammerbezirk Münster.
Aufgaben
Die Kammer erbringt eine Vielzahl von Aufgaben, die in § 91 der Handwerksordnung festgelegt sind. Dazu gehören:
die Förderung der Interessen des Handwerks
die Unterstützung der Behörden in der Förderung des Handwerks – durch Anregungen, Vorschläge, Gutachten und Berichte
die Führung der Handwerksrolle
die Führung der Lehrlingsrolle
die Regelung der Berufsausbildung und Überwachung ihrer Durchführung
der Erlass von Gesellen-, Fortbildungs- und Meisterprüfungsordnungen
die Errichtung von Gesellen-, Fortbildungs- und Meisterprüfungsausschüssen
die Förderung der technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung der Meister und Gesellen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit des Handwerks
die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
die Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Handwerks
die Förderung der Formgestaltung im Handwerk
die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Kunden
Rechtsaufsicht
Handwerkskammern unterliegen der Rechtsaufsicht der obersten Landesbehörde – in NRW dem Landeswirtschaftsministerium.