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Allgemeines Vertragsrecht

Recht
Foto: Fotolia

Bereits einfache Vertragsverhandlungen können im Rechtsverkehr Rechte und Pflichten der beteiligten Personen begründen, deren Verletzung im Extremfall zu Schadensersatzansprüchen einer dieser Personen führen kann.
Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist heute die Beifügung von "Allgemeinen Vertragsbedingungen" die Regel, deren Komplexität oftmals auch gelernte Juristen überfordert.


Bei der Beantwortung von Fragen aus diesen Themengebieten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Dr. Karsten Felske
Telefon: 0251 5203-219
E-Mail an: karsten.felske(at)hwk-muenster.de


 

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