Die Maßnahme richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, die besondere Hilfe zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung benötigen. Die Ausbildung erfolgt gemäß der jeweiligen Ausbildungsverordnung in unseren Werkstätten.
Neben der Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse in der Praxis erhalten die Auszubildenden ergänzend zur Berufsschule Stützunterricht zur Förderung der fachtheoretischen Qualifikation und werden sozialpädagogisch betreut. Die Ausbildung endet mit der Prüfung vor der Zuständigen Kammer.
Die angebotenen Ausbildungsberufe sind
Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass die Auszubildenden die Eignung zur Berufsausbildung haben und an einer mindestens sechs Monate dauernden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben oder in anderer Form berufspraktische Kenntnisse nachweisen können.
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