Viele Insolvenzen könnten verhindert werden, wenn die Unternehmen erste Krisenanzeichen rechtzeitig erkennen und in Form eines angemessenen Krisenmanagements reagieren würden. Nutzen Sie deshalb bei einer sich abzeichnenden Krise unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote!
Wir helfen Ihnen, möglichst schnell die derzeitige Situation des Unternehmens zu analysieren und Ansätze für die Sanierungsfähigkeit zu entwickeln, die an den Krisenursachen ansetzen und schnell realisierungsfähig sind.
Nähere Informationen erhalten Sie von von einem Ubetriebswirtschaftlichen Unternehmensberater der Kammer.
Ein hilfreiches Instrument im Hinblick auf die Sanierung wie auch auf eine geordnete Abwicklung kann die Insolvenzordnung darstellen, die die Möglichkeit der Sanierung grundsätzlich vor die Zerschlagung eines Unternehmens stellt. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist vor dem zuständigen Amtsgericht zu stellen.
Wenn Sie Vertragspartner eines insolventen Unternehmens sind, ergeben sich oft Fragen wegen noch offenstehender Zahlungen oder nicht fertiggestellter Leistungen.
Insolvenzbekanntmachungen
Die Insolvenzgerichte veröffentlichen Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
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