Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen. Zur praktischen Durchführung dieser transparenten Vergabeverfahren hat der Gesetzgeber u. a. die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) angeordnet. Beide Vergabeordnungen sollen sicherstellen, dass Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.
Um ein faires Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu gewährleisten und um Korruption zu verhindern, setzt sich die Handwerkskammer für eine verbindliche Anwendung der jeweiligen Vergabevorschriften durch die öffentlichen Auftraggeber ein.
Falls Sie Fragen zur Durchführung eines Vergabeverfahrens haben, stehen wir Ihnen zu deren Beantwortung gern zur Verfügung.
Vegabeplattform des Landes NRW
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