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Bildungsprämie - 3 Säulen zur finanziellen Förderung

Um jedem Antragsteller eine Weiterbildung zu ermöglichen, bietet das Programm Bildungsprämie der Bundesregierung drei verschiedene Ansätze:

  • Prämiengutschein:
    Der Prämiengutschein übernimmt 50% (maximal 500 Euro) der Weiterbildungskosten.Anspruch haben Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommenvon bis zu 20.000,- Euro (für Verheiratete liegt die Grenze bei 40.000,- Euro). Alle zwei Jahre wird eine berufliche, außerbetriebliche Weiterbildung gefördert. Das HBZ Münster bietet hierzu eine kostenfreie Beratung an.
  • Weiterbildungssparen:
    Zielgruppe sind Interessenten, die sich vermögenswirksame Leistungen ansparen.Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen wird, basierend auf dem Sparguthaben, finanziell gefördert.
    Die Besonderheit des Weiterbildungssparens besteht darin, Geld aus Sparverträgen verwenden zu können, für die sonst eine Ansparfrist von 7 Jahren notwendig ist.
  • Weiterbildungsdarlehen:
    Öffentlich-rechtliche Banken gewähren, nach einer Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers, ein zinsgünstiges Darlehen, um eine Weiterbildung zu finanzieren.
    Auf Grund der Verzinsung empfiehlt sich diese Möglichkeit nur, wenn der Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen als Option ausscheiden.

Kontakt:

Jörg Versen
Telefon: 0251 705-1223
E-Mail an: joerg.versen(at)hwk-muenster.de


 

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