Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen bei Ihrer Einkommensteuererklärung zur Minderung Ihrer Steuerzahlungen heranzuziehen. Dies kann für Sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen!
Die Kosten, die Ihnen durch Ihre Weiterbildung entstehen, können Sie als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen, wenn die Maßnahme die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderunge anpassen soll.
Anerkannt werden:
Voraussetzung für die Anerkennung:
Die Werbungskosten müssen für das ganze Jahr über dem Arbeitnehmerpauschalbetrag von 1044 Euro liegen.
Weiterbildungskosten können alternativ als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn:
Sonderausgaben setzt das Finanzamt an, wenn es annimt, dass eine neue Ausbildung absolviert wird.
Dann sind die Kosten als Sonderausgaben nur bis 920 Euro abzugsfähig.
Die Ersparnis bei der Einkommenssteuer hängt schließlich ab von
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