Bekämpfung der Schwarzarbeit


Bekämpfung der Schwarzarbeit


Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist trotz der geänderten Gesetze hoch aktuell. Die Schwarzarbeit ist nach wie vor ein wirtschafts- und sozialpolitischer Störfaktor und von erheblicher Bedeutung.

Im Vergleich zu den ehrlichen Gewerbetreibenden erschleichen sich die im Bereich der Schwarzarbeit tätigen Personen finanzielle und wettbewerbsrechtliche Vorteile. Der Schutz der redlichen Gewerbetreibenden ist daher vorrangige Aufgabe verschiedener staatlicher Institutionen. Die Hauptaufgabe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde dem Zoll zugeteilt. Weiterhin unterstützen die zuständigen Ordnungsämter und die Handwerkskammer das Hauptzollamt.

Die Handwerkskammer beteiligt sich an der Bekämpfung der Schwarzarbeit, um rechtmäßig arbeitende Handwerksbetriebe zu schützen. Unsere Ergebnisse werden an die zuständigen Ordnungsbehörden weitergeleitet, die dann Bußgeldverfahren oder Handwerksbetriebsuntersagungsverfahren gem. § 16 Abs. 3 Handwerksordnung einleiten können.

Allgemein versteht man unter dem Ausdruck "Schwarzarbeit", keine Steuern zu zahlen und/oder kein Gewerbe anzumelden. Der Gesetzgeber beschreibt die Schwarzarbeit im "Neugefassten Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" vom 23. Juli 2004 genauer.

In § 1 Abs. 2 heißt es, Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werksleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
 
  • als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betriebt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

Bei all diesen Verstößen spricht man laut Gesetz von Schwarzarbeit. Verstöße gegen die Vorschriften der Handwerksordnung (Nr. 5) und der Gewerbeordnung (Nr. 4) können Sie bei uns anzeigen.
 
Sollten sich die Verdachtsmomente erhärten, werden wir die zuständigen (Kreis-)Ordnungsbehörden informieren.

Ordnungsbehörden für die Bekämpfung der Schwarzarbeit


Ordnungsbehörden für die Bekämpfung der Schwarzarbeit


Stadt Bocholt
- Ordnungsamt -
Dieter Helbig
Postfach 22 62
46372 Bocholt
Telefon 02871 953-250
Telefax 02871 953-576

Kreis Borken
- Kreisordnungsbehörde -
Frau Demming
Postfach 14 64
46322 Borken
Telefon 02861 681-3006
ak.demming@kreis-borken.de


Stadt Bottrop
- Ordnungsamt -
Jochen Dickmann
Postfach 10 15 54
46215 Bottrop
Telefon 02041 70-3823
Telefax 02041 703816
gewerbeabteilung@bottrop.de

Kreis Coesfeld
- Kreisordnungsbehörde -
Elmar Hericks
Postfach 15 43
48651 Coesfeld
Telefon 02541 18-3220
Telefax 0 2541 18-3299
elmar.hericks@kreis-coesfeld.de

Stadt Gelsenkirchen
- Ordnungsamt -
Karl-Heinz Leese
Postfach 10 01 01
45875 Gelsenkirchen
Telefon 0209 169-3344
Telefax 0209 169-3528
karl-heinz.leese@gelsenkirchen.de

Stadt Herten
Tim Kevenhörster
Stadt Herten
Ordnungsamt - Abteilung Gewerbe
Kurt-Schumacher-Str. 2
D-45699 Herten
Telefon: 02366 303-249
E-Mail: t.kevenhoerster@herten.de

und

Justin Rudolph
Telefon: 02366 303-283
E-Mal: j.rudolph@herten.de

auch zuständig für die Städte:

Marl
Dorsten
Gladbeck

Stadt Münster
- Ordnungsamt -
Barbara Müller
Postfach
48127 Münster
Telefon 0251 492-3265
Telefax 0251 492-7749
muellerb@stadt-muenster.de

Stadt Recklinghausen
- Ordnungsamt -
Wolfgang Stein
Postfach 10 17 65
45617 Recklinghausen
Telefon 02361 50-1656 und -1613
Telefax 02361 50-91656
wolfgang.stein@recklinghausen.de

auch zuständig für die Städte:

Castrop-Rauxel
Oer-Erkenschwick
Waltrop
Datteln
Haltern

Stadt Rheine
- Ordnungsamt -
Vera Grotke
Postfach 20 63
48427 Rheine
Telefon 05971 939-325
Telefax 05971 939-8325
v.grotke@rheine.de

Kreis Steinfurt
- Ordnungsamt -
Martin Lücker
Postfach
48563 Steinfurt
Telefon 02551 69-2213
Telefax 02551 69-2209
martin.luecker@kreis-steinfurt.de

Michael Brunsmann
Telefon 02551 69-2275
Telefax 02551 69-2209
michael.brunsmann@kreis-steinfurt.de

Kreis Warendorf
Ordnungsamt
- Gewerbeüberwachung -
Michael Petri
Postfach 11 05 31
48207 Warendorf
Telefon 02581 53-3251
Telefax 02581 53-3295
michael.petri@kreis-warendorf.de