Handwerk ist der vielseitigste Wirtschaftsbereich Deutschlands mit
Handwerk, das sind 151 handwerksmäßig betriebene Gewerbe. Ihre rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung). Danach gehört ein Gewerbe zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.
Mit seiner mittelständischen Prägung stellt es eine wichtige Basis für die Marktwirtschaft und einen funktionierenden Wettbewerb dar. Die Handwerksbetriebe erbringen individuelle und qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen für die Wirtschaft und die Endverbraucher. Durch seine dezentrale Struktur sichert das Handwerk eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung.
Das Handwerk nimmt seine Verantwortung für die Ausbildung des Berufsnachwuchses in besonderem Maße wahr. Die Ausbildung erfolgt im "dualen System", das Praxis und Theorie eng miteinander verknüpft: Der Lehrling erhält eine praktische Ausbildung im Handwerksbetrieb, ergänzt und abgerundet durch überbetriebliche Maßnahmen, die an den Bildungszentren des Handwerks durchgeführt werden. Die fachtheoretischen Grundlagen sowie allgemeinbildende Fächer werden an der Berufsschule vermittelt.
Angesichts des rasch voranschreitenden wirtschaftlichen und technischen Wandels und der großen Bedeutung der Qualifikation der Arbeitskräfte spielen Fort- und Weiterbildung im Handwerk eine wichtige Rolle. Dabei nimmt die Meisterprüfung eine zentrale Stellung ein. In der Meisterschule werden umfangreiche praktische Fertigkeiten und theoretische Kenntnisse im jeweiligen Beruf und darüber hinaus grundlegendes betriebswirtschaftliches und berufspädagogisches Wissen vermittelt. Der Meistertitel steht im Handwerk für die hohe Qualität der Arbeit, für leistungsfähige Betriebe und für ein hohes Niveau der Ausbildung.
© Handwerkskammer Münster